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IAS Aktuelles 2001  

(für Deutschland ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

 


20.12.2001

Das SIC des IASB veröffentlichte Ende Dezember 2001 sechs neue Interpretations, SIC-27 „Evaluating the Substance of Transactions in the Legal Form of a Lease“ zur Bilanzierung von Leasingverträgen, — SIC-28 „Business Combinations – ‚Date of Exchange‘ and Fair Value of Equity Instruments“ zu Einzelfragen der Kaufpreisermittlung bei Unternehmenserwerben, — SIC-29 „Disclosure – Service Concession Arrangements“ zu Offenlegungspflichten bei bestimmten Langfristverträgen, — SIC-30 „Reporting Currency – Translation from Measurement Currency to Presentation Currency“ zur Währungsumrechnung, — SIC-31 „Revenue – Barter Transactions Involving Advertising Services“ zu Einzelfragen der Umsatzrealisierung bei bestimmten Tauschgeschäften und — SIC-33 „Consolidation and Equity Method - Potential Voting Rights and Allocation of Ownership Interests“ zu Fragen des Konsolidierungskreises (s. zum Inhalt KIR, DB 2001 S. 2263). Während SIC-27, 29 und 31 bereits zum 31. 12. 2001 in Kraft getreten sind, müssen SIC-30 und 33 erst in nach dem 1. 1. 2002 beginnenden Geschäftsjahren angewendet werden. SIC-28 gilt für Unternehmenszusammenschlüsse, die am oder nach dem 31. 12. 2001 erstmals bilanziell erfasst werden.

 

 
18.12.2001

Auf seiner Sitzung vom 18. bis 20. 12. 2001 traf das IASB die folgenden vorläufigen Entscheidungen: — Im Rahmen des Projekts „Business Combinations“ plant das IASB, die Feststellung eines Wertberichtigungsbedarfs bei Goodwill nach den bisherigen Regelungen in IAS 36 vorzuschreiben. Ein etwaiger Abschreibungsbetrag wird anschließend weitgehend analog den neuen US-GAAP quantifiziert (s. KIR, DB 2001 S. 60, 2414). Eine Goodwill-Abschreibung wird nicht allein durch eine beim Impairment Test erfolgende Berücksichtigung immaterieller Werte ausgelöst, die zum Erwerbszeitpunkt zwar schon vorhanden waren, aber nicht die bilanziellen Ansatzkriterien erfüllten. Weiterhin bestätigte das IASB seine Absicht, dem Erwerberunternehmen im Rahmen der Erstkonsolidierung die Bildung von Rückstellungen für künftige Verpflichtungen des erworbenen Unternehmens (Contingencies) vorzuschreiben (s. auch FASB). Diese Rückstellungen sollen im Erstkonsolidierungszeitpunkt mit ihrem Fair Value erfasst und in den Folgeperioden jeweils erfolgswirksam neubewertet werden. Bei der Bilanzierung eines negativen Unterschiedsbetrags plant das IASB wie bisher eine den US-GAAP entsprechende Regelung (s. KIR, DB 2001 S. 2414). — Hinsichtlich der Überarbeitung existierender IAS (sog. Improvements-Projekt) beschloss das IASB vorläufig, bestimmte Änderungen an den folgenden Standards vorzunehmen: IAS 1, 8, 17, 27, 28, 39 und 40. — Weiterhin beabsichtigt das IASB die Abschaffung von IAS 15 „Information Reflecting the Effects of Changing Prices“. Der Standard, der bestimmte Angaben über die Kaufkraftentwicklung empfahl, ohne diese jedoch zwingend vorzuschreiben, wird mittlerweile als überflüssig angesehen. — Im Rahmen des Projekts „Insurance Contracts“ hat das IASB seine Diskussion der vom früheren Insurance Steering Committee ausgearbeiteten Vorschläge zu Bewertungsfragen fortgesetzt. Vorläufige Entscheidungen liegen bisher nicht vor.

 

 
15.12.2001

Die Trustees der IASC Foundation benannten im Dezember 2001 die 13 Mitglieder des neu zu gründenden International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), welches die Nachfolge des scheidenden SIC antreten soll. Vorsitzender des Gremiums wird voraussichtlich Kevin Stevenson sein. Der international besetzten Gruppe gehört kein Deutscher an. Repräsentanten der EU-Kommission sowie der IOSCO wohnen den Treffen des IFRIC künftig als Beobachter bei. Die Umbenennung des bisherigen SIC in IFRIC sowie weitere Einzelfragen zu Aufgaben und Befugnissen des Gremiums sollen in naher Zukunft Gegenstand einer Satzungsänderung sein (s. KIR, DB 2001 S. 2619).

 

 
12.2001 Im Dezember 2001 wird das SIC (Standing Interpretations Committee) in International Financial Reporting Committee (IFRIC) umbenannt. Die zukünftigen Entscheidungen als IFRIC Interpretationen vberöffentlicht.  
27.11.2002

Auf seiner Sitzung vom 27. bis 30. 11. 2001 diskutierte das IASB verschiedene Projekte. Bei Redaktionsschluss lagen noch nicht alle Ergebnisprotokolle vor. — Im Rahmen des Projekts „Insurance Contracts“ soll auf der Basis eines gleichnamigen Draft Statement of Principles ein Plan für die weitere Vorgehensweise entwickelt werden. — „Business Combinations“: Hier wurden Einzelheiten des geplanten Goodwill Impairment Test diskutiert. Von dem sog. Cash Flow Test, mit dem die Unternehmen an ihren vorherigen Prognosen gemessen werden sollten, hat das IASB nun Abstand genommen. Statt dessen sind die für Prognosezwecke verwendeten Methoden und Annahmen anzugeben sowie eine Sensitivitätsanalyse zu erstellen. — Bei der Frage der „First-Time Application of IFRS“ beriet das IASB über eine Klärung und mögliche Lockerung des bisherigen Erfordernisses in SIC-8, die IAS im Interesse erhöhter Vergleichbarkeit retrospektiv anzuwenden. — Im Rahmen des Projekts „Financial Activities“ erwägt das IASB die Kodifizierung zusätzlicher Ausweis- und Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister. Unklar ist bislang, ob nur Banken Gegenstand einer diesbezüglichen Vorschrift werden sollen, oder ob auch andere Unternehmen einbezogen werden, die Finanzdienstleistungen anbieten, ohne als Banken reguliert zu sein. — „Improvements to Existing IFRS“: In diesem Zusammenhang plant das IASB einzelne Verbesserungen bestehender Standards, insb. hinsichtlich IAS 21, IAS 23, IAS 32, IAS 33 und IAS 39.

 

 
25.11.2001

Die Trustees der IASC Foundation haben Ende November den Vorschlag einer Satzungsänderung veröffentlicht. Beabsichtigt ist die Modifikation der das Standing Interpretations Committee (SIC) betreffenden Absätze. Künftig soll ein dem SIC vergleichbares 12-köpfiges Gremium unter der Bezeichnung International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) mit der Auslegung bestehender und künftiger IASB-Standards betraut sein. Dabei ist geplant, dessen Kompetenzen im Vergleich zu denen des SIC zu erweitern. Das IFRIC soll sich auch zu solchen Sachverhalten äußern dürfen, die bisher nicht explizit Gegenstand bestehender Standards sind, wobei die Auslegung sich an den von Framework und einzelnen IFRS vorgegebenen Parametern orientieren soll. Das IASB wird daher die Tätigkeit des IFRIC stärker überwachen als bisher die des SIC. Um dem IFRIC die Bewältigung seines künftigen Arbeitsprogramms zu ermöglichen, soll es von einem vorwiegend administrativ tätigen Vorsitzenden geleitet werden, der in Rechnungslegungsfragen zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat. Vorzugsweise soll dieser Chairman aus dem Kreis der IASB-Mitglieder rekrutiert werden, um eine enge Zusammenarbeit beider Gremien zu gewährleisten. Die Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Satzungsänderung endet am 15. 2. 2002.

 

 
20.11.2001

Das IASB veröffentlichte im November 2001 den Entwurf eines Vorworts zu seinen künftigen Standards, den International Financial Reporting Standards (IFRS). Das bisherige Vorwort der IAS datiert aus 1982. Die Kommentierungsfrist endet am 15. 2. 2002.

 

 
15.11.2001

Wegen seiner bevorstehenden Ablösung durch das IFRIC traf sich das SIC Mitte November 2001 zu seiner letzten Sitzung. Die zur Diskussion stehenden Entwürfe SIC-D28 bis SIC-D34 wurden ohne wesentliche Änderungen bestätigt (s. KIR, DB 2001 S. 1577, 2263). Die entsprechenden Interpretationen sollen in Kürze veröffentlicht werden.

 

 

08.11.2001

Das IASB veröffentlicht den Entwurf eines Vorworts zu seinen künftigen Standards, den International Financial Reporting Standards (IFRS). Das bisherige Vorwort der IAS datiert aus 1982. Die Kommentierungsfrist endet am 15. 2. 2002.

 

5.11.2001

Das IAS 39 Implementation Guidance Committee veröffentlichte im November 2001 17 Fragen und Antworten (Q&A) sowie zwei ausführliche Anwendungsbeispiele zu IAS 39. Diese werden Bestandteil der im Juli 2001 veröffentlichten Sammlung von Umsetzungsrichtlinien zu IAS 39 (s. KIR, DB 2001 S. 1577).

 

 
3.11.2001

Im Rahmen einer zweiten Phase des Projekts „Business Combinations“ plant das FASB eine Zusammenarbeit mit dem IASB bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. — New Basis Accounting: Zum einen soll die Anwendung des sog. New Basis Accounting (auch: Fresh-Start Methode) diskutiert werden. Nach dieser Methode erfolgt bei allen sich zusammenschließenden Unternehmen eine Neubewertung von Aktiva und Passiva mit beizulegenden Zeitwerten (Fair Values). Kandidaten für diesen neuen Ansatz sind beispielsweise die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) oder Zusammenschlüsse von mehr als zwei Unternehmen, von denen keines nach dem Zusammenschluß eine dominante Stellung einnimmt. — Purchase Method Procedures: Der zweite Teilbereich fokussiert auf bestimmte Verfahrensfragen bei der Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode.

 

 
2.11.2001

Im Rahmen seines Projekts „Accounting for Share-Based Payments“ diskutiert das IASB die Bilanzierung von aktienbasierten Entlohnungsformen. Angesichts der hohen und weiter wachsenden Bedeutung dieses Themenkomplexes hat man sich dazu entschlossen, die Kommentierungsfrist für das im Juli 2000 erschienene G4+1-Diskussionspapier „Accounting for Share-based Payment" (s. KIR, DB 2000 S. 1630) bis zum 15. 12. 2001 zu verlängern. Auf Basis der erwarteten Stellungnahmen soll dann über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Für Mitte 2002 ist ein Standardentwurf geplant.

 

 
27.10.2001 Am 27. Oktober 2001 wurde die EU-Richtlinie 2001/65/EG  (fair value-Richtlinie) veröffentlicht, mit der die Vierte und Siebente Richtlinie im Hinblick auf die so genannte fair value-Bewertung von Finanzinstru­menten geändert werden (Amtsblatt EG, Reihe L 283, S. 28-32). Diese Richtlinie ist bis Ende 2003 in nationales Recht umzusetzen.  
16.10.2001

Auf seiner Sitzung vom 16. bis 20. 10. 2001 traf das IASB die folgenden vorläufigen Entscheidungen: — Business Combinations: Im Rahmen einer Änderung von IAS 27 „Consolidated Financial Statements“ sollen Minderheitenanteile künftig als Teil des Konzerneigenkapitals auszuweisen sein. Als zulässige Variante der Erwerbsmethode wurde die Neubewertungsmethode festgelegt, die bisher als Allowed Alternative in IAS 22 reguliert ist. Ein negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung soll zunächst durch Abstockung der erworbenen Vermögenswerte, für die keine verfügbaren Marktwerte existieren, verrechnet werden. Ein verbleibender Rest stellt einen Ertrag dar. Goodwill ist künftig, vergleichbar SFAS 142 „Goodwill and Other Intangible Assets“, einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) zu unterziehen. Diese soll vor Ende des Geschäftsjahres des Unternehmenszusammenschlusses durchgeführt werden. Die für diesen Tests relevante Berichtseinheit („Cash-Generating Unit“) soll sich an der Ebene der Berichtssegmente im Sinne von IAS 14 „Segment Reporting“ orientieren, kann aber auch darunter liegen. In den fünf Jahren nach einem Goodwill Impairment Test werden im Rahmen eines sog. Cash Flow Tests die prognostizierten Zahlungsströme mit den tatsächlich erreichten verglichen. Bei Zielabweichung wird eine mögliche Goodwillabschreibung ausgelöst. Eine Wertaufholung bei Goodwill soll ausgeschlossen sein. Weiterhin wurde die Zulässigkeit von Restrukturierungsrückstellungen diskutiert. Das IASB verschob eine Anzahl weiterer Entscheidungen auf ein in Kooperation mit dem FASB angestrebtes Projekt zu Einzelfragen der Erwerbsmethode (Purchase Method). — Improvements: In Zusammenhang mit IAS 2 „Inventories“ entschied sich das IASB für eine Abschaffung der Vorratsbewertung nach dem LIFO-Verfahren. IAS 10 „Events after the Balance Sheet Date“ soll dahingehend verändert werden, daß Dividendenverbindlichkeiten nach den allgemeinen Vorschriften in IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“ zu bilden sind. Weiterhin wurden verschiedene Änderungen in IAS 16 „Property, Plant and Equipment“ und IAS 24 „Related Party Disclosures“ beschlossen. — Reporting Performance: Das IASB plant hier die Einführung eines einzelnen Rechenwerks zur Erfassung aller Eigenkapitalveränderungen mit Ausnahme von Transaktionen mit Kapitalgebern in deren Eigenschaft als Kapitalgeber. In diesem Zusammenhang sollen die entsprechenden bisherigen Rechenwerke wie Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflußrechnung neu diskutiert werden (s. auch FASB).

 

 

17.09.2001

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze"

 

15.09.2001

Das IASB veröffentlichte Mitte September 2001 zwei neue SIC Draft Interpretations. — SIC – D33 „Consolidation and Equity Method – Potential Voting Rights“ behandelt die Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Fällen, in denen der Halter der Beteiligung weitere Finanzinstrumente (z.B. Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen) besitzt, die es ihm ermöglichen, seine Stimmrechtsquote an dem Beteiligungsunternehmen zu erhöhen. Das SIC vertritt hier die Ansicht, daß derartige potentielle Stimmrechte bei der Frage, ob der Anteilseigner die Kontrolle (gemäß IAS 27) über das Beteiligungsunternehmen hat oder ihm ein maßgeblicher Einfluß (gemäß IAS 28) zukommt, einbezogen werden sollen. Erst jedoch wenn der Anteilseigner die Stimmrechte auf Grund der Ausübung bzw. Umwandlung des Finanzinstruments tatsächlich innehat, darf ihr Einfluß auf die Stimmrechtsquote berücksichtigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Frage, ob Kontrolle oder maßgeblicher Einfluß vorliegen, allein auf der Grundlage der bestehenden Stimmrechtsverhältnisse entscheiden (s. auch KIR, DB 2001 S. 502, 1796). — In SIC – D34 „Financial Instruments – Instruments or Rights Redeemable by the Holder“ erörtert das SIC die Frage der Klassifikation von Finanzinstrumenten, bei denen der Halter das Recht hat, diese dem Emittenten für einen bestimmten Preis wieder anzudienen, wobei dieser Preis in der Regel an die Schwankungen des Marktes, beispielsweise in Gestalt eines Index, gekoppelt ist. Derartige Finanzinstrumente sind vom Emittenten als Verbindlichkeiten (Liabilities) zu erfassen. Ihre Bewertung erfolgt in der Regel zum Rückgabepreis am Bilanzstichtag (s. auch KIR, DB 2001 S. 502, 1796). Die Kommentierungsfrist für die beiden Dokumente, die unter www.iasb.org.uk erhältlich sind, endet am 5. 11. 2001.

 

 
10.09.2001

Auf seiner letzten Boardsitzung die vom 10. bis 13. 9. 2001 in London stattfand, befaßte sich das IASB vorrangig mit folgenden Themen: - Projekt "Business Combinations": Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (s. KIR, DB 2001 S. 1435, 1796), - Projekt "First-time Application": Regeln für die erstmalige Anwendung von IASB Standards und Übergangsvorschriften, - Projekt "Insurance Contracts": Branchenspezifische Bilanzierungsregeln für die Versicherungsindustrie (s. KIR, DB 2000 S. 60) und - Projekt "Share-based Payments": Bilanzielle Behandlung aktienbasierter Entlohnungssysteme.

 

 

09.2001

Im September 2001 setzte die Europäische Kommission eine "Hochrangige Expertengruppe auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts" ein mit dem Ziel, eine Diskussion über den gesellschaftsrechtlichen Modernisierungsbedarf in Europa zu initiieren.

 

 

 

15.08.2001

Das FASB erwägt derzeit die Aufnahme zweier neuer Projekte in seinen Arbeitsplan. Im August 2001 wurden zwei Vorschläge veröffentlicht, mit denen das FASB die interessierte Öffentlichkeit zu Stellungnahmen auffordert: - Reporting Financial Performance: Der Schwerpunkt dieses Projekts liegt auf der Standardisierung bestimmter Kenngrößen und Zwischensummen, die von Unternehmen in den Rechenwerken ihrer Zwischen- und Jahresabschlußberichte angegeben werden. Hierbei sollen Richtlinien für eine Berichterstattung entwickelt werden, die eine bestmögliche Beurteilung der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen erlaubt. Viele dieser zum Teil freiwilligen Angaben unterliegen bisher keiner einheitlichen Definition, wodurch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse erschwert wird. Zu klären ist vor allem die Verwendung sog. Pro Forma Earnings Measures. Dies sind Ergebniszahlen, die durch bestimmte Korrektur- und Bereinigungsschritte aus dem Jahresüberschuß (Net Income) abgeleitet werden, wie beispielsweise "Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization" (EBITDA). Daneben ist der Begriff "Financial Performance" allgemein zu definieren und die Verwendung bestimmter, aus den finanziellen Rechenwerken abgeleiteter Kennzahlen zu vereinheitlichen. Das Projekt, über dessen endgültigen Umfang noch nicht entschieden wurde, soll in Zusammenarbeit mit dem IASB verfolgt werden, welches im Juli 2001 ein ähnliches Vorhaben begonnen hatte (s. KIR, DB 2001 S. 1796). - Disclosure about Intangibles: Mit diesem Vorhaben verfolgt das FASB das Ziel, in qualitativer und quantitativer Hinsicht eine Informationsverbesserung im Bereich der immateriellen Vermögenswerte zu erreichen. Vor allem selbsterstellte immaterielle Werte würden bisher nur selten separat in den Rechenwerken des Jahresabschlusses erfaßt. Dies gelte aber auch für manche Intangibles, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben und unmittelbar als Aufwand verrechnet werden. Somit finde eine Ungleichbehandlung von einerseits erworbenen und andererseits selbsterstellten immateriellen Werten statt, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit der Rechnungslegungsdaten unterschiedlicher Unternehmen führe. Im Rahmen des neuen FASB-Projekts soll die Offenlegung von Informationen über nicht bilanzierungsfähige immaterielle Werte standardisiert und erheblich erweitert werden. Als Fernziel wird die Entwicklung von Ansätzen für die bilanzielle Erfassung auch selbsterstellter immaterieller Werte ins Auge gefaßt. Das Projekt fußt auf dem im April 2001 vom FASB veröffentlichten Special Report "Business and Financial Reporting - Challenges from the New Economy" (s. KIR, DB 2001 S. 939). Bei der endgültigen Entscheidung über die Inangriffnahme dieser Projekte will das FASB die Haltung der interessierten Öffentlichkeit explizit berücksichtigen. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, ob Investoren, Gläubiger und sonstige Rechnungslegungsadressaten von den geplanten Projekten einen verbesserten Informationsgehalt der Rechnungslegung erwarten. Die Kommentierungsfrist endete am 19. 9. 2001.

 

 
28.07.2001

Das IASB veröffentlichte Ende Juli 2001 sein künftiges Arbeitsprogramm. Die Gesamtheit der vorerst geplanten neun Projekte wurde in drei Gruppen unterteilt. Zur ersten Gruppe von Vorhaben, mit denen das IASB als führender Standardsetter globale Konvergenz anstrebt, gehören:

  • „Accounting for Insurance Contracts“: Branchenspezifische Bilanzierungsregeln für die Versicherungswirtschaft.

  • „Business Combinations“: Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Hier ist zu entscheiden, ob das IASB sich der kürzlich vom FASB beschlossenen Abschaffung von Pooling-of-Interests-Methode und planmäßiger Good-willabschreibung anschließen wird.

  • „Performance Reporting“: Berichterstattung über die Ertragslage.

  • “Accounting for Share-Based Payments“: Bilanzierung von aktienorientierten Entlohnungsformen.

Mit der zweiten Gruppe von Projekten beabsichtigt das IASB die Klärung einzelner Umsetzungsprobleme, die bei der Anwendung existierender IAS aufgetreten sind:

  • „Guidance on First-Time Application of International Financial Reporting Standards“: Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der IFRS und Übergangsvorschriften.

  • „Activities of Financial Institutions: Disclosures and Presentation“: Branchenspezifische Bilanzierungs- und Offenlegungsregeln für Finanzdienstleister.

Die dritte Gruppe umfaßt Projekte, mit denen das IASB die Verbesserung bereits bestehender IAS-Vorschriften anstrebt:

  • „Preface to International Financial Reporting Standards“: Einleitungstext zu IFRS.

  • „Amendments to IAS 39, Financial Instruments: Recognition and Measurement“: Modifizierungen bei der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten.

  • „Improvements to Existing International Financial Reporting Standards“: Eliminierung von Inkonsistenzen und Wahlrechten innerhalb existierender IAS.

Zusätzlich verfolgt das IASB weitere 16 Themenbereiche, die derzeit von nationalen Standardsettern bearbeitet werden und bei denen dem IASB eine globale Harmonisierung wünschenswert erscheint. Hierzu zählen u.a. die Bilanzierung von Leasing, Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und immateriellen Werten sowie bestimmte Bewertungsfragen und Branchenregeln.

 

 

10.07.2001

Bericht der vom Bundeskanzler eingesetzten Regierungskommission "Corporate Governance"

Die Kommission soll sich aufgrund der Erkenntnisse aus dem Fall Holzmann mit möglichen Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und –kontrolle befassen. Darüber hinaus soll sie im Hinblick auf die durch Globalisierung und Internationalisierung der Kapitalmärkte sich vollziehenden Wandels unserer Unternehmens- und Marktstrukturen Vorschläge für eine Modernisierung unseres rechtlichen Regelwerkes unterbreiten."

 

 

07.2001

Das IASB veröffentlichte im Juli 2001 eine Sammlung von Umsetzungsrichtlinien zu IAS 39 "Financial Instruments - Recognition and Measurement" (s. KIR, DB 2001 S. 1435). Das Dokument enthält die bisher endgültig beschlossenen Teile eins bis fünf des Frage- und Antwort-Katalogs.

 

 
Ende 07.2001
Das IASB veröffentlichte Ende Juli 2001 sein künftiges Arbeitsprogramm. Die Gesamtheit der vorerst geplanten neun Projekte wurde in drei Gruppen unterteilt. Zur ersten Gruppe von Vorhaben, mit denen das IASB als führender Standardsetter globale Konvergenz anstrebt, gehören:
  • „Accounting for Insurance Contracts“: Branchenspezifische Bilanzierungsregeln für die Versicherungswirtschaft.
  • „Business Combinations“: Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Hier ist zu entscheiden, ob das IASB sich der kürzlich vom FASB beschlossenen Abschaffung von Pooling-of-Interests-Methode und planmäßiger Good-willabschreibung anschließen wird.
  • „Performance Reporting“: Berichterstattung über die Ertragslage.
  • “Accounting for Share-Based Payments“: Bilanzierung von aktienorientierten Entlohnungsformen.

Mit der zweiten Gruppe von Projekten beabsichtigt das IASB die Klärung einzelner Umsetzungsprobleme, die bei der Anwendung existierender IAS aufgetreten sind:

  • „Guidance on First-Time Application of International Financial Reporting Standards“: Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der IFRS und Übergangsvorschriften.
  • „Activities of Financial Institutions: Disclosures and Presentation“: Branchenspezifische Bilanzierungs- und Offenlegungsregeln für Finanzdienstleister.

Die dritte Gruppe umfaßt Projekte, mit denen das IASB die Verbesserung bereits bestehender IAS-Vorschriften anstrebt:

  • „Preface to International Financial Reporting Standards“: Einleitungstext zu IFRS.
  • „Amendments to IAS 39, Financial Instruments: Recognition and Measurement“: Modifizierungen bei der Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten.
  • „Improvements to Existing International Financial Reporting Standards“: Eliminierung von Inkonsistenzen und Wahlrechten innerhalb existierender IAS.

Zusätzlich verfolgt das IASB weitere 16 Themenbereiche, die derzeit von nationalen Standardsettern bearbeitet werden und bei denen dem IASB eine globale Harmonisierung wünschenswert erscheint. Hierzu zählen u.a. die Bilanzierung von Leasing, Finanzinstrumenten, Unternehmenszusammenschlüssen und immateriellen Werten sowie bestimmte Bewertungsfragen und Branchenregeln.

 

 
07.2001

Das Standing Interpretations Committee (SIC) des FASB veröffentlichte im Juli 2001 fünf neue Interpretations zu Einzelfragen der Rechnungslegung. - SIC-D28 "Business Combinations - Measurement of Shares Issued as Purchase Consideration" befaßt sich mit dem relevanten Austauschdatum für die bilanzielle Abbildung von Unternehmenserwerben, bei denen der Kaufpreis in Aktien des Erwerbers entgolten wird. Außerdem wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen für Zwecke der Bewertung der ausgetauschten Aktien ein vom Börsenkurs abweichender Wert heranzuziehen ist. - SIC-D29 "Disclosure - Service Concession Arrangements" regelt die Offenlegungspflichten beider Parteien bei bestimmten langfristigen Verträgen, die sich auf normalerweise vom öffentlichen Sektor erbrachte Dienstleistungen beziehen. - SIC-D30 "Reporting Currency - Translation from Measurement Currency to Presentation Currency" klärt die Vorgehensweise bei der Umrechnung von Jahresabschlüssen von einer Erfassungswährung (measurement currency) in eine Berichtswährung (presentation currency). Es handelt sich um eine Konkretisierung von SIC-19. - SIC-D31 "Revenue - Barter Transactions Involving Advertising Services" soll eine verläßliche Bewertung von Werbedienstleistungen gewährleisten, die zwei Unternehmen im Wege des Tausches füreinander erbringen. Es werden Kriterien fixiert, unter welchen Voraussetzungen die Fair Values der ausgetauschten Dienstleistungen ermittelbar sind, so daß eine Umsatzrealisierung in voller Höhe erfolgen kann. - SIC - D32 "Intangible Assets - Web Site Costs" behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen für die Erstellung und Pflege einer Internetpräsenz als selbsterstellte immaterielle Werte unter IAS 38 fallen.

 

 
07.2001

Rund 40 hochrangige Verteter japanischer und europäischer Unternehmen befürworteten im Rahmen des im Juli 2001 in Brüssel abgehaltenen EU-Japan Business Dialogue Round Table die frühestmögliche Anwendung der IAS innerhalb der EU.

 

 
29.06.2001

Das IAS 39 Implementation Guidance Committee hat Ende Juni 2001 den sechsten Teil eines Frage- und Antwortkatalogs mit Umsetzungsrichtlinien zu IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" veröffentlicht (s. KIR, DB 2001 S. 295). Die Kommentierungsfrist endet am 24. 8. 2001.

 

 
28.06.2001

Die Trustees der IASC Foundation (s. KIR, DB 2000 S. 1091) haben Ende Juni 2001 die Namen der Mitglieder des Standards Advisory Council (SAC) bekannt gegeben. Das 49-köpfige Gremium besteht aus ehrenamtlich tätigen Rechnungslegungserstellern und -adressaten und soll gegenüber dem Board eine Beraterrolle einnehmen. Bei der Auswahl der Mitglieder verfolgten die Trustees das Ziel, eine sowohl nach geographischer Herkunft als auch nach Berufszugehörigkeit (Wirtschaftsprüfer, Unternehmensvertreter, Regulierer, Finanzanalysten, Akademiker) ausgewogene Zusammensetzung zu erreichen. Repräsentant Deutschlands im SAC ist Jochen Pape, Partner bei PricewaterhouseCoopers und ehemals Mitglied des IASC-Boards. Die EU-Kommission, die japanische Financial Services Agency sowie die US-amerikanische SEC werden offizielle Beobachter zu den mehrmals jährlich stattfinden Sitzungen entsenden. Das SAC tritt erstmals vom 23. bis 24. 7. 2001 in London zusammen. Ein weiteres Treffen ist vom 16. bis 17. 10. 2001 in Washington, DC geplant.

 

 

26.6.2001

Vorlage von Abschlüssen: Kommission begrüßt Einsetzung einer europäischen "Technischen Sachverständigengruppe": EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group). Diese Technische Sachverständigengruppe wird auf ihrem hochrangigen technischen Sachverstand basierende Ratschläge betreffend die Verwendung der vom "International Accounting Standards Board" genehmigten "International Accounting Standards"/ IAS) im europäischen Rechtsrahmen abgeben.

5.2001 IASC durch das IASB abgelöst. Der bisherige Standardsetter wurde  umstrukturiert und neu besetzt. Die erste inhaltliche Sitzung fand Mitte April 2001 statt. Die bisherigen Standards und Interpretationen wurden übernommen. Künftige Standards werden unter der Bezeichnung IFRS (international financial reporting standards) entwickelt.   
31.05.2001 Die Europäische Kommission hat die Verabschiedung einer EU-Richtlinie durch den Rat und das Europäische Parlament am 31. Mai begrüßt, mit der die EU-Rechnungslegungsvorschriften durch Einführung der "fair value"-Methode modernisiert werden. Mit der neuen Richtlinie werden die EU-Rechnungslegungsrichtlinien den Entwicklungen der Märkte (wie etwa der Verbreitung sog. "Derivate"), des Finanzgeschäfts und der internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst. Für europäische Unternehmen, die sich weltweit Kapital beschaffen, wird es damit einfacher, die Rechnungslegungsanforderungen der internationalen Kapitalmärkte zu erfüllen und somit zu gleichen Bedingungen mit außereuropäischen Wettbewerbern zu konkurrieren. Dass die Richtlinie nur 15 Monate, nachdem sie von der Kommission vorgeschlagen wurde (siehe IP/00/187), bereits verabschiedet ist, macht die Effizienz des äußerst kooperativen und produktiven Ansatzes deutlich, den Kommission, Parlament und Rat bei dieser Initiative verfolgt haben. Die Richtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (siehe IP/00/1269).

29.05.2001

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze/* KOM/2001/0080 endg. - COD 2001/0044 */

 

24.05.2001

Das IASB traf sich am 24. 5. 2001 im Rahmen seiner Boardsitzung in London erstmals mit den Vertretern der acht nationalen Standard Setter, mit denen es eine formelle Verbindung (Liaison) unterhält. Dabei handelt es sich um die Vorsitzenden des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), des britischen Accounting Standards Board (ASB), des Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA), des französischen Conseil National de la Comptabilité (CNC), des FASB, des Australian Accounting Standards Board (AASB) sowie des japanischen Standard Setters. Ziel des Treffens war eine Abstimmung der Arbeitspläne aller Standardisierungsgremien zur Vermeidung von Redundanzen und nationalen Alleingängen. Insbesondere sollte auf eine Konvergenz von IAS und nationalen Rechnungslegungssystemen hingewirkt wer-den. Ergebnisse der Sitzung lagen bei Redaktionsschluß noch nicht vor.

 

 
05.2001

Das IASB hat im Mai 2001 beschlossen, das Projekt "Business Reporting on the Internet" (s. KIR, DB 1999 S. 2485) vorerst nicht weiter zu verfolgen. Die von den IASC-Mitarbeitern seit Mitte 2000 entwickelten Richtlinien für die Finanzberichterstattung im Internet sollen nicht, wie ursprünglich geplant, vom IASC veröffentlicht werden, weil sie über den Kernbereich der Rechnungslegung hinausgehen und daher nicht den Status eines IAS erhalten sollen. Stattdessen ist eine Veröffentlichung über die International Federation of Accountants (IFAC) denkbar.

 

 

20.04.1998

Veröffentlichung des KapAEG (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz) als nationale Grundlage für die Rechnungslegung nach  IAS für einen begrenzten Kreis deutscher Unternehmen bis zum 31.12.2004

 

  KapAEG

18.04.2001

Vom 18. bis 20. 4. 2001 fand in London die erste inhaltliche Sitzung des IASB statt. Auf dieser konstituierenden Zusammenkunft traf das Board eine Reihe grundsätzlicher Entscheidungen: - Es verabschiedete eine Resolution zur Übernahme bestehender IAS, nach der die vom bisherigen IASC-Board veröffentlichten International Accounting Standards sowie die vom Standing Interpretations Committee entwickelten Interpretations auch nach der Umstrukturierung des IASC Teil des Rechnungslegungssystems der IAS bleiben sollen. Dies gilt solange, bis diese durch künftige IASB-Verlautbarungen abgeändert oder aufgehoben werden. Der Beschluß bezieht sich auf IAS und Interpretations, die am 1. 4. 2001, dem Datum der Amtsübernahme durch das IASB, gültig waren. - Das IASB kündigte außerdem an, daß die künftig von ihm entwickelten und veröffentlichten Rechnungslegungsstandards den Titel "International Financial Reporting Standards (IFRS)" tragen werden. Es bleibt abzuwarten, ob deren Veröffentlichung unter neu beginnender Numerierung erfolgen wird. - Weiterhin beschloß das IASB den Entwurf eines neuen Wortlauts für das Vorwort der künftigen IFRS. Es ist vorgesehen, in künftige Standards den ausdrücklichen Hinweis aufzunehmen, daß die fett und kursiv gedruckten Absätze innerhalb des Textes denselben Verbindlichkeitsrang haben wie die normal formatierten Passagen. Während in den erstgenannten Absätzen die Grundsätze des jeweiligen Standards abgedruckt sind, haben die übrigen Textpassagen jedoch eher erläuternden und konkretisierenden Charakter. In das Vorwort soll ferner die Erklärung aufgenommen werden, die Regelungen des Standards seien im Kontext der Zielsetzung und der Einleitung zu interpretieren und anzuwenden. Der Entwurf ist vom IASB noch abschließend zu diskutieren und wird dann im Rahmen des Due Process der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt.

 

 
04.2001

Das IASB traf erste Vorbereitungen für eine Festlegung seines künftigen Arbeitsplans. In diesem Zusammenhang wurde die Gesamtheit der in Frage kommenden Projekte in vier Kategorien unterteilt: - Im Rahmen von Projekten, die als Precedential (critical) eingestuft wurden, sollen Fragen von grundlegender und themenübergreifender Bedeutung geregelt werden. In diese Kategorie hat das IASB die Überarbeitung des Framework eingeordnet. Weiterhin sollen hier die Themenbereiche Rückstellungsbildung (Liability Recognition), Erlösrealisierung (Revenue Recognition) und Berichterstattung über die finanzielle Entwicklung, insbesondere über die Veränderung des Eigenkapitals (Reporting Financial Performance), behandelt werden. - Mit den Projekten der Kategorie Convergence, denen eine hohe Priorität zukommt, strebt das IASB in besonderem Maße eine internationale Harmonisierung der Rechnungslegung an. Hierzu gehören die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations), der im Rahmen von Konzernabschlüssen zu beachtende Konsolidierungskreis (Consolidation Policy) sowie die Fair Value-Bewertung nichtfinanzieller Vermögenswerte (Revaluation of Non-Financial Assets). - Im Rahmen der Leadership-Projekte strebt das IASB eine internationale Führungsrolle in bestimmten Regelungsbereichen an. Es handelt sich dabei um Bilanzierungsfragen, denen eine hohe Bedeutung beigemessen wird, die aber bisher nur vereinzelt reguliert sind. Dieser Kategorie hat das IASB die folgenden Projekte zugeordnet: Branchenspezifische Regelungen für Banken, Versicherungen sowie die Bergbau-, Öl- und Gasindustrie (Banks, Insurance Contracts, Extractive Industries), Bilanzierung von Finanzinstrumenten (Financial Instruments), immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets), Leasingverträgen (Leases), aktienorientierten Entlohnungssystemen (Share-Based Payments) sowie barwertorientierte Bewertung (Present Value). - Schließlich beabsichtigt das IASB, ein umfassendes Improvement-Projekt aufzulegen. Hier ist geplant, kleinere Änderungen an den meisten geltenden IAS vorzunehmen, um Inkonsistenzen und Wahlrechte zu eliminieren. Insbesondere sollen hier die im Rahmen der IAS-Anerkennung durch die IOSCO eingebrachten Anregungen aufgenommen werden (s. KIR, DB 2000 S. 1091). Die nächste Sitzung des IASB wird vom 21. bis 25. 5. 2001 in London abgehalten.

 

 
04.2001 Im April übernimmt das International Accounting Standards Board (IASB) von seinem Vorgänger dem IASC, die Aufgabe eine weltweite Konvergenz im Bereich internationaler Finanz-Berichterstattumng zu erreichen. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wurde eine Stiftung (IASCF) mit Sitz in Delaware, U.S.A. neu gegründet. Die Gründung des IASB und der IASCF war die letzte Stufe eine Restrukturierungsprogramms, das auf Empfehlungen der IASC Strategy Working Party beruht. Die Empfehlungen erhielten weltweite Unterstützung von Aufsichtsbehörden, internationalen Organisationen und führenden Vertretern der Wirtschaft.

Das IASB übernimmt die damaligen 34 Standards und 30 Interpretationen (SIC). Die zukünftigen Standards werden als IFRS (International Financial Reporting Standards) herausgegeben.

 

 
27.02.2001

Das IASC veröffentlichte Ende Februar 2001 IAS 41 "Agriculture" zur Bilanzierung landwirtschaftlicher Prozesse (s. auch KIR, DB 2001 S. 60). Der neue Standard kann ab sofort über die Website des IASC (http://www.iasc.org.uk/) bestellt werden.

 

 
13.02.2001

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (von der Kommission vorgelegt)

 

12.02.2001

Das SIC des IASC tagte am 12. und 13. 2. 2001 in Tokyo. Bezüglich des Projekts "Business Combinations - Measurement of Shares Issued" wurde beschlossen, im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Kaufwährung ausgegebene Aktien mit ihrem aktuellen Börsenkurs im Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Eine Korrektur dieses Wertansatzes um "ungerechtfertigte" Kursschwankungen soll allenfalls dann erfolgen, wenn ein verläßlicherer Schätzwert verfügbar ist. Das nächste Treffen findet vom 9. bis 11. 5. 2001 in Melbourne statt.

 

 

02.2001

Nach einer ersten informellen Zusammenkunft im Februar 2001 wurde nun die erste öffentliche Sitzung des neuen IASB anberaumt. Vom 18. bis 20. 4. 2001 soll in London zunächst der aktuelle Stand der noch offenen IASC-Projekte erörtert werden. Weiterhin werden die bestehenden IAS und SIC Interpretations diskutiert. Im Rahmen seines neu aufgelegten Improvement Project wird das IASB festlegen, in welchen Bereichen das existierende System der IAS verbesserungs- oder ergänzungsbedürftig ist. Hierzu holt das IASB Stellungnahmen aus der interessierten Öffentlichkeit ein. Weitere IASB-Sitzungen in London sind bereits geplant: 23. bis 25. 5. 2001, 26. bis 28. 6. 2001, 25. bis 27. 7. 2001 und 11. bis 13. 9. 2001.

 

 
25.01.2001

Die Trustees des IASC haben Ende Januar 2001 die aus über 200 Bewerbungen ausgwählten 14 Mitglieder des neuen International Accounting Standards Board (IASB) bekannt gegeben. Dem bereits seit längerem designierten Chairman Sir David Tweedie wird dessen Vorgänger, Thomas E. Jones, als Vize zur Seite stehen. Als offizielle Bindeglieder zu den jeweiligen nationalen Standard Settern werden Hans-Georg Bruns (Deutschland), Gilbert Gélard (Frankreich), James J. Leisenring (USA), Warren McGregor (Australien/Neuseeland), Patricia O'Malley (Kanada), Geoffrey Whittington (UK) und Tatsumi Yamada (Japan) in das IASB berufen. Weiterhin werden Anthony T. Cope, Robert P. Garnett und Harry K. Schmid als Vollzeit- sowie Mary E. Barth und Robert H. Herz als Teilzeitmitglieder des IASB tätig sein. Das erste Treffen des neuen Gremiums ist für April 2001 geplant. Die Bekanntgabe der Mitglieder des neuen International Accounting Standards Advisory Council (IASAC) soll in Kürze folgen.

 

 

1.01.2001

Die neue Organisationsstruktur des IASC tritt planmäßig zum 1. 1. 2001 in Kraft. Da die für Mitte Dezember angekündigte Benennung der neuen Board-Mitglieder (s. KIR, DB 2000 S. 2443) jedoch bisher unterblieben ist, wird das aktuelle IASC-Board bis auf weiteres seine Tätigkeit fortführen.

 

 
1.01.2001

Folgende IAS sind seit dem 1. 1. 2001 anzuwenden: IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" und IAS 40 "Investment Property". IAS 41 "Agriculture" tritt zum 1. 1. 2003 in Kraft.

 

 

01.2001

Das International Forum on Accountancy Development (IFAD) hat im Januar 2001 eine von den großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften herausgegebene Vergleichsstudie zwischen den IAS und nationalen Rechnungslegungsregeln von etwa 50 Ländern veröffentlicht. Die Gegenüberstellung bezieht sich auf am 31. 12. 2000 gültige Regeln. Die Studie ist im Internet unter http://www.ifad.net/ ("GAAP 2000") abrufbar

 

 
01.2002

Das IASC hat seine Internetpräsenz überarbeitet und bietet ab sofort unter http://www.iasc.org.uk/frame/cen11.htm eine speziell auf die Anforderungen Studierender zugeschnittene Students' Section.

 


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letzte Aktualisierung 18.01.05