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IAS Aktuelles 2002

 (für Deutschland - ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

 


23.12.2002 Freigabe der IAS, Übersetzungen für die Mitgliedsstaten begonnen.
Artikel EU
23.12.2002 In einer Pressemitteilung vom 23. 12. 2002 stellt das Accounting Regulatory Committee (ARC) der EU-Kommission die Anerkennung der bestehenden IAS in Aussicht. Nachdem eine Übersetzung aller IAS in die offiziellen Amtssprachen der EU erfolgt ist, will das ARC unter Berücksichtigung des fachlichen Rates der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im April 2003 über die endgültige Anerkennung der IAS entscheiden. Eine solche Anerkennung ist Voraussetzung für die Umsetzung der im September in Kraft getretenen IAS-Verordnung der EU.

 

 
06.12.2002

Trend: Bilanzregeln für Firmenfusionen werden schärfer.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat neue Regeln vorgeschlagen. Sie könnten eine fundamentale Änderung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen im Konzernabschluss nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) bedeuten.

Artikel
5.12.2002 IASCF schlägt zweistufige IAS-Zertifizierung vor

Die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) hat am 05.12.2002 ihre Forderung nach einer länderübergreifenden IAS-Abschlussprüfung bekräftigt und erste konkrete Vorschläge für eine IAS-Zertifizierung veröffentlicht. Die Prüfung soll zweistufig aufgebaut sein (1. Stufe: Abschluss-Zertifikat, 2. Stufe: Diplom) und unter Zuhilfenahme elektronischer Medien (Internet) in lokalen Prüfungszentren abgenommen werden. Bis 28.02.2003 besteht die Möglichkeit, Kommentare zu den Vorschlägen der IASCF abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des IASB unter http://www.iasb.org.uk/.

 

 
11.11.2002 Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat am 11.November 2002 entschieden,dass ab 2005 nur noch IAS/IFRS und US GAAP als Rechnungslegungsstandards zugelassen sein werden. Damit ergibt sich für sämtliche kotierten Unternehmen, die heute noch Swiss GAAP FER
anwenden, ein Umstellungsbedarf.

Die Ausnahmeregelungen für Banken (Art. 68 des Kotierungsreglements) sowie für im Ausland domizilierte Gesellschaften (Art. 70 Abs.
2 KR) sollen bestehen bleiben.
 

 
29.10.2002 EU Kommission begrüßt Konvergenzvereinbarung von IASB und FASB zur Vorlage von Abschlüssen

 

Artikel EU
10.2002 Monatsbericht BMF: Internationalisierung der Rechnungslegung - Konsequenzen für die deutsche Steuerpolitik

 

Bericht
11.09.2002 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
Amtsblatt Nr. L 243 vom 11/09/2002 S. 0001 - 0004

 

 
Verordnung
3.09.2002 Rede vom  3. September 2002 des BM Hans Eichel "Die Modernisierung des deutschen Kapitalmarkts - Rückblick und Ausblick" anlässlich der Kapitalmarktveranstaltung der Deutschen Börse am 3. September 2002 in Frankfurt a.M. Thema: Investment und Vermögen 

 

31.08.2002 Neuer Entwurf zum erstmaligen Übergang auf IFRS

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 31. 8. 2002 Vorschläge vorgelegt, die den Übergang von nationale auf internationale Rechnungslegungsstandards bei den Unternehmen regeln sollen. Der Entwurf "ED1 First-Time Application of International Financial Reporting Standards" kann bis zum 31. 10. 2002 kommentiert werden. Mit dem Entwurf soll gewährleistet werden, dass alle Unternehmen, die die internationalen Rechnungslegungsstandards zum ersten Mal anwenden, ihre Informationen derart aufbereiten, dass sie mit denen von bereits jetzt international bilanzierenden Unternehmen vergleichbar sind. Dabei sollen jedoch Kosten/Nutzen-Aspekte nicht vernachlässigt werden, d.h. die Informationsangleichung soll nur in dem Maße erfolgen, indem sie ökonomisch sinnvoll ist. Daher beinhalten die Vorschläge je nach Zielgruppe auch spezifische Ausnahmen, um einen unverhältnismäßigen Kosten- oder Zeitaufwand zu verhindern. Nach den jetzigen Vorschlägen will das IASB erreichen, dass jedes auf die internationalen Rechnungslegung übergehende Unternehmen bereits im ersten Jahr bei der Bilanzierung sämtliche der neuen Standards beachtet. Vor allem sollen die Firmen Angaben darüber machen, ob und inwiefern der Übergang der Rechnungslegung sich auf das Finanzergebnis und den Cash Flow ausgewirkt haben. Nach Angaben des IASB sind die Vorschläge derart ausgestaltet, dass sie seitens der Investoren eine ausreichende Informationsbasis zur Analyse gewähren und gleichzeitig bei den Unternehmen die Kosten für den Übergang gering halten sollen. Das IASB veröffentlicht seine Standards in einer Reihe von Verlautbarungen, die zukünftig International Financial Reporting Standards (IFRS) genannt werden.

 

IASB Pressemitteilung

 

30.08.2002

Bundesministerium der Justiz: Bekanntmachung des „Deutschen Corporate Governance Kodex" Vom 20. August 2002 im elektronischen Bundesanzeiger

 

28.08.2002 Bundesregierung will mit 10-Punkte-Papier Anlegerschutz und Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen stärken

 

27.08.2002

IDW-Stellungnahme zur IAS-Verordnung der EU sowie zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinien. Das IDW hat mit Schreiben vom 22.8.2002 gegenüber dem BMJ zur EU-Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards sowie zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinien Stellung genommen. 

 

 IDW

9.08.2002

Das IASB veröffentlichte am 31. 7. 2002 mit ED 1 „First-time Application of International Financial Reporting Standards“ einen Standardentwurf zur erstmaligen Anwendung der IFRS durch Unternehmen, die bisher nach anderen Rechnungslegungssystemen bilanzieren. Der Entwurf soll, unter Minimierung der den Unternehmen entstehenden Umstellungskosten, die Vergleichbarkeit von Erstanwendern der IFRS mit anderen IFRS-Bilanzierern sicherstellen. Hierzu müssen Erstanwender all diejenigen IFRS berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung in Kraft sind. Über die Wirkungen der Umstellung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist zu berichten. ED 1, der SIC-8 ersetzen würde, steht unter www.iasc.org.uk zum Download bereit. Die Kommentierungsfrist endet am 31. 10. 2002.

 

 
5.08.2002

Der DSR ruft alle interessierten Unternehmen, deren erster mit einem Bestätigungsvermerk versehene IAS Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr erstellt wurde, dass nach dem 1.1.2001 endete, oder deren Umstellung auf IAS sich in der Schlussphase befindet (z.B. die Vorjahresbilanz des voraussichtlich zu veröffentlichenden IAS Abschluss ist bereits umgestellt) zur Beantwortung eines Fragebogens bis zum 31. Oktober 2002 auf. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee führt in diesem Jahr eine Feldstudie zur erstmaligen Anwendung von IAS bei deutschen Unternehmen durch. Die Notwendigkeit der Umstellung von handelsrechtlicher Bilanzierung auf internationale Rechnungslegung ist höchst aktuell.

Der Ministerrat der EU hat einer Verordnung des Europäischen Parlaments zugestimmt, die alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12 2004 beginnen, entsprechend den Regelungen der IAS/IFRS aufzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht der International Accounting Standards Board Anfang August einen Standardentwurf "First-time Application of International Financial Reporting Standards", der vorgibt, wie der Übergang auf IAS/IFRS zu erfolgen hat. Der Standard wird voraussichtlich schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2002 beginnen, in Kraft treten. Die Feldstudie verfolgt das Ziel, die Probleme deutscher Unternehmen bei der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IAS zu ermitteln, und in die Stellungnahme des DSR an den IASB einzuarbeiten.

Den Fragebogen können Sie abrufen über: http://www.standardsetter.de/drsc/docs/diverse/ias_feldstudie_fragebogen.doc

 

31.07.2002

Das IASB veröffentlichte am 31. 7. 2002 mit ED 1 „First-time Application of International Financial Reporting Standards“ einen Standardentwurf zur erstmaligen Anwendung der IFRS durch Unternehmen, die bisher nach anderen Rechnungslegungssystemen bilanzieren. Der Entwurf soll, unter Minimierung der den Unternehmen entstehenden Umstellungskosten, die Vergleichbarkeit von Erstanwendern der IFRS mit anderen IFRS-Bilanzierern sicherstellen. Hierzu müssen Erstanwender all diejenigen IFRS berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung in Kraft sind. Über die Wirkungen der Umstellung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist zu berichten. ED 1, der SIC-8 ersetzen würde, steht unter www.iasc.org.uk zum Download bereit. Die Kommentierungsfrist endet am 31. 10. 2002.

 

 
25.07.2002

Das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) wurde am 25. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt Nr. 50, Teil I, Jahrgang 2002 verkündet. Es tritt gem. Art 5 am Tag nach der Verkündung (am 26.07.2002), mit Ausnahme einzelner Bestimmungen (ab 01.01.2003), in Kraft.

 

 

11.07.2002

Das IASB veröffentlichte Ende Mai 2002 einen neuen Standard, der einen Teilaspekt in IAS 19 „Employee Benefits“ ändert (s. ausführlich KIR, DB 2002 S. 495). Eine umfassendere Überarbeitung von IAS 19 soll folgen.

 

 
10.07.2002

KPMG begrüßt EU-Verordnung zur Anwendung der International Accounting Standards.  Untertitel: Größere Transparenz erleichtert es den Firmen, günstiger zu Kapital zu kommen, Information über die Ve ränderungen ist für den Kapitalmarkt und die Investoren von Bedeutung

 

5.07.2002

EU-Auschuss EFRAG billigt IAS 1-41 

Die europäische Wirtschaft hat gegen heftigen Widerstand der Kreditwirtschaft grünes Licht für die Verabschiedung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) gegeben. In einem Schreiben des beratenden Marktausschusses "Efrag" an die EU-Behörde heißt es nach einer Meldung der Börsen-Zeitung vom 5.7.2002, die IAS-Standards Nr. 1 bis Nr. 41 einschließlich der verbundenen Interpretationen seien im Einklang mit den Anforderungen der neuen EU-Rahmenverordnung zur internationalen Rechnungslegung. Damit ist der Weg frei, die Standards planmäßig bis Jahresende zu verankern. Die IAS-Verordnung schreibt Aktiengesellschaften in Europa verbindlich vor, die Bilanzierung von 2005 an in IAS vorzunehmen. Lediglich Unternehmen, die auch an Börsen in Drittstaaten wie den USA gelistet sind, haben eine Ausnahmeregelung bis 2007. Gegen die Verabschiedung der IAS-Standards hatten sich vor allem die Banken gewehrt. Mit der Efrag-Billigung en bloc werde auch die umstrittenen IAS-Norm Nr. 39, die eine Bilanzierung nach Zeitwert vorschreibt, freigegeben. Nach Angaben aus Bankenkreisen ist die Kreditbranche in Efrag in einer Kampfabstimmung unterlegen. Zwar hätte eine einfache Mehrheit die Herauslösung von IAS 39 unterstützt. Um die umstrittene Norm im Gesetzgebungsprozess aber aufzuhalten, hätte die Kreditwirtschaft eine Zweidrittelmehrheit hinter sich bringen müssen.

 

 
28.06.2002

Ende Juni 2002 legte das IASB nach intensiven Erörterungen mit dem Standards Advisory Council und anderen Interessengruppen sein neues Arbeitsprogramm fest, das künftig zusätzlich zu den bisherigen Projekten verfolgt werden soll: — Der Fokus der neuen Agenda liegt auf Fragen des Konsolidierungskreises mit dem Schwerpunkt Special Purpose Entities, dem Problemkomplex Umsatzrealisierung sowie der internationalen Harmonisierung, hier insbesondere hinsichtlich der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, latenten Steuern und Wertaufholungen sowie der Segmentberichterstattung. — Auf einer etwas niedrigeren Prioritätsstufe siedelt das IASB folgende Themengebiete an: IAS-Bilanzierung durch kleine und mittelgroße Unternehmen, Leasingbilanzierung, Bilanzierungs- und Bewertungskonzepte (Framework) sowie Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. — Schließlich fordert das IASB die nationalen Standard Setter dazu auf, Vorarbeit im Hinblick auf die folgenden Problembereiche zu leisten: Management-Berichterstattung, Bilanzierung in der Rohstoffindustrie und Bilanzierung öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

 

 
20.06.2002

Das IASB veröffentlichte am 20. 6. 2002 einen Standardentwurf zur Änderung von IAS 32 „Financial Instruments: Disclosure and Presentation“ und IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“. Der Exposure Draft markiert den ersten Schritt hin zu einer umfassenden Überarbeitung der Rechnungslegungsvorschriften für Finanzinstrumente und Derivate. Er behebt Inkonsistenzen in den existierenden Regeln und stellt zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung, um Unternehmen die Umsetzung der Standards zu erleichtern. Die Kommentierungsfrist endet am 14. 10. 2002.

 

 
19.06.2002 Bundesverband Deutscher Banken: Stellungnahme zu IAS - Vereinheitlichung der Rechnungslegung
17.06.2002

Im Rahmen seiner Juni-Sitzung vom 17. bis 21. 6. 2002 in Berlin diskutierte das IASB folgende Punkte: — Im Rahmen des Projekts „Business Combinations – Phase II“ entschloss sich das IASB, die in IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“ verankerte Definition einer Eventualität (Contingency) an die nach US-GAAP geltende Begriffsabgrenzung anzupassen. Für die Bestimmung der Fair Values von im Rahmen eines Unternehmenserwerbs akquirierten Vermögenswerten und Schulden verständigte man sich auf ein dreistufige Hierarchie: Zunächst soll auf Marktwerte abgestellt werden. Sind solche nicht verfügbar, so sind anerkannte Bewertungsmethoden zu verwenden, in die marktbasierte Annahmen einfließen. Bei fehlender Beobachtbarkeit dieser marktbasierten Annahmen soll das Management schließlich eigene Annahmen verwenden, die jedoch mit der Sicht der Marktteilnehmer nicht in Konflikt stehen dürfen. — Beim Projekt „Performance Reporting“ hat das IASB festgelegt, dass Aufwendungen und Erträge, die aus Schätzungsrevisionen resultieren (sog. Remeasurements), separat zu präsentieren sind. Die Implikationen dieses Prinzips für den Ausweis von Ergebnisbestandteilen, die im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und Hedging-Aktivtäten stehen, wurden diskutiert. — Im Rahmen des Projekts „Insurance Contracts“ entschied sich das IASB für eine konzeptionelle Differenzierung zwischen langfristigen und jährlich zu verlängernden Versicherungsverträgen. Während die Versicherungsprämien bei letzteren als laufender Periodenertrag erfasst werden sollen, wird die Ertragsrealisierung im ersteren Fall bisher noch diskutiert

 

 
16.04.2002

Vom 16. bis 19. 4. 2002 fand die April-Sitzung des IASB in London statt: — In gemeinsamer Sitzung mit Vertretern des britischen Accounting Standards Board (ASB) diskutierte das IASB die Projekte „Share-based Payment“ (Anwendung von Optionspreismodellen) und „Reporting Performance“ (verschiedene Formate und Unterteilungen einer Performancerechnung). Das IASB beschloss, im Rahmen des Projekts „Share-based Payment“ eine Fair Value-Bewertung zum Ausgabezeitpunkt der als Vergütung gewährten Aktienoptionen (Grant Date) zu verlangen. — Im Rahmen des Projekts „Preface to IFRS“ wurde beschlossen, bei der Formulierung künftiger Standards die Unterteilung in fett gedruckte Grundsätze und normal gedruckte Erläuterungen beizubehalten. — Inkrafttreten und Übergangsvorschriften für die aus dem Projekt „Business Combinations – Phase I“ hervorgehenden Standards wurden erörtert. Die neuen Standards zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, Goodwill und anderen immateriellen Vermögenswerten werden sich voraussichtlich an den US-GAAP-Regeln in SFAS 141 und SFAS 142 orientieren. Mit entsprechenden Exposure Drafts wird entgegen früheren Ankündigungen erst in der zweiten Jahreshälfte 2002 gerechnet. — Das IASB beschloss zudem, das Projekt „Business Combinations – Phase II“ in den aktiven Status zu versetzen. Bei diesem Gemeinschaftsprojekt übernimmt das FASB eine Führungsrolle. — Das Projekt „Consolidation and Special Purpose Entities“ soll zu einer Neuregelung der Konsolidierungskreisvorschriften und insb. zur diesbezüglichen Berücksichtigung sog. Zweckgesellschaften führen. — Auf Grund wiederholter Kritik an Inkonsistenzen an den definitorischen Grundlagen von Konzepten wie Schulden, Eigenkapital und Umsatzerlösen plant das IASB im Rahmen des Projekts „Concepts Underlying Liabilities, Equity and Revenue“ eine Überarbeitung des IASB Framework. — Der im Dezember 2000 veröffentlichte Entwurf der Joint Working Group zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (s. KIR, DB 2001 S. 60) soll Grundlage eines weiteren Projekts „Financial Instruments“ werden. — Die speziellen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen hinsichtlich Rechnungslegung und Publizität sind künftig Gegenstand des Projekts „Accounting and Reporting by Small and Medium-Sized Entities“.

 

 
14.06.2002 IAS bringt deutsche Konzerne Konzerne in Zugzwang und verschlafen bedeutende Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt?!  Die Prüfungsgesellschaften KPMG und PwC warnen vor zu später Umstellung auf neue Bilanzmethoden.

 

6.06.2002

Der EU-Ministerrat hat am 6. 6. 2002 die Verordnung über die Anwendung der International Accounting Standards verabschiedet. Eine vorläufige, nichtamtliche Textfassung ist unter http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/company/account/news/index.htm abrufbar. Nach der Verordnung gelten für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, einschließlich Banken und Versicherungen, in Europa spätestens ab 2005 die IAS. Die Verordnung war von der EU-Kommission im Februar 2001 vorgeschlagen worden. Europäische Unternehmen, die in Drittländern gelistet sind und daher die US-GAAP oder ein anderes Rechnungslegungssystem anwenden, können über ein Mitgliedsstaatenwahlrecht einen Aufschub bis 2007 erhalten. Das gleiche gilt für Unternehmen, die den Kapitalmarkt lediglich über Fremdkapitaltitel in Anspruch nehmen. Die Verordnung entfaltet unmittelbare Geltung und bedarf nicht der Transformation in nationales Recht. Über Mitgliedsstaatenwahlrechte kann die IAS-Pflicht auf die Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie auf die Einzel- und/oder Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen ausgedehnt werden.

 

   
28.05.2002

Das IASB veröffentlichte Ende Mai 2002 einen neuen Standard, der einen Teilaspekt in IAS 19 „Employee Benefits“ ändert (s. ausführlich KIR, DB 2002 S. 495). Eine umfassendere Überarbeitung von IAS 19 soll folgen.

 

 
25.04.2002

Expertengruppe startet Online-Konsultation zur Reform des Gesellschaftsrechts

Die von der Europäischen Kommission eingesetzte hochrangige Expertengruppe auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts hat eine Konsultation zur Reform des europäischen Gesellschaftsrechts eingeleitet. Die Konsultation erstreckt sich auf allgemeine Fragen sowie auf die folgenden sieben Themenkreise: Corporate Governance, Information der Gesellschafter, Kommunikation und Beschlussfassung, Alternativen zu Kapitalbildungs- und Kapitalerhaltungsregeln, Funktionsweise von Unternehmensgruppen, Unternehmensrestrukturierung und Unternehmensmobilität, die Europäische Privatgesellschaft, Genossenschaften und andere Unternehmensformen. Die Konsultationsfrist endet am 21. Juni 2002.

31.05.2002

Rechnungslegung: Kommission begrüßt Verabschiedung der "fair value"-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat die Verabschiedung einer EU-Richtlinie durch den Rat und das Europäische Parlament am 31. Mai begrüßt, mit der die EU-Rechnungslegungsvorschriften durch Einführung der "fair value"-Methode modernisiert werden. Mit der neuen Richtlinie werden die EU-Rechnungslegungsrichtlinien den Entwicklungen der Märkte (wie etwa der Verbreitung sog. "Derivate"), des Finanzgeschäfts und der internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst. Für europäische Unternehmen, die sich weltweit Kapital beschaffen, wird es damit einfacher, die Rechnungslegungsanforderungen der internationalen Kapitalmärkte zu erfüllen und somit zu gleichen Bedingungen mit außereuropäischen Wettbewerbern zu konkurrieren. Dass die Richtlinie nur 15 Monate, nachdem sie von der Kommission vorgeschlagen wurde (siehe IP/00/187), bereits verabschiedet ist, macht die Effizienz des äußerst kooperativen und produktiven Ansatzes deutlich, den Kommission, Parlament und Rat bei dieser Initiative verfolgt haben. Die Richtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (siehe IP/00/1269).

 

 

24.05.2002

Das IASB traf sich vom 22. bis 24. 5. 2002 in London zu seiner monatlichen Sitzung. — Die Veröffentlichung des Standardentwurfs zu „Business Combinations – Phase I“ verzögerte sich (s. KIR, DB 2002 S. 963) aufgrund weiterer Änderungen. Sofern bei einer Unternehmensübernahme Bewertungsprobleme auftreten, sind zunächst provisorische (Schätz-) Werte anzusetzen. Anpassungen dieser Beträge dürfen spätestens zwölf Monate nach Erwerbszeitpunkt erfolgen. Anschließende Korrekturen sind nur zulässig, wenn sie als Fehlerberichtigungen i. S. von IAS 8 einzustufen sind und entsprechend behandelt werden. — Im Rahmen des Projekts „Business Combinations – Phase II“ diskutierte das IASB die Bewertung von als Kaufpreis hingegebenen Eigenkapitaltiteln bei großen Anteilsblöcken (Kontrollprämie), verschob aber seine Entscheidung, um eine diesbezügliche Verlautbarung des AICPA sowie die weitere Entwicklung des Projekts „Financial Instruments – Next Steps“ abzuwarten. Weiter wurde hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von bei Akquisitionen anfallenden Anschaffungsnebenkosten vorläufig entschieden, dass diese nicht als Bestandteil des Kaufpreises zu aktivieren, sondern i.d.R. als Aufwand zu verrechnen sind. Ebenfalls bestätigte das IASB seine schon früher geäußerte Ansicht, nach der Restrukturierungsrückstellungen, die durch einen Unternehmenserwerb entstehen und nicht bereits vorher als Verpflichtungen des erworbenen Unternehmens passiviert waren, bei der Erstkonsolidierung nicht geschäftswerterhöhend verrechnet werden dürfen. Ebenso sollen Pensionsverpflichtungen der durch den Zusammenschluss neu entstehenden Einheit als Aufwendungen erfasst werden. — Hinsichtlich der Umstellung auf die IFRS plant das IASB, den Unternehmen eine vollständig rückwirkende Anwendung der IFRS zwar zu erlauben, diese im Rahmen eines Standards „First-time Application of IFRSs“ jedoch nicht zwingend vorzuschreiben. Weiterhin sollen die IFRS-Erstanwender Überleitungsrechnungen für Ergebnis und Eigenkapital von den IFRS auf die nationale Rechnungslegung auch in den Zwischenberichten des Umstellungsjahres präsentieren. Nach Abschluss der Beratungen soll bald eine entsprechender Standardentwurf veröffentlicht werden. — Im Rahmen des Projekts „Insurance Contracts“ hält es das IASB nicht für realistisch, bereits für 2005 einen vollständigen Ansatz- und Bewertungs-Standard für Versicherungsverträge zum Abschluss bringen zu können. Einige Komponenten der bisher diskutierten Regeln sollen jedoch bis zum Zeitpunkt der EU-weiten IAS-Pflicht in Kraft treten (zu Einzelheiten s. www.iasc.org.uk). — Bezüglich des Projekts „Reporting Performance“ beschloss das IASB, im Rahmen eines zu entwickelnden Performance Statement eine primäre Gliederung der auszuweisenden Rechengrößen nach Funktionsbereichen („analysis by function“) vorzuschreiben. Die entsprechenden Kategorien sollen von den Unternehmen selbst definiert werden. Effekte einer Stilllegung von Geschäftsbereichen („discontinuing operations“) sollen – anders als „außerordentliche“, „ungewöhnliche“ oder ähnliche Komponenten – separat präsentiert werden. Der Ausweis eines Ergebnisses „vor außergewöhnlichen Einflüssen“ ist somit nicht möglich.

 

 
23.05.2002

Das IASB veröffentlichte am 23. 5. 2002 den Wortlaut des „Preface to International Financial Reporting Standards“. Das Vorwort informiert über Ziele und Gang des Due Process, Organisation und Aufbau des IASB sowie Umfang, Rechtscharakter und Anwendbarkeit der IFRS. Die bisher übliche Unterscheidung zwischen fett gedruckten Grundsätzen und normal gedruckten Erläuterungen wird beibehalten (s. KIR, DB 2002 S. 963).

 

 
17.05.2002 VÖB findet Verhalten des IASB kleinkariert

Berlin - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands kritisiert die Vorgehensweise des International Accounting Standards Board (IASB), den jüngst im Internet veröffentlichten Standardentwurf „Improvements to International Accounting Standards“ bis zum 24. Mai 2002 ausschließlich einem eingeschränkten Adressatenkreis und gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

 

15.05.2002

Am 15. 5. 2002 veröffentlichte das IASB den Exposure Draft „Improvements to IAS“, in dem es mehr oder weniger umfangreiche Änderungen an 14 seiner derzeit gültigen 34 Standards vorschlägt. Insbesondere beabsichtigt das IASB, durch dieses Projekt zu internationaler Konvergenz beizutragen und explizite Wahlrechte zu entfernen. Bei den überarbeiteten Standards handelt es sich um IAS 1, 2, 8, 10, 15, 16, 17, 21, 24, 27, 28, 31, 33 und 40. Die Kommentierungsfrist endet am 16. 9. 2002.

 

 
14.5.2002

Vor dem Hintergrund der geplanten EU-weiten IAS-Pflicht ab 2005 planen die Trustees der IASC Foundation die Einrichtung eines Lern- und Zertifizierungsprogramms. Künftige Anwender der IAS / IFRS sollen die Möglichkeit erhalten, zwei unterschiedliche Abschlüsse zu erwerben. Grundkenntnisse in der Anwendung der IAS / IFRS sollen mit der „Certification in IAS and IFRS“ verbrieft werden, fortgeschrittenes Expertenwissen durch das „Diploma in IAS and IFRS“.

 

19.04.2002

Bilanzierungsregeln IAS und US-GAAP könnten bis 2005 gleichberechtigt werden (Interview mit Robert Herdmann Quelle: FAZ.NET Frankfurter Allgemiene Zeitung)

   

 

09.04.2002

Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 10 (DRS 10)—Latente Steuern im Konzernabschluss— des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (Umfang: 8 Seiten DIN A4),  9. 4. 2002 Bundesanzeiger 66a 

 

06.04.2002

Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 1a (DRS 1a)—Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB, Konzernabschluss nach US GAAP: Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens—des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (Umfang: 8 Seiten DIN A4),  6. 4. 2002 Bundesanzeiger Nr. 65a

 

28.03.2002

Die Trustees des IASC beschlossen im März 2002 wie angekündigt (s. KIR, DB 2001 S. 2619) eine Satzungsänderung zwecks Umbenennung des bisherigen SIC in „International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)“. Chairman des neuen Gremiums ist Kevin Stevenson, bisheriger Director of Technical Activities des IASB. Ein sog. Agenda Committee trifft eine Vorauswahl möglicher Fragestellungen, über deren Annahme die IFRIC-Mitglieder entscheiden sollen.

 

 
25.03.2002

Wie angekündigt veröffentlichte das IASB Ende Februar 2002 einen Exposure Draft zur Änderung von IAS 19 „Employee Benefits“ (s. KIR, DB 2002 S. 287). Anwender des Standards hatten das IASB darauf hingewiesen, dass die bisherigen Regeln unter bestimmten Voraussetzungen zu sinnwidrigen Ergebnissen führen. Der kritisierte Effekt ergibt sich aus dem Zusammenspiel zweier Aspekte: Zum einen gestattet IAS 19 die Periodisierung von Verlusten und Gewinnen aus Wertminderungen bzw. –steigerungen des Fondsvermögens, zum anderen ist die Höhe des Betrages, der als Vermögenswert aktivierungsfähig ist, nach oben begrenzt (sog. Asset Ceiling). Der Entwurf, der Beispiele zum besseren Verständnis des betrachteten Bilanzierungsproblems enthält, ist im Internet unter www.iasb.org.uk verfügbar. Die Kommentierungsfrist endet am 25. 3. 2002.

 
18.3.2002

Die letzte Sitzung des IASB fand vom 18. bis 23. 2. 2002 in London statt. Folgende Projekte wurden diskutiert: — Im Rahmen des Projekts „Business Combinations“ erörterte das IASB die Problematik der Zusammenschlüsse von Unternehmen, die sowohl vor als auch nach der Transaktion von derselben Obergesellschaft kontrolliert werden (sog. Entities under Common Control), den Ausweis von Anteilen außenstehender Gesellschafter (Minority Interests) als gesonderten Bestandteil des Konzerneigenkapitals, die Ergänzung der in IAS 22 geregelten Offenlegungspflichten um die Erfordernisse in SIC-22 und SIC-28 sowie weitere umfangreiche Angaben, die denen in SFAS 141 und 142 vergleichbar sind. Zusätzlich sollen die Offenlegungspflichten zu immateriellen Vermögenswerten in IAS 38 und diejenigen zu möglichen Wertberichtigungen in IAS 36 geändert bzw. erweitert werden. — Das IASB diskutierte weiterhin die Übergangsvorschriften (First-Time Application) auf die IFRSs. Im Jahr der erstmaligen IFRS-Anwendung sollen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vollständig nach den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS erstellt werden. Vermögenswerte können in denjenigen Fällen hilfsweise zu beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) angesetzt werden, in denen die Rekonstruktion von Anschaffungs- oder Herstellungskosten besonders schwierig ist. Bei der Verabschiedung künftiger IFRSs wird das IASB jeweils gesondert entscheiden, ob diese retrospektiv oder prospektiv anwendbar sind. — Im Rahmen des sog. Improvements Project diskutierte das IASB einzelne Änderungsvorhaben zu folgenden IAS: 1, 8, 24, 27, 28, 32 und 39. — Außerdem wurde über die kürzlich vom Insurance Steering Committee entwickelten Abschnitte 8 bis 12 des Draft SOP „Insurance Contracts“ beraten. — Das IASB verzeichnete zum Diskussionspapier „Share-based Payment“ eine Vielzahl weiterer Stellungnahmen. Das IASB erörterte die Anmerkung einiger Kommentatoren, die die Frage aufgeworfen hatten, ob der „Verbrauch“ der durch Aktienoptionen entlohnten Dienstleistungen der Empfänger den Charakter eines Aufwands entsprechend der Expense-Definition im IASB-Framework habe. Das IASB bejaht diesen Aufwandcharakter. Die Stellungnahmen sind einschließlich einer Zusammenfassung unter www.iasb.org.uk

 

 

13.03.2002

Das Europäische Parlament stimmte mit großer Mehrheit einer Verordnung über die Einführung Internationaler Rechnungslegungsgrundsätze zu, die die Bilanzen transparenter und vergleichbarer machen wird. Danach sollen für börsennotierte Unternehmen in Europa spätestens ab 2005 die International Accounting Standards gelten. Europäische Unternehmen, die auch in den USA gelistet sind, erhalten einen Aufschub zur Anwendung der IAS-Regeln bis 2007.

Die EU-Kommission muss die Änderungsvorschläge des Parlaments und des Rates jetzt in einem überarbeiteten Text der VO berücksichtigen

 

   

 

12.03.2002 STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
festgelegt in erster Lesung am 12. März 2002 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (2001/0044(COD) − PE1)
2001/0044(COD)
26.02.2002

Das neu gegründete SIC des IASC trifft sich vom 26. bis 27. 2. 2002 in London zu seiner ersten öffentlichen Arbeitssitzung. Für die geplante Umbenennung des Gremiums in International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bedarf es einer noch ausstehenden Satzungsänderung.

 

 
18.02.2002

Die letzte Sitzung des IASB fand vom 18. bis 23. 2. 2002 in London statt. Folgende Projekte wurden diskutiert: — Im Rahmen des Projekts „Business Combinations“ erörterte das IASB die Problematik der Zusammenschlüsse von Unternehmen, die sowohl vor als auch nach der Transaktion von derselben Obergesellschaft kontrolliert werden (sog. Entities under Common Control), den Ausweis von Anteilen außenstehender Gesellschafter (Minority Interests) als gesonderten Bestandteil des Konzerneigenkapitals, die Ergänzung der in IAS 22 geregelten Offenlegungspflichten um die Erfordernisse in SIC-22 und SIC-28 sowie weitere umfangreiche Angaben, die denen in SFAS 141 und 142 vergleichbar sind. Zusätzlich sollen die Offenlegungspflichten zu immateriellen Vermögenswerten in IAS 38 und diejenigen zu möglichen Wertberichtigungen in IAS 36 geändert bzw. erweitert werden. — Das IASB diskutierte weiterhin die Übergangsvorschriften (First-Time Application) auf die IFRSs. Im Jahr der erstmaligen IFRS-Anwendung sollen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vollständig nach den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS erstellt werden. Vermögenswerte können in denjenigen Fällen hilfsweise zu beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) angesetzt werden, in denen die Rekonstruktion von Anschaffungs- oder Herstellungskosten besonders schwierig ist. Bei der Verabschiedung künftiger IFRSs wird das IASB jeweils gesondert entscheiden, ob diese retrospektiv oder prospektiv anwendbar sind. — Im Rahmen des sog. Improvements Project diskutierte das IASB einzelne Änderungsvorhaben zu folgenden IAS: 1, 8, 24, 27, 28, 32 und 39. — Außerdem wurde über die kürzlich vom Insurance Steering Committee entwickelten Abschnitte 8 bis 12 des Draft SOP „Insurance Contracts“ beraten. — Das IASB verzeichnete zum Diskussionspapier „Share-based Payment“ eine Vielzahl weiterer Stellungnahmen. Das IASB erörterte die Anmerkung einiger Kommentatoren, die die Frage aufgeworfen hatten, ob der „Verbrauch“ der durch Aktienoptionen entlohnten Dienstleistungen der Empfänger den Charakter eines Aufwands entsprechend der Expense-Definition im IASB-Framework habe. Das IASB bejaht diesen Aufwandcharakter. Die Stellungnahmen sind einschließlich einer Zusammenfassung unter www.iasb.org.uk. Weiterhin hat das IASB dem Projekt „Accounting for Share-based Payments“ eine Advisory Group zugeordnet.

 

 
15.02.2002

Mitte Februar nahmen IASB-Chairman Sir David Tweedie sowie der Chairman der IASC Foundation Trustees, Paul A. Volcker, vor dem Committee on Banking, Housing and Urban Affairs des US-Senats anlässlich des Enron-Skandals zu Organisation, Zielsetzung und Arbeitsschwerpunkten des IASB, zu aktuellen Problemen und Entwicklungstendenzen der Rechnungslegung sowie zu geplanten Reformen des Wirtschaftsprüferberufes Stellung.

 

 
12.02.2002 Eine erste Antwort der EU auf die aufgrund des Enron-Falls zu
klärenden politischen Fragen

 

Stellungnahme

3.02.2002

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze

 

   

 

08.02.2002

Das Bundeskabinett hat am 06.02.01 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) gebilligt. Der Gesetzentwurf basiert nahezu vollständig auf dem Gesetzvorschlag vom Sommer 2001.

 

 

21.01.2002

Auf der IASB-Sitzung vom 21. bis 25. 1. 2002 kam es zu folgenden vorläufigen Entscheidungen: — Beim Projekt „Business Combinations“ diskutierte das IASB die Berücksichtigung von Steuern im Rahmen des Goodwill-Impairment Tests, die Bilanzierung von sog. Reverse Acquisitions sowie die Festlegung von Offenlegungspflichten für die im Rahmen des Impairment Tests verwendeten Bewertungsmethoden und Annahmen. — Im Rahmen des Projekts „Performance Reporting“ verständigte sich das IASB auf acht Grundprinzipien hinsichtlich Format und Inhalt eines neu zu regulierenden Rechenwerks zur Abbildung der ertragswirtschaftlichen Entwicklung. — Das IASB beschloss die Änderung von IAS 19 „Employee Benefits“ zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im Hinblick auf die Erfassung von Wertänderungen des Fondsvermögens. Die jüngsten Kursverluste an den Aktienmärkten hätten bei zahlreichen Pensionsfonds zu erheblichen Vermögensverlusten geführt. Unter bestimmten Voraussetzungen habe dies folgewidrige Bilanzierungswirkungen zur Konsequenz. Für eine diesbezügliche Korrektur des Standards wird derzeit ein Exposure Draft vorbereitet. — Diskutiert wurden außerdem die Projekte zur Erneuerung bestehender Standards (Improvements to Existing IFRS) und zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen (Insurance Contracts).

 

 
15.01.2002

Das IASB veröffentlichte auf seiner Homepage (www.iasb.org.uk) einen Zeitplan für sein Arbeitsprogramm: — Demnach werden für Ende 2002 endgültige Standards zur erstmaligen Anwendung der IFRS (First-Time Application), zur Erneuerung bestehender Standards (Improvements to Existing IFRS) und zur Überarbeitung von IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ erwartet. — Erst für 2003 plant das IASB die Verabschiedung neuer Standards zur Bankenbilanzierung (Activities of Financial Institutions) sowie zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations, Phase 1), Versicherungsverträgen (Insurance Contracts) und aktienbasierten Entlohnungssystemen (Share-Based Payment).

 

 

08.01.2002

Die von der Bundesministerin für Justiz, Frau Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin am 6. September 2001 eingesetzte Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 17. Dezember 2001 den Entwurf eines Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet und stellt ihn hiermit der Öffentlichkeit vor.

   

 


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letzte Aktualisierung 18.01.05