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20.12.2001 |
Das SIC des IASB veröffentlichte Ende Dezember 2001
sechs neue Interpretations, SIC-27
„Evaluating the Substance of Transactions in the Legal
Form of a Lease“ zur Bilanzierung von Leasingverträgen,
— SIC-28 „Business Combinations – ‚Date of
Exchange‘ and Fair Value of Equity Instruments“ zu
Einzelfragen der Kaufpreisermittlung bei
Unternehmenserwerben, — SIC-29 „Disclosure –
Service Concession Arrangements“ zu
Offenlegungspflichten bei bestimmten Langfristverträgen,
— SIC-30 „Reporting Currency – Translation from
Measurement Currency to Presentation Currency“ zur Währungsumrechnung,
— SIC-31 „Revenue – Barter Transactions Involving
Advertising Services“ zu Einzelfragen der
Umsatzrealisierung bei bestimmten Tauschgeschäften und
— SIC-33 „Consolidation and Equity Method -
Potential Voting Rights and Allocation of Ownership
Interests“ zu Fragen des Konsolidierungskreises (s.
zum Inhalt KIR, DB 2001 S. 2263). Während SIC-27, 29
und 31 bereits zum 31. 12. 2001 in Kraft getreten sind,
müssen SIC-30 und 33 erst in nach dem 1. 1. 2002
beginnenden Geschäftsjahren angewendet werden. SIC-28
gilt für Unternehmenszusammenschlüsse, die am oder
nach dem 31. 12. 2001 erstmals bilanziell erfasst
werden.
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18.12.2001 |
Auf seiner Sitzung vom 18. bis 20. 12. 2001 traf das
IASB die folgenden vorläufigen Entscheidungen: — Im
Rahmen des Projekts „Business Combinations“ plant
das IASB, die Feststellung eines
Wertberichtigungsbedarfs bei Goodwill nach den
bisherigen Regelungen in IAS 36 vorzuschreiben. Ein
etwaiger Abschreibungsbetrag wird anschließend
weitgehend analog den neuen US-GAAP quantifiziert (s.
KIR, DB 2001 S. 60, 2414). Eine Goodwill-Abschreibung
wird nicht allein durch eine beim Impairment Test
erfolgende Berücksichtigung immaterieller Werte ausgelöst,
die zum Erwerbszeitpunkt zwar schon vorhanden waren,
aber nicht die bilanziellen Ansatzkriterien erfüllten.
Weiterhin bestätigte das IASB seine Absicht, dem
Erwerberunternehmen im Rahmen der Erstkonsolidierung die
Bildung von Rückstellungen für künftige
Verpflichtungen des erworbenen Unternehmens
(Contingencies) vorzuschreiben (s. auch FASB). Diese Rückstellungen
sollen im Erstkonsolidierungszeitpunkt mit ihrem Fair
Value erfasst und in den Folgeperioden jeweils
erfolgswirksam neubewertet werden. Bei der Bilanzierung
eines negativen Unterschiedsbetrags plant das IASB wie
bisher eine den US-GAAP entsprechende Regelung (s. KIR,
DB 2001 S. 2414). — Hinsichtlich der Überarbeitung
existierender IAS (sog. Improvements-Projekt) beschloss
das IASB vorläufig, bestimmte Änderungen an den
folgenden Standards vorzunehmen: IAS 1, 8, 17, 27, 28,
39 und 40. — Weiterhin beabsichtigt das IASB die
Abschaffung von IAS 15 „Information Reflecting the
Effects of Changing Prices“. Der Standard, der
bestimmte Angaben über die Kaufkraftentwicklung
empfahl, ohne diese jedoch zwingend vorzuschreiben, wird
mittlerweile als überflüssig angesehen. — Im Rahmen
des Projekts „Insurance Contracts“ hat das IASB
seine Diskussion der vom früheren Insurance Steering
Committee ausgearbeiteten Vorschläge zu
Bewertungsfragen fortgesetzt. Vorläufige Entscheidungen
liegen bisher nicht vor.
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15.12.2001 |
Die Trustees der IASC Foundation benannten im Dezember
2001 die 13 Mitglieder des neu zu gründenden
International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC), welches die Nachfolge des scheidenden
SIC antreten soll. Vorsitzender des Gremiums wird
voraussichtlich Kevin Stevenson sein. Der international
besetzten Gruppe gehört kein Deutscher an. Repräsentanten
der EU-Kommission sowie der IOSCO wohnen den Treffen des
IFRIC künftig als Beobachter bei. Die Umbenennung des
bisherigen SIC in IFRIC sowie weitere Einzelfragen zu
Aufgaben und Befugnissen des Gremiums sollen in naher
Zukunft Gegenstand einer Satzungsänderung sein (s. KIR,
DB 2001 S. 2619).
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12.2001 |
Im
Dezember 2001 wird das SIC (Standing Interpretations
Committee) in International Financial Reporting
Committee (IFRIC) umbenannt. Die zukünftigen
Entscheidungen als IFRIC Interpretationen
vberöffentlicht. |
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27.11.2002 |
Auf seiner Sitzung vom 27. bis 30. 11. 2001 diskutierte
das IASB verschiedene Projekte. Bei Redaktionsschluss
lagen noch nicht alle Ergebnisprotokolle vor. — Im
Rahmen des Projekts „Insurance Contracts“ soll auf
der Basis eines gleichnamigen Draft Statement of
Principles ein Plan für die weitere Vorgehensweise
entwickelt werden. — „Business Combinations“: Hier
wurden Einzelheiten des geplanten Goodwill Impairment
Test diskutiert. Von dem sog. Cash Flow Test, mit dem
die Unternehmen an ihren vorherigen Prognosen gemessen
werden sollten, hat das IASB nun Abstand genommen. Statt
dessen sind die für Prognosezwecke verwendeten Methoden
und Annahmen anzugeben sowie eine Sensitivitätsanalyse
zu erstellen. — Bei der Frage der „First-Time
Application of IFRS“ beriet das IASB über eine Klärung
und mögliche Lockerung des bisherigen Erfordernisses in
SIC-8, die IAS im Interesse erhöhter Vergleichbarkeit
retrospektiv anzuwenden. — Im Rahmen des Projekts
„Financial Activities“ erwägt das IASB die
Kodifizierung zusätzlicher Ausweis- und
Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister. Unklar
ist bislang, ob nur Banken Gegenstand einer diesbezüglichen
Vorschrift werden sollen, oder ob auch andere
Unternehmen einbezogen werden, die
Finanzdienstleistungen anbieten, ohne als Banken
reguliert zu sein. — „Improvements to Existing
IFRS“: In diesem Zusammenhang plant das IASB einzelne
Verbesserungen bestehender Standards, insb. hinsichtlich
IAS 21, IAS 23, IAS 32, IAS 33 und IAS 39.
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25.11.2001 |
Die Trustees der IASC Foundation haben Ende November den
Vorschlag einer Satzungsänderung veröffentlicht.
Beabsichtigt ist die Modifikation der das Standing
Interpretations Committee (SIC) betreffenden Absätze. Künftig
soll ein dem SIC vergleichbares 12-köpfiges Gremium
unter der Bezeichnung International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) mit der Auslegung
bestehender und künftiger IASB-Standards betraut sein.
Dabei ist geplant, dessen Kompetenzen im Vergleich zu
denen des SIC zu erweitern. Das IFRIC soll sich auch zu
solchen Sachverhalten äußern dürfen, die bisher nicht
explizit Gegenstand bestehender Standards sind, wobei
die Auslegung sich an den von Framework und einzelnen
IFRS vorgegebenen Parametern orientieren soll. Das IASB
wird daher die Tätigkeit des IFRIC stärker überwachen
als bisher die des SIC. Um dem IFRIC die Bewältigung
seines künftigen Arbeitsprogramms zu ermöglichen, soll
es von einem vorwiegend administrativ tätigen
Vorsitzenden geleitet werden, der in
Rechnungslegungsfragen zwar ein Mitsprache-, aber kein
Stimmrecht hat. Vorzugsweise soll dieser Chairman aus
dem Kreis der IASB-Mitglieder rekrutiert werden, um eine
enge Zusammenarbeit beider Gremien zu gewährleisten.
Die Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Satzungsänderung
endet am 15. 2. 2002.
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20.11.2001 |
Das IASB veröffentlichte im November 2001 den Entwurf
eines Vorworts zu seinen künftigen Standards, den
International Financial Reporting Standards (IFRS). Das
bisherige Vorwort der IAS datiert aus 1982. Die
Kommentierungsfrist endet am 15. 2. 2002.
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15.11.2001 |
Wegen seiner bevorstehenden Ablösung durch das IFRIC
traf sich das SIC Mitte November 2001 zu seiner letzten
Sitzung. Die zur Diskussion stehenden Entwürfe SIC-D28
bis SIC-D34 wurden ohne wesentliche Änderungen bestätigt
(s. KIR, DB 2001 S. 1577, 2263). Die entsprechenden
Interpretationen sollen in Kürze veröffentlicht
werden.
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08.11.2001 |
Das IASB veröffentlicht den
Entwurf eines Vorworts zu seinen künftigen Standards, den International
Financial Reporting Standards (IFRS). Das bisherige Vorwort der IAS
datiert aus 1982. Die Kommentierungsfrist endet am 15. 2. 2002.
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5.11.2001 |
Das IAS 39 Implementation Guidance Committee veröffentlichte
im November 2001 17 Fragen und Antworten (Q&A) sowie
zwei ausführliche Anwendungsbeispiele zu IAS 39. Diese
werden Bestandteil der im Juli 2001 veröffentlichten
Sammlung von Umsetzungsrichtlinien zu IAS 39 (s. KIR, DB
2001 S. 1577).
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3.11.2001 |
Im Rahmen einer zweiten Phase des Projekts „Business
Combinations“ plant das FASB eine Zusammenarbeit mit
dem IASB bei der Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen. — New Basis
Accounting: Zum einen soll die Anwendung des sog. New
Basis Accounting (auch: Fresh-Start Methode) diskutiert
werden. Nach dieser Methode erfolgt bei allen sich
zusammenschließenden Unternehmen eine Neubewertung von
Aktiva und Passiva mit beizulegenden Zeitwerten (Fair
Values). Kandidaten für diesen neuen Ansatz sind
beispielsweise die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen
(Joint Ventures) oder Zusammenschlüsse von mehr als
zwei Unternehmen, von denen keines nach dem
Zusammenschluß eine dominante Stellung einnimmt. —
Purchase Method Procedures: Der zweite Teilbereich
fokussiert auf bestimmte Verfahrensfragen bei der
Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode.
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2.11.2001 |
Im Rahmen seines Projekts „Accounting for Share-Based
Payments“ diskutiert das IASB die Bilanzierung von
aktienbasierten Entlohnungsformen. Angesichts der hohen
und weiter wachsenden Bedeutung dieses Themenkomplexes
hat man sich dazu entschlossen, die Kommentierungsfrist
für das im Juli 2000 erschienene G4+1-Diskussionspapier
„Accounting for Share-based Payment" (s. KIR, DB
2000 S. 1630) bis zum 15. 12. 2001 zu verlängern. Auf
Basis der erwarteten Stellungnahmen soll dann über die
weitere Vorgehensweise entschieden werden. Für Mitte
2002 ist ein Standardentwurf geplant.
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27.10.2001 |
Am 27. Oktober 2001 wurde
die EU-Richtlinie 2001/65/EG (fair
value-Richtlinie) veröffentlicht, mit der die Vierte
und Siebente Richtlinie im Hinblick auf die so genannte
fair value-Bewertung von Finanzinstrumenten geändert
werden (Amtsblatt EG, Reihe L 283, S. 28-32). Diese
Richtlinie ist bis Ende 2003 in nationales Recht
umzusetzen.
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16.10.2001 |
Auf seiner Sitzung vom 16. bis 20. 10. 2001 traf das
IASB die folgenden vorläufigen Entscheidungen: —
Business Combinations: Im Rahmen einer Änderung von IAS
27 „Consolidated Financial Statements“ sollen
Minderheitenanteile künftig als Teil des
Konzerneigenkapitals auszuweisen sein. Als zulässige
Variante der Erwerbsmethode wurde die
Neubewertungsmethode festgelegt, die bisher als Allowed
Alternative in IAS 22 reguliert ist. Ein negativer
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung soll
zunächst durch Abstockung der erworbenen Vermögenswerte,
für die keine verfügbaren Marktwerte existieren,
verrechnet werden. Ein verbleibender Rest stellt einen
Ertrag dar. Goodwill ist künftig, vergleichbar SFAS 142
„Goodwill and Other Intangible Assets“, einer
Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) zu
unterziehen. Diese soll vor Ende des Geschäftsjahres
des Unternehmenszusammenschlusses durchgeführt werden.
Die für diesen Tests relevante Berichtseinheit
(„Cash-Generating Unit“) soll sich an der Ebene der
Berichtssegmente im Sinne von IAS 14 „Segment
Reporting“ orientieren, kann aber auch darunter
liegen. In den fünf Jahren nach einem Goodwill
Impairment Test werden im Rahmen eines sog. Cash Flow
Tests die prognostizierten Zahlungsströme mit den tatsächlich
erreichten verglichen. Bei Zielabweichung wird eine mögliche
Goodwillabschreibung ausgelöst. Eine Wertaufholung bei
Goodwill soll ausgeschlossen sein. Weiterhin wurde die
Zulässigkeit von Restrukturierungsrückstellungen
diskutiert. Das IASB verschob eine Anzahl weiterer
Entscheidungen auf ein in Kooperation mit dem FASB
angestrebtes Projekt zu Einzelfragen der Erwerbsmethode
(Purchase Method). — Improvements: In Zusammenhang mit
IAS 2 „Inventories“ entschied sich das IASB für
eine Abschaffung der Vorratsbewertung nach dem
LIFO-Verfahren. IAS 10 „Events after the Balance Sheet
Date“ soll dahingehend verändert werden, daß
Dividendenverbindlichkeiten nach den allgemeinen
Vorschriften in IAS 37 „Provisions, Contingent
Liabilities and Contingent Assets“ zu bilden sind.
Weiterhin wurden verschiedene Änderungen in IAS 16
„Property, Plant and Equipment“ und IAS 24
„Related Party Disclosures“ beschlossen. —
Reporting Performance: Das IASB plant hier die Einführung
eines einzelnen Rechenwerks zur Erfassung aller
Eigenkapitalveränderungen mit Ausnahme von
Transaktionen mit Kapitalgebern in deren Eigenschaft als
Kapitalgeber. In diesem Zusammenhang sollen die
entsprechenden bisherigen Rechenwerke wie Gewinn- und
Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und
Kapitalflußrechnung neu diskutiert werden (s. auch
FASB).
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17.09.2001 |
Stellungnahme des Wirtschafts- und
Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsgrundsätze"
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15.09.2001 |
Das IASB veröffentlichte Mitte September 2001 zwei neue
SIC Draft Interpretations. — SIC – D33
„Consolidation and Equity Method – Potential Voting
Rights“ behandelt die Bilanzierung von Beteiligungen
an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Fällen,
in denen der Halter der Beteiligung weitere
Finanzinstrumente (z.B. Aktienoptionen oder
Wandelschuldverschreibungen) besitzt, die es ihm ermöglichen,
seine Stimmrechtsquote an dem Beteiligungsunternehmen zu
erhöhen. Das SIC vertritt hier die Ansicht, daß
derartige potentielle Stimmrechte bei der Frage, ob der
Anteilseigner die Kontrolle (gemäß IAS 27) über das
Beteiligungsunternehmen hat oder ihm ein maßgeblicher
Einfluß (gemäß IAS 28) zukommt, einbezogen werden
sollen. Erst jedoch wenn der Anteilseigner die
Stimmrechte auf Grund der Ausübung bzw. Umwandlung des
Finanzinstruments tatsächlich innehat, darf ihr Einfluß
auf die Stimmrechtsquote berücksichtigt werden. Bis zu
diesem Zeitpunkt ist die Frage, ob Kontrolle oder maßgeblicher
Einfluß vorliegen, allein auf der Grundlage der
bestehenden Stimmrechtsverhältnisse entscheiden (s.
auch KIR, DB 2001 S. 502, 1796). — In SIC – D34
„Financial Instruments – Instruments or Rights
Redeemable by the Holder“ erörtert das SIC die Frage
der Klassifikation von Finanzinstrumenten, bei denen der
Halter das Recht hat, diese dem Emittenten für einen
bestimmten Preis wieder anzudienen, wobei dieser Preis
in der Regel an die Schwankungen des Marktes,
beispielsweise in Gestalt eines Index, gekoppelt ist.
Derartige Finanzinstrumente sind vom Emittenten als
Verbindlichkeiten (Liabilities) zu erfassen. Ihre
Bewertung erfolgt in der Regel zum Rückgabepreis am
Bilanzstichtag (s. auch KIR, DB 2001 S. 502, 1796). Die
Kommentierungsfrist für die beiden Dokumente, die unter
www.iasb.org.uk erhältlich sind, endet am 5. 11. 2001.
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10.09.2001 |
Auf seiner letzten Boardsitzung die vom 10. bis 13. 9.
2001 in London stattfand, befaßte sich das IASB
vorrangig mit folgenden Themen: - Projekt "Business
Combinations": Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen (s. KIR, DB 2001 S. 1435,
1796), - Projekt "First-time Application":
Regeln für die erstmalige Anwendung von IASB Standards
und Übergangsvorschriften, - Projekt "Insurance
Contracts": Branchenspezifische Bilanzierungsregeln
für die Versicherungsindustrie (s. KIR, DB 2000 S. 60)
und - Projekt "Share-based Payments":
Bilanzielle Behandlung aktienbasierter
Entlohnungssysteme.
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09.2001 |
Im September 2001 setzte die
Europäische Kommission eine "Hochrangige Expertengruppe auf
dem Gebiet des Gesellschaftsrechts" ein mit dem Ziel, eine Diskussion
über den gesellschaftsrechtlichen Modernisierungsbedarf in Europa
zu initiieren.
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15.08.2001 |
Das FASB erwägt derzeit die Aufnahme zweier neuer
Projekte in seinen Arbeitsplan. Im August 2001 wurden
zwei Vorschläge veröffentlicht, mit denen das FASB die
interessierte Öffentlichkeit zu Stellungnahmen
auffordert: - Reporting Financial Performance: Der
Schwerpunkt dieses Projekts liegt auf der
Standardisierung bestimmter Kenngrößen und
Zwischensummen, die von Unternehmen in den Rechenwerken
ihrer Zwischen- und Jahresabschlußberichte angegeben
werden. Hierbei sollen Richtlinien für eine
Berichterstattung entwickelt werden, die eine bestmögliche
Beurteilung der wirtschaftlichen Situation von
Unternehmen erlaubt. Viele dieser zum Teil freiwilligen
Angaben unterliegen bisher keiner einheitlichen
Definition, wodurch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse
erschwert wird. Zu klären ist vor allem die Verwendung
sog. Pro Forma Earnings Measures. Dies sind
Ergebniszahlen, die durch bestimmte Korrektur- und
Bereinigungsschritte aus dem Jahresüberschuß (Net
Income) abgeleitet werden, wie beispielsweise
"Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and
Amortization" (EBITDA). Daneben ist der Begriff
"Financial Performance" allgemein zu
definieren und die Verwendung bestimmter, aus den
finanziellen Rechenwerken abgeleiteter Kennzahlen zu
vereinheitlichen. Das Projekt, über dessen endgültigen
Umfang noch nicht entschieden wurde, soll in
Zusammenarbeit mit dem IASB verfolgt werden, welches im
Juli 2001 ein ähnliches Vorhaben begonnen hatte (s.
KIR, DB 2001 S. 1796). - Disclosure about Intangibles:
Mit diesem Vorhaben verfolgt das FASB das Ziel, in
qualitativer und quantitativer Hinsicht eine
Informationsverbesserung im Bereich der immateriellen
Vermögenswerte zu erreichen. Vor allem selbsterstellte
immaterielle Werte würden bisher nur selten separat in
den Rechenwerken des Jahresabschlusses erfaßt. Dies
gelte aber auch für manche Intangibles, die im Rahmen
von Unternehmenszusammenschlüssen erworben und
unmittelbar als Aufwand verrechnet werden. Somit finde
eine Ungleichbehandlung von einerseits erworbenen und
andererseits selbsterstellten immateriellen Werten
statt, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit der Rechnungslegungsdaten
unterschiedlicher Unternehmen führe. Im Rahmen des
neuen FASB-Projekts soll die Offenlegung von
Informationen über nicht bilanzierungsfähige
immaterielle Werte standardisiert und erheblich
erweitert werden. Als Fernziel wird die Entwicklung von
Ansätzen für die bilanzielle Erfassung auch
selbsterstellter immaterieller Werte ins Auge gefaßt.
Das Projekt fußt auf dem im April 2001 vom FASB veröffentlichten
Special Report "Business and Financial Reporting -
Challenges from the New Economy" (s. KIR, DB 2001
S. 939). Bei der endgültigen Entscheidung über die
Inangriffnahme dieser Projekte will das FASB die Haltung
der interessierten Öffentlichkeit explizit berücksichtigen.
Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, ob
Investoren, Gläubiger und sonstige
Rechnungslegungsadressaten von den geplanten Projekten
einen verbesserten Informationsgehalt der
Rechnungslegung erwarten. Die Kommentierungsfrist endete
am 19. 9. 2001.
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28.07.2001 |
Das IASB veröffentlichte Ende Juli 2001 sein künftiges
Arbeitsprogramm. Die Gesamtheit der vorerst geplanten
neun Projekte wurde in drei Gruppen unterteilt. Zur
ersten Gruppe von Vorhaben, mit denen das IASB als führender
Standardsetter globale Konvergenz anstrebt, gehören:
-
„Accounting for Insurance Contracts“:
Branchenspezifische Bilanzierungsregeln für die
Versicherungswirtschaft.
-
„Business Combinations“: Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen. Hier ist zu
entscheiden, ob das IASB sich der kürzlich vom FASB
beschlossenen Abschaffung von
Pooling-of-Interests-Methode und planmäßiger
Good-willabschreibung anschließen wird.
-
„Performance Reporting“: Berichterstattung über
die Ertragslage.
-
“Accounting for Share-Based Payments“:
Bilanzierung von aktienorientierten
Entlohnungsformen.
Mit der zweiten Gruppe von Projekten beabsichtigt das
IASB die Klärung einzelner Umsetzungsprobleme, die bei
der Anwendung existierender IAS aufgetreten sind:
-
„Guidance on First-Time Application of
International Financial Reporting Standards“:
Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der IFRS und
Übergangsvorschriften.
-
„Activities of Financial Institutions:
Disclosures and Presentation“: Branchenspezifische
Bilanzierungs- und Offenlegungsregeln für
Finanzdienstleister.
Die dritte Gruppe umfaßt Projekte, mit denen das IASB
die Verbesserung bereits bestehender IAS-Vorschriften
anstrebt:
-
„Preface to International Financial Reporting
Standards“: Einleitungstext zu IFRS.
-
„Amendments to IAS 39, Financial Instruments:
Recognition and Measurement“: Modifizierungen bei
der Bilanzierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten.
-
„Improvements to Existing International
Financial Reporting Standards“: Eliminierung von
Inkonsistenzen und Wahlrechten innerhalb
existierender IAS.
Zusätzlich verfolgt das IASB weitere 16 Themenbereiche,
die derzeit von nationalen Standardsettern bearbeitet
werden und bei denen dem IASB eine globale
Harmonisierung wünschenswert erscheint. Hierzu zählen
u.a. die Bilanzierung von Leasing, Finanzinstrumenten,
Unternehmenszusammenschlüssen und immateriellen Werten
sowie bestimmte Bewertungsfragen und Branchenregeln.
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10.07.2001 |
Bericht der vom Bundeskanzler eingesetzten
Regierungskommission "Corporate Governance"
Die Kommission soll sich
aufgrund der Erkenntnisse aus dem Fall Holzmann mit möglichen
Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und kontrolle
befassen. Darüber hinaus soll sie im Hinblick auf die durch Globalisierung
und Internationalisierung der Kapitalmärkte sich vollziehenden
Wandels unserer Unternehmens- und Marktstrukturen Vorschläge für
eine Modernisierung unseres rechtlichen Regelwerkes unterbreiten."
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07.2001 |
Das IASB veröffentlichte im Juli 2001 eine Sammlung von
Umsetzungsrichtlinien zu IAS 39 "Financial
Instruments - Recognition and Measurement" (s. KIR,
DB 2001 S. 1435). Das Dokument enthält die bisher endgültig
beschlossenen Teile eins bis fünf des Frage- und
Antwort-Katalogs.
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Ende 07.2001 |
Das
IASB veröffentlichte Ende Juli 2001 sein künftiges
Arbeitsprogramm. Die Gesamtheit der vorerst
geplanten neun Projekte wurde in drei Gruppen
unterteilt. Zur ersten Gruppe von Vorhaben, mit
denen das IASB als führender Standardsetter globale
Konvergenz anstrebt, gehören:
- „Accounting for
Insurance Contracts“: Branchenspezifische
Bilanzierungsregeln für die
Versicherungswirtschaft.
- „Business
Combinations“: Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen. Hier ist zu
entscheiden, ob das IASB sich der kürzlich vom
FASB beschlossenen Abschaffung von
Pooling-of-Interests-Methode und planmäßiger
Good-willabschreibung anschließen wird.
- „Performance
Reporting“: Berichterstattung über die
Ertragslage.
- “Accounting for
Share-Based Payments“: Bilanzierung von
aktienorientierten Entlohnungsformen.
Mit der zweiten
Gruppe von Projekten beabsichtigt das IASB die
Klärung einzelner Umsetzungsprobleme, die bei der
Anwendung existierender IAS aufgetreten sind:
- „Guidance on
First-Time Application of International Financial
Reporting Standards“: Vorschriften zur erstmaligen
Anwendung der IFRS und Übergangsvorschriften.
- „Activities of
Financial Institutions: Disclosures and
Presentation“: Branchenspezifische Bilanzierungs-
und Offenlegungsregeln für Finanzdienstleister.
Die dritte Gruppe
umfaßt Projekte, mit denen das IASB die Verbesserung
bereits bestehender IAS-Vorschriften anstrebt:
- „Preface to
International Financial Reporting Standards“:
Einleitungstext zu IFRS.
- „Amendments to IAS
39, Financial Instruments: Recognition and
Measurement“: Modifizierungen bei der Bilanzierung
und Bewertung von Finanzinstrumenten.
- „Improvements to
Existing International Financial Reporting
Standards“: Eliminierung von Inkonsistenzen und
Wahlrechten innerhalb existierender IAS.
Zusätzlich verfolgt
das IASB weitere 16 Themenbereiche, die derzeit von
nationalen Standardsettern bearbeitet werden und bei
denen dem IASB eine globale Harmonisierung
wünschenswert erscheint. Hierzu zählen u.a. die
Bilanzierung von Leasing, Finanzinstrumenten,
Unternehmenszusammenschlüssen und immateriellen
Werten sowie bestimmte Bewertungsfragen und
Branchenregeln. |
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07.2001 |
Das Standing Interpretations Committee (SIC) des FASB
veröffentlichte im Juli 2001 fünf neue Interpretations
zu Einzelfragen der Rechnungslegung. - SIC-D28
"Business Combinations - Measurement of Shares
Issued as Purchase Consideration" befaßt sich mit
dem relevanten Austauschdatum für die bilanzielle
Abbildung von Unternehmenserwerben, bei denen der
Kaufpreis in Aktien des Erwerbers entgolten wird. Außerdem
wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen für
Zwecke der Bewertung der ausgetauschten Aktien ein vom Börsenkurs
abweichender Wert heranzuziehen ist. - SIC-D29
"Disclosure - Service Concession Arrangements"
regelt die Offenlegungspflichten beider Parteien bei
bestimmten langfristigen Verträgen, die sich auf
normalerweise vom öffentlichen Sektor erbrachte
Dienstleistungen beziehen. - SIC-D30 "Reporting
Currency - Translation from Measurement Currency to
Presentation Currency" klärt die Vorgehensweise
bei der Umrechnung von Jahresabschlüssen von einer
Erfassungswährung (measurement currency) in eine
Berichtswährung (presentation currency). Es handelt
sich um eine Konkretisierung von SIC-19. - SIC-D31
"Revenue - Barter Transactions Involving
Advertising Services" soll eine verläßliche
Bewertung von Werbedienstleistungen gewährleisten, die
zwei Unternehmen im Wege des Tausches füreinander
erbringen. Es werden Kriterien fixiert, unter welchen
Voraussetzungen die Fair Values der ausgetauschten
Dienstleistungen ermittelbar sind, so daß eine
Umsatzrealisierung in voller Höhe erfolgen kann. - SIC
- D32 "Intangible Assets - Web Site Costs"
behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen die
Aufwendungen für die Erstellung und Pflege einer
Internetpräsenz als selbsterstellte immaterielle Werte
unter IAS 38 fallen.
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07.2001 |
Rund 40 hochrangige Verteter japanischer und europäischer
Unternehmen befürworteten im Rahmen des im Juli 2001 in
Brüssel abgehaltenen EU-Japan Business Dialogue Round
Table die frühestmögliche Anwendung der IAS innerhalb
der EU.
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29.06.2001 |
Das IAS 39 Implementation Guidance Committee hat Ende
Juni 2001 den sechsten Teil eines Frage- und
Antwortkatalogs mit Umsetzungsrichtlinien zu IAS 39
"Financial Instruments: Recognition and
Measurement" veröffentlicht (s. KIR, DB 2001 S.
295). Die Kommentierungsfrist endet am 24. 8. 2001.
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28.06.2001 |
Die Trustees der IASC Foundation (s. KIR, DB 2000 S.
1091) haben Ende Juni 2001 die Namen der Mitglieder des
Standards Advisory Council (SAC) bekannt gegeben. Das
49-köpfige Gremium besteht aus ehrenamtlich tätigen
Rechnungslegungserstellern und -adressaten und soll
gegenüber dem Board eine Beraterrolle einnehmen. Bei
der Auswahl der Mitglieder verfolgten die Trustees das
Ziel, eine sowohl nach geographischer Herkunft als auch
nach Berufszugehörigkeit (Wirtschaftsprüfer,
Unternehmensvertreter, Regulierer, Finanzanalysten,
Akademiker) ausgewogene Zusammensetzung zu erreichen.
Repräsentant Deutschlands im SAC ist Jochen Pape,
Partner bei PricewaterhouseCoopers und ehemals Mitglied
des IASC-Boards. Die EU-Kommission, die japanische
Financial Services Agency sowie die US-amerikanische SEC
werden offizielle Beobachter zu den mehrmals jährlich
stattfinden Sitzungen entsenden. Das SAC tritt erstmals
vom 23. bis 24. 7. 2001 in London zusammen. Ein weiteres
Treffen ist vom 16. bis 17. 10. 2001 in Washington, DC
geplant.
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26.6.2001 |
Vorlage von Abschlüssen: Kommission
begrüßt Einsetzung einer europäischen "Technischen
Sachverständigengruppe": EFRAG (European Financial Reporting
Advisory Group). Diese Technische Sachverständigengruppe wird
auf ihrem hochrangigen technischen Sachverstand basierende Ratschläge
betreffend die Verwendung der vom "International Accounting Standards
Board" genehmigten "International Accounting Standards"/
IAS) im europäischen Rechtsrahmen abgeben. |
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5.2001 |
IASC durch das IASB
abgelöst. Der bisherige Standardsetter wurde umstrukturiert
und neu besetzt. Die erste inhaltliche Sitzung fand
Mitte April 2001 statt. Die bisherigen Standards und
Interpretationen wurden übernommen. Künftige Standards
werden unter der Bezeichnung IFRS (international
financial reporting standards) entwickelt. |
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31.05.2001 |
Die Europäische Kommission
hat die Verabschiedung einer EU-Richtlinie durch den Rat
und das Europäische Parlament am 31. Mai begrüßt, mit
der die EU-Rechnungslegungsvorschriften durch Einführung
der "fair value"-Methode modernisiert werden.
Mit der neuen Richtlinie werden die
EU-Rechnungslegungsrichtlinien den Entwicklungen der Märkte
(wie etwa der Verbreitung sog. "Derivate"),
des Finanzgeschäfts und der internationalen
Rechnungslegungsstandards angepasst. Für europäische
Unternehmen, die sich weltweit Kapital beschaffen, wird
es damit einfacher, die Rechnungslegungsanforderungen
der internationalen Kapitalmärkte zu erfüllen und
somit zu gleichen Bedingungen mit außereuropäischen
Wettbewerbern zu konkurrieren. Dass die Richtlinie nur
15 Monate, nachdem sie von der Kommission vorgeschlagen
wurde (siehe IP/00/187), bereits verabschiedet ist,
macht die Effizienz des äußerst kooperativen und
produktiven Ansatzes deutlich, den Kommission, Parlament
und Rat bei dieser Initiative verfolgt haben. Die
Richtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans für
Finanzdienstleistungen (siehe IP/00/1269). |
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29.05.2001 |
Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsgrundsätze/* KOM/2001/0080 endg.
- COD 2001/0044 */
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24.05.2001 |
Das IASB traf sich am 24. 5. 2001 im Rahmen seiner
Boardsitzung in London erstmals mit den Vertretern der
acht nationalen Standard Setter, mit denen es eine
formelle Verbindung (Liaison) unterhält. Dabei handelt
es sich um die Vorsitzenden des Deutschen
Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), des
britischen Accounting Standards Board (ASB), des
Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA), des
französischen Conseil National de la Comptabilité
(CNC), des FASB, des Australian Accounting Standards
Board (AASB) sowie des japanischen Standard Setters.
Ziel des Treffens war eine Abstimmung der Arbeitspläne
aller Standardisierungsgremien zur Vermeidung von
Redundanzen und nationalen Alleingängen. Insbesondere
sollte auf eine Konvergenz von IAS und nationalen
Rechnungslegungssystemen hingewirkt wer-den. Ergebnisse
der Sitzung lagen bei Redaktionsschluß noch nicht vor.
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05.2001 |
Das IASB hat im Mai 2001 beschlossen, das Projekt
"Business Reporting on the Internet" (s. KIR,
DB 1999 S. 2485) vorerst nicht weiter zu verfolgen. Die
von den IASC-Mitarbeitern seit Mitte 2000 entwickelten
Richtlinien für die Finanzberichterstattung im Internet
sollen nicht, wie ursprünglich geplant, vom IASC veröffentlicht
werden, weil sie über den Kernbereich der
Rechnungslegung hinausgehen und daher nicht den Status
eines IAS erhalten sollen. Stattdessen ist eine Veröffentlichung
über die International Federation of Accountants (IFAC)
denkbar.
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20.04.1998 |
Veröffentlichung des KapAEG
(Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz) als nationale Grundlage für
die Rechnungslegung nach IAS für einen begrenzten Kreis
deutscher Unternehmen bis zum 31.12.2004
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KapAEG |
| 18.04.2001 |
Vom 18. bis 20. 4. 2001 fand in London die erste
inhaltliche Sitzung des IASB statt. Auf dieser
konstituierenden Zusammenkunft traf das Board eine Reihe
grundsätzlicher Entscheidungen: - Es verabschiedete eine
Resolution zur Übernahme bestehender IAS, nach der die
vom bisherigen IASC-Board veröffentlichten International
Accounting Standards sowie die vom Standing
Interpretations Committee entwickelten Interpretations
auch nach der Umstrukturierung des IASC Teil des
Rechnungslegungssystems der IAS bleiben sollen. Dies gilt
solange, bis diese durch künftige IASB-Verlautbarungen
abgeändert oder aufgehoben werden. Der Beschluß bezieht
sich auf IAS und Interpretations, die am 1. 4. 2001, dem
Datum der Amtsübernahme durch das IASB, gültig waren. -
Das IASB kündigte außerdem an, daß die künftig von ihm
entwickelten und veröffentlichten
Rechnungslegungsstandards den Titel "International
Financial Reporting Standards (IFRS)" tragen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob deren Veröffentlichung unter neu
beginnender Numerierung erfolgen wird. - Weiterhin beschloß
das IASB den Entwurf eines neuen Wortlauts für das
Vorwort der künftigen IFRS. Es ist vorgesehen, in künftige
Standards den ausdrücklichen Hinweis aufzunehmen, daß
die fett und kursiv gedruckten Absätze innerhalb des
Textes denselben Verbindlichkeitsrang haben wie die normal
formatierten Passagen. Während in den erstgenannten Absätzen
die Grundsätze des jeweiligen Standards abgedruckt sind,
haben die übrigen Textpassagen jedoch eher erläuternden
und konkretisierenden Charakter. In das Vorwort soll
ferner die Erklärung aufgenommen werden, die Regelungen
des Standards seien im Kontext der Zielsetzung und der
Einleitung zu interpretieren und anzuwenden. Der Entwurf
ist vom IASB noch abschließend zu diskutieren und wird
dann im Rahmen des Due Process der Öffentlichkeit zur
Kommentierung vorgelegt.
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| 04.2001 |
Das IASB traf erste Vorbereitungen für eine Festlegung
seines künftigen Arbeitsplans. In diesem Zusammenhang
wurde die Gesamtheit der in Frage kommenden Projekte in
vier Kategorien unterteilt: - Im Rahmen von Projekten, die
als Precedential (critical) eingestuft wurden, sollen
Fragen von grundlegender und themenübergreifender
Bedeutung geregelt werden. In diese Kategorie hat das IASB
die Überarbeitung des Framework eingeordnet. Weiterhin
sollen hier die Themenbereiche Rückstellungsbildung
(Liability Recognition), Erlösrealisierung (Revenue
Recognition) und Berichterstattung über die finanzielle
Entwicklung, insbesondere über die Veränderung des
Eigenkapitals (Reporting Financial Performance), behandelt
werden. - Mit den Projekten der Kategorie Convergence,
denen eine hohe Priorität zukommt, strebt das IASB in
besonderem Maße eine internationale Harmonisierung der
Rechnungslegung an. Hierzu gehören die Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations),
der im Rahmen von Konzernabschlüssen zu beachtende
Konsolidierungskreis (Consolidation Policy) sowie die Fair
Value-Bewertung nichtfinanzieller Vermögenswerte
(Revaluation of Non-Financial Assets). - Im Rahmen der
Leadership-Projekte strebt das IASB eine internationale Führungsrolle
in bestimmten Regelungsbereichen an. Es handelt sich dabei
um Bilanzierungsfragen, denen eine hohe Bedeutung
beigemessen wird, die aber bisher nur vereinzelt reguliert
sind. Dieser Kategorie hat das IASB die folgenden Projekte
zugeordnet: Branchenspezifische Regelungen für Banken,
Versicherungen sowie die Bergbau-, Öl- und Gasindustrie
(Banks, Insurance Contracts, Extractive Industries),
Bilanzierung von Finanzinstrumenten (Financial
Instruments), immateriellen Vermögenswerten (Intangible
Assets), Leasingverträgen (Leases), aktienorientierten
Entlohnungssystemen (Share-Based Payments) sowie
barwertorientierte Bewertung (Present Value). - Schließlich
beabsichtigt das IASB, ein umfassendes Improvement-Projekt
aufzulegen. Hier ist geplant, kleinere Änderungen an den
meisten geltenden IAS vorzunehmen, um Inkonsistenzen und
Wahlrechte zu eliminieren. Insbesondere sollen hier die im
Rahmen der IAS-Anerkennung durch die IOSCO eingebrachten
Anregungen aufgenommen werden (s. KIR, DB 2000 S. 1091).
Die nächste Sitzung des IASB wird vom 21. bis 25. 5. 2001
in London abgehalten.
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04.2001 |
Im April
übernimmt das International Accounting Standards Board
(IASB) von seinem Vorgänger dem IASC, die Aufgabe eine
weltweite Konvergenz im Bereich internationaler
Finanz-Berichterstattumng zu erreichen. Im Rahmen dieser
Umstrukturierung wurde eine Stiftung (IASCF) mit Sitz in
Delaware, U.S.A. neu gegründet. Die Gründung des IASB und
der IASCF war die letzte Stufe eine
Restrukturierungsprogramms, das auf Empfehlungen der IASC
Strategy Working Party beruht. Die Empfehlungen erhielten
weltweite Unterstützung von Aufsichtsbehörden,
internationalen Organisationen und führenden Vertretern
der Wirtschaft.
Das IASB
übernimmt die damaligen 34 Standards und 30
Interpretationen (SIC). Die zukünftigen Standards werden
als IFRS (International Financial Reporting Standards)
herausgegeben.
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| 27.02.2001 |
Das IASC veröffentlichte Ende Februar 2001 IAS 41
"Agriculture" zur Bilanzierung
landwirtschaftlicher Prozesse (s. auch KIR, DB 2001 S.
60). Der neue Standard kann ab sofort über die Website
des IASC (http://www.iasc.org.uk/) bestellt werden.
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| 13.02.2001 |
Vorschlag für
eine VERORDNUNG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES betreffend
die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (von
der Kommission vorgelegt)
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12.02.2001 |
Das SIC des IASC tagte am 12. und
13. 2. 2001 in Tokyo. Bezüglich des Projekts
"Business Combinations - Measurement of Shares
Issued" wurde beschlossen, im Rahmen eines
Unternehmenszusammenschlusses als Kaufwährung ausgegebene
Aktien mit ihrem aktuellen Börsenkurs im Erwerbszeitpunkt
zu bewerten. Eine Korrektur dieses Wertansatzes um
"ungerechtfertigte" Kursschwankungen soll
allenfalls dann erfolgen, wenn ein verläßlicherer Schätzwert
verfügbar ist. Das nächste Treffen findet vom 9. bis 11.
5. 2001 in Melbourne statt.
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02.2001
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Nach einer ersten informellen
Zusammenkunft im Februar 2001 wurde nun die erste öffentliche
Sitzung des neuen IASB anberaumt. Vom 18. bis 20. 4. 2001
soll in London zunächst der aktuelle Stand der noch
offenen IASC-Projekte erörtert werden. Weiterhin werden
die bestehenden IAS und SIC Interpretations diskutiert. Im
Rahmen seines neu aufgelegten Improvement Project wird das
IASB festlegen, in welchen Bereichen das existierende
System der IAS verbesserungs- oder ergänzungsbedürftig
ist. Hierzu holt das IASB Stellungnahmen aus der
interessierten Öffentlichkeit ein. Weitere IASB-Sitzungen
in London sind bereits geplant: 23. bis 25. 5. 2001, 26.
bis 28. 6. 2001, 25. bis 27. 7. 2001 und 11. bis 13. 9.
2001.
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25.01.2001 |
Die Trustees des IASC haben Ende
Januar 2001 die aus über 200 Bewerbungen ausgwählten 14
Mitglieder des neuen International Accounting Standards
Board (IASB) bekannt gegeben. Dem bereits seit längerem
designierten Chairman Sir David Tweedie wird dessen Vorgänger,
Thomas E. Jones, als Vize zur Seite stehen. Als offizielle
Bindeglieder zu den jeweiligen nationalen Standard Settern
werden Hans-Georg Bruns (Deutschland), Gilbert Gélard
(Frankreich), James J. Leisenring (USA), Warren McGregor
(Australien/Neuseeland), Patricia O'Malley (Kanada),
Geoffrey Whittington (UK) und Tatsumi Yamada (Japan) in
das IASB berufen. Weiterhin werden Anthony T. Cope, Robert
P. Garnett und Harry K. Schmid als Vollzeit- sowie Mary E.
Barth und Robert H. Herz als Teilzeitmitglieder des IASB tätig
sein. Das erste Treffen des neuen Gremiums ist für April
2001 geplant. Die Bekanntgabe der Mitglieder des neuen
International Accounting Standards Advisory Council
(IASAC) soll in Kürze folgen.
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1.01.2001
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Die neue Organisationsstruktur des
IASC tritt planmäßig zum 1. 1. 2001 in Kraft. Da die für
Mitte Dezember angekündigte Benennung der neuen
Board-Mitglieder (s. KIR, DB 2000 S. 2443) jedoch bisher
unterblieben ist, wird das aktuelle IASC-Board bis auf
weiteres seine Tätigkeit fortführen.
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1.01.2001 |
Folgende IAS sind seit dem 1. 1.
2001 anzuwenden: IAS 39 "Financial Instruments:
Recognition and Measurement" und IAS 40
"Investment Property". IAS 41
"Agriculture" tritt zum 1. 1. 2003 in Kraft.
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01.2001
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Das International Forum on
Accountancy Development (IFAD) hat im Januar 2001 eine von
den großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
herausgegebene Vergleichsstudie zwischen den IAS und
nationalen Rechnungslegungsregeln von etwa 50 Ländern veröffentlicht.
Die Gegenüberstellung bezieht sich auf am 31. 12. 2000 gültige
Regeln. Die Studie ist im Internet unter
http://www.ifad.net/ ("GAAP 2000") abrufbar
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01.2002
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Das IASC hat seine Internetpräsenz
überarbeitet und bietet ab sofort unter
http://www.iasc.org.uk/frame/cen11.htm eine speziell auf
die Anforderungen Studierender zugeschnittene Students'
Section.
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