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23.12.2002 |
Freigabe der IAS, Übersetzungen für
die Mitgliedsstaten begonnen.
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23.12.2002 |
In einer Pressemitteilung vom 23. 12.
2002 stellt das Accounting Regulatory Committee (ARC) der
EU-Kommission die Anerkennung der bestehenden IAS in Aussicht.
Nachdem eine Übersetzung aller IAS in die offiziellen Amtssprachen
der EU erfolgt ist, will das ARC unter Berücksichtigung des
fachlichen Rates der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
im April 2003 über die endgültige Anerkennung der IAS entscheiden.
Eine solche Anerkennung ist Voraussetzung für die Umsetzung der im
September in Kraft getretenen IAS-Verordnung der EU. |
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06.12.2002 |
Trend: Bilanzregeln für
Firmenfusionen werden schärfer.
Das International Accounting
Standards Board (IASB) hat neue Regeln vorgeschlagen. Sie könnten
eine fundamentale Änderung der Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen im Konzernabschluss nach den
Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) bedeuten.
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5.12.2002 |
IASCF
schlägt zweistufige IAS-Zertifizierung vor
Die
International Accounting Standards Committee Foundation
(IASCF) hat am 05.12.2002 ihre Forderung nach einer länderübergreifenden
IAS-Abschlussprüfung bekräftigt und erste konkrete
Vorschläge für eine IAS-Zertifizierung veröffentlicht.
Die Prüfung soll zweistufig aufgebaut sein (1. Stufe:
Abschluss-Zertifikat, 2. Stufe: Diplom) und unter
Zuhilfenahme elektronischer Medien (Internet) in lokalen
Prüfungszentren abgenommen werden. Bis 28.02.2003
besteht die Möglichkeit, Kommentare zu den Vorschlägen
der IASCF abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden
Sie auf der Website des IASB unter http://www.iasb.org.uk/.
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11.11.2002 |
Die Zulassungsstelle der
Schweizer Börse SWX hat am 11.November 2002
entschieden,dass ab 2005 nur noch IAS/IFRS und US GAAP
als Rechnungslegungsstandards zugelassen sein werden.
Damit ergibt sich für sämtliche kotierten Unternehmen,
die heute noch Swiss GAAP FER
anwenden, ein Umstellungsbedarf.
Die Ausnahmeregelungen für
Banken (Art. 68 des Kotierungsreglements) sowie für im
Ausland domizilierte Gesellschaften (Art. 70 Abs.
2 KR) sollen bestehen bleiben.
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29.10.2002 |
EU
Kommission begrüßt Konvergenzvereinbarung von IASB und
FASB zur Vorlage von Abschlüssen |
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10.2002 |
Monatsbericht BMF:
Internationalisierung der Rechnungslegung - Konsequenzen
für die deutsche Steuerpolitik |
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11.09.2002 |
Verordnung
(EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsstandards
Amtsblatt
Nr. L 243 vom 11/09/2002 S. 0001 - 0004
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3.09.2002 |
Rede vom 3. September
2002 des BM Hans Eichel "Die Modernisierung des
deutschen Kapitalmarkts - Rückblick und Ausblick"
anlässlich der Kapitalmarktveranstaltung der Deutschen
Börse am 3. September 2002 in Frankfurt a.M. Thema:
Investment und Vermögen
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31.08.2002 |
Neuer Entwurf zum
erstmaligen Übergang auf IFRS
Das International
Accounting Standards Board (IASB) hat am 31. 8. 2002
Vorschläge vorgelegt, die den Übergang von nationale
auf internationale Rechnungslegungsstandards bei den
Unternehmen regeln sollen. Der Entwurf "ED1
First-Time Application of International Financial
Reporting Standards" kann bis zum 31. 10. 2002
kommentiert werden. Mit dem Entwurf soll gewährleistet
werden, dass alle Unternehmen, die die internationalen
Rechnungslegungsstandards zum ersten Mal anwenden, ihre
Informationen derart aufbereiten, dass sie mit denen von
bereits jetzt international bilanzierenden Unternehmen
vergleichbar sind. Dabei sollen jedoch
Kosten/Nutzen-Aspekte nicht vernachlässigt werden, d.h.
die Informationsangleichung soll nur in dem Maße
erfolgen, indem sie ökonomisch sinnvoll ist. Daher
beinhalten die Vorschläge je nach Zielgruppe auch
spezifische Ausnahmen, um einen unverhältnismäßigen
Kosten- oder Zeitaufwand zu verhindern. Nach den
jetzigen Vorschlägen will das IASB erreichen, dass
jedes auf die internationalen Rechnungslegung übergehende
Unternehmen bereits im ersten Jahr bei der Bilanzierung
sämtliche der neuen Standards beachtet. Vor allem
sollen die Firmen Angaben darüber machen, ob und
inwiefern der Übergang der Rechnungslegung sich auf das
Finanzergebnis und den Cash Flow ausgewirkt haben. Nach
Angaben des IASB sind die Vorschläge derart
ausgestaltet, dass sie seitens der Investoren eine
ausreichende Informationsbasis zur Analyse gewähren und
gleichzeitig bei den Unternehmen die Kosten für den Übergang
gering halten sollen. Das IASB veröffentlicht seine
Standards in einer Reihe von Verlautbarungen, die
zukünftig International Financial Reporting Standards
(IFRS) genannt werden.
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IASB
Pressemitteilung |
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30.08.2002 |
Bundesministerium
der Justiz: Bekanntmachung des „Deutschen Corporate
Governance Kodex" Vom 20. August 2002 im
elektronischen Bundesanzeiger
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28.08.2002
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Bundesregierung will mit
10-Punkte-Papier Anlegerschutz und Vertrauenswürdigkeit
von Unternehmen stärken
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27.08.2002 |
IDW-Stellungnahme
zur IAS-Verordnung der EU sowie zum Richtlinienvorschlag
zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinien.
Das IDW hat mit Schreiben vom
22.8.2002 gegenüber dem BMJ zur EU-Verordnung zur
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
sowie zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung
der EU-Bilanzrichtlinien Stellung genommen.
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9.08.2002 |
Das IASB
veröffentlichte am 31. 7. 2002 mit ED 1 „First-time
Application of International Financial Reporting
Standards“ einen Standardentwurf zur erstmaligen
Anwendung der IFRS durch Unternehmen, die bisher nach
anderen Rechnungslegungssystemen bilanzieren. Der
Entwurf soll, unter Minimierung der den Unternehmen
entstehenden Umstellungskosten, die Vergleichbarkeit von
Erstanwendern der IFRS mit anderen IFRS-Bilanzierern
sicherstellen. Hierzu müssen Erstanwender all
diejenigen IFRS berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der
Erstanwendung in Kraft sind. Über die Wirkungen der
Umstellung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
ist zu berichten. ED 1, der SIC-8 ersetzen würde, steht
unter www.iasc.org.uk zum Download bereit. Die
Kommentierungsfrist endet am 31. 10. 2002.
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5.08.2002 |
Der DSR
ruft alle interessierten Unternehmen, deren erster mit
einem Bestätigungsvermerk versehene IAS Jahresabschluss
für ein Geschäftsjahr erstellt wurde, dass nach dem
1.1.2001 endete, oder deren Umstellung auf IAS sich in
der Schlussphase befindet (z.B. die Vorjahresbilanz des
voraussichtlich zu veröffentlichenden IAS Abschluss ist
bereits umgestellt) zur Beantwortung eines Fragebogens
bis zum 31. Oktober 2002 auf. Das Deutsche
Rechnungslegungs Standards Committee führt in diesem
Jahr eine Feldstudie zur erstmaligen Anwendung von IAS
bei deutschen Unternehmen durch. Die Notwendigkeit der
Umstellung von handelsrechtlicher Bilanzierung auf
internationale Rechnungslegung ist höchst aktuell.
Der Ministerrat
der EU hat einer Verordnung des Europäischen Parlaments
zugestimmt, die alle kapitalmarktorientierten
Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet,
ihre Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach
dem 31.12 2004 beginnen, entsprechend den Regelungen der
IAS/IFRS aufzustellen. Vor diesem Hintergrund
veröffentlicht der International Accounting Standards
Board Anfang August einen Standardentwurf
"First-time Application of International Financial
Reporting Standards", der vorgibt, wie der
Übergang auf IAS/IFRS zu erfolgen hat. Der Standard
wird voraussichtlich schon für Geschäftsjahre, die
nach dem 31.12.2002 beginnen, in Kraft treten. Die
Feldstudie verfolgt das Ziel, die Probleme deutscher
Unternehmen bei der Umstellung der Rechnungslegung von
HGB auf IAS zu ermitteln, und in die Stellungnahme des
DSR an den IASB einzuarbeiten.
Den Fragebogen
können Sie abrufen über:
http://www.standardsetter.de/drsc/docs/diverse/ias_feldstudie_fragebogen.doc
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31.07.2002 |
Das IASB
veröffentlichte am 31. 7. 2002 mit ED 1 „First-time
Application of International Financial Reporting
Standards“ einen Standardentwurf zur erstmaligen
Anwendung der IFRS durch Unternehmen, die bisher nach
anderen Rechnungslegungssystemen bilanzieren. Der
Entwurf soll, unter Minimierung der den Unternehmen
entstehenden Umstellungskosten, die Vergleichbarkeit von
Erstanwendern der IFRS mit anderen IFRS-Bilanzierern
sicherstellen. Hierzu müssen Erstanwender all
diejenigen IFRS berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der
Erstanwendung in Kraft sind. Über die Wirkungen der
Umstellung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
ist zu berichten. ED 1, der SIC-8 ersetzen würde, steht
unter www.iasc.org.uk zum Download bereit. Die
Kommentierungsfrist endet am 31. 10. 2002.
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25.07.2002 |
Das Transparenz- und
Publizitätsgesetz (TransPuG) wurde am 25. Juli 2002
im Bundesgesetzblatt Nr. 50, Teil I, Jahrgang 2002 verkündet.
Es tritt gem. Art 5 am Tag nach der Verkündung (am
26.07.2002), mit Ausnahme einzelner Bestimmungen (ab 01.01.2003),
in Kraft.
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11.07.2002 |
Das IASB veröffentlichte
Ende Mai 2002 einen neuen Standard, der einen Teilaspekt in
IAS 19 „Employee Benefits“ ändert (s. ausführlich KIR,
DB 2002 S. 495). Eine umfassendere Überarbeitung von IAS 19
soll folgen.
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10.07.2002 |
KPMG begrüßt
EU-Verordnung zur Anwendung der International Accounting
Standards. Untertitel:
Größere Transparenz
erleichtert es den Firmen, günstiger zu Kapital zu kommen, Information
über die Ve ränderungen ist für den Kapitalmarkt und die
Investoren von Bedeutung
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5.07.2002 |
EU-Auschuss
EFRAG billigt IAS 1-41
Die
europäische Wirtschaft hat gegen heftigen Widerstand der
Kreditwirtschaft grünes Licht für die Verabschiedung der
Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) gegeben. In
einem Schreiben des beratenden Marktausschusses
"Efrag" an die EU-Behörde heißt es nach einer
Meldung der Börsen-Zeitung vom 5.7.2002, die IAS-Standards
Nr. 1 bis Nr. 41 einschließlich der verbundenen
Interpretationen seien im Einklang mit den Anforderungen der
neuen EU-Rahmenverordnung zur internationalen
Rechnungslegung. Damit ist der Weg frei, die Standards planmäßig
bis Jahresende zu verankern. Die IAS-Verordnung schreibt
Aktiengesellschaften in Europa verbindlich vor, die
Bilanzierung von 2005 an in IAS vorzunehmen. Lediglich
Unternehmen, die auch an Börsen in Drittstaaten wie den USA
gelistet sind, haben eine Ausnahmeregelung bis 2007. Gegen
die Verabschiedung der IAS-Standards hatten sich vor allem
die Banken gewehrt. Mit der Efrag-Billigung en bloc werde
auch die umstrittenen IAS-Norm Nr. 39, die eine Bilanzierung
nach Zeitwert vorschreibt, freigegeben. Nach Angaben aus
Bankenkreisen ist die Kreditbranche in Efrag in einer
Kampfabstimmung unterlegen. Zwar hätte eine einfache
Mehrheit die Herauslösung von IAS 39 unterstützt. Um die
umstrittene Norm im Gesetzgebungsprozess aber aufzuhalten, hätte
die Kreditwirtschaft eine Zweidrittelmehrheit hinter sich
bringen müssen.
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28.06.2002 |
Ende Juni
2002 legte das IASB nach intensiven Erörterungen mit dem
Standards Advisory Council und anderen Interessengruppen
sein neues Arbeitsprogramm fest, das künftig zusätzlich zu
den bisherigen Projekten verfolgt werden soll: — Der Fokus
der neuen Agenda liegt auf Fragen des Konsolidierungskreises
mit dem Schwerpunkt Special Purpose Entities, dem
Problemkomplex Umsatzrealisierung sowie der internationalen
Harmonisierung, hier insbesondere hinsichtlich der
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, latenten Steuern
und Wertaufholungen sowie der Segmentberichterstattung. —
Auf einer etwas niedrigeren Prioritätsstufe siedelt das
IASB folgende Themengebiete an: IAS-Bilanzierung durch
kleine und mittelgroße Unternehmen, Leasingbilanzierung,
Bilanzierungs- und Bewertungskonzepte (Framework) sowie
Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. —
Schließlich fordert das IASB die nationalen Standard Setter
dazu auf, Vorarbeit im Hinblick auf die folgenden
Problembereiche zu leisten: Management-Berichterstattung,
Bilanzierung in der Rohstoffindustrie und Bilanzierung öffentlicher
Aufträge und Konzessionen.
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20.06.2002 |
Das IASB veröffentlichte
am 20. 6. 2002 einen Standardentwurf zur Änderung von IAS
32 „Financial Instruments: Disclosure and Presentation“
und IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and
Measurement“. Der Exposure Draft markiert den ersten
Schritt hin zu einer umfassenden Überarbeitung der
Rechnungslegungsvorschriften für Finanzinstrumente und
Derivate. Er behebt Inkonsistenzen in den existierenden
Regeln und stellt zusätzliche Erläuterungen zur Verfügung,
um Unternehmen die Umsetzung der Standards zu erleichtern.
Die Kommentierungsfrist endet am 14. 10. 2002.
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19.06.2002 |
Bundesverband
Deutscher Banken: Stellungnahme zu IAS -
Vereinheitlichung der Rechnungslegung
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17.06.2002 |
Im
Rahmen seiner Juni-Sitzung vom 17. bis 21.
6. 2002 in Berlin diskutierte das IASB
folgende Punkte: — Im Rahmen des Projekts
„Business Combinations – Phase II“
entschloss sich das IASB, die in IAS 37
„Provisions, Contingent Liabilities and
Contingent Assets“ verankerte Definition
einer Eventualität (Contingency) an die
nach US-GAAP geltende Begriffsabgrenzung
anzupassen. Für die Bestimmung der Fair
Values von im Rahmen eines
Unternehmenserwerbs akquirierten Vermögenswerten
und Schulden verständigte man sich auf ein
dreistufige Hierarchie: Zunächst soll auf
Marktwerte abgestellt werden. Sind solche
nicht verfügbar, so sind anerkannte
Bewertungsmethoden zu verwenden, in die
marktbasierte Annahmen einfließen. Bei
fehlender Beobachtbarkeit dieser
marktbasierten Annahmen soll das Management
schließlich eigene Annahmen verwenden, die
jedoch mit der Sicht der Marktteilnehmer
nicht in Konflikt stehen dürfen. — Beim
Projekt „Performance Reporting“ hat das
IASB festgelegt, dass Aufwendungen und Erträge,
die aus Schätzungsrevisionen resultieren
(sog. Remeasurements), separat zu präsentieren
sind. Die Implikationen dieses Prinzips für
den Ausweis von Ergebnisbestandteilen, die
im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und
Hedging-Aktivtäten stehen, wurden
diskutiert. — Im Rahmen des Projekts
„Insurance Contracts“ entschied sich das
IASB für eine konzeptionelle
Differenzierung zwischen langfristigen und jährlich
zu verlängernden Versicherungsverträgen. Während
die Versicherungsprämien bei letzteren als
laufender Periodenertrag erfasst werden
sollen, wird die Ertragsrealisierung im
ersteren Fall bisher noch diskutiert
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16.04.2002 |
Vom 16. bis 19.
4. 2002 fand die April-Sitzung des IASB in
London statt: — In gemeinsamer Sitzung mit
Vertretern des britischen Accounting
Standards Board (ASB) diskutierte das IASB
die Projekte „Share-based Payment“
(Anwendung von Optionspreismodellen) und
„Reporting Performance“ (verschiedene
Formate und Unterteilungen einer
Performancerechnung). Das IASB beschloss, im
Rahmen des Projekts „Share-based
Payment“ eine Fair Value-Bewertung zum
Ausgabezeitpunkt der als Vergütung gewährten
Aktienoptionen (Grant Date) zu verlangen.
— Im Rahmen des Projekts „Preface to
IFRS“ wurde beschlossen, bei der
Formulierung künftiger Standards die
Unterteilung in fett gedruckte Grundsätze
und normal gedruckte Erläuterungen
beizubehalten. — Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
für die aus dem Projekt „Business
Combinations – Phase I“ hervorgehenden
Standards wurden erörtert. Die neuen
Standards zur Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen, Goodwill und
anderen immateriellen Vermögenswerten
werden sich voraussichtlich an den
US-GAAP-Regeln in SFAS 141 und SFAS 142
orientieren. Mit entsprechenden Exposure
Drafts wird entgegen früheren Ankündigungen
erst in der zweiten Jahreshälfte 2002
gerechnet. — Das IASB beschloss zudem, das
Projekt „Business Combinations – Phase
II“ in den aktiven Status zu versetzen.
Bei diesem Gemeinschaftsprojekt übernimmt
das FASB eine Führungsrolle. — Das
Projekt „Consolidation and Special Purpose
Entities“ soll zu einer Neuregelung der
Konsolidierungskreisvorschriften und insb.
zur diesbezüglichen Berücksichtigung sog.
Zweckgesellschaften führen. — Auf Grund
wiederholter Kritik an Inkonsistenzen an den
definitorischen Grundlagen von Konzepten wie
Schulden, Eigenkapital und Umsatzerlösen
plant das IASB im Rahmen des Projekts
„Concepts Underlying Liabilities, Equity
and Revenue“ eine Überarbeitung des IASB
Framework. — Der im Dezember 2000 veröffentlichte
Entwurf der Joint Working Group zur
Bilanzierung von Finanzinstrumenten (s. KIR,
DB 2001 S. 60) soll Grundlage eines weiteren
Projekts „Financial Instruments“ werden.
— Die speziellen Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen hinsichtlich
Rechnungslegung und Publizität sind künftig
Gegenstand des Projekts „Accounting and
Reporting by Small and Medium-Sized
Entities“.
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14.06.2002 |
IAS bringt
deutsche Konzerne Konzerne in Zugzwang und
verschlafen bedeutende Entwicklungen auf dem
Kapitalmarkt?! Die
Prüfungsgesellschaften KPMG und PwC warnen
vor zu später Umstellung auf neue
Bilanzmethoden.
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6.06.2002 |
Der
EU-Ministerrat hat am 6. 6. 2002 die
Verordnung über die Anwendung der
International Accounting Standards
verabschiedet. Eine vorläufige,
nichtamtliche Textfassung ist unter
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/company/account/news/index.htm
abrufbar. Nach der Verordnung gelten für
kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen,
einschließlich Banken und Versicherungen,
in Europa spätestens ab 2005 die IAS. Die
Verordnung war von der EU-Kommission im
Februar 2001 vorgeschlagen worden. Europäische
Unternehmen, die in Drittländern gelistet
sind und daher die US-GAAP oder ein anderes
Rechnungslegungssystem anwenden, können über
ein Mitgliedsstaatenwahlrecht einen Aufschub
bis 2007 erhalten. Das gleiche gilt für
Unternehmen, die den Kapitalmarkt lediglich
über Fremdkapitaltitel in Anspruch nehmen.
Die Verordnung entfaltet unmittelbare
Geltung und bedarf nicht der Transformation
in nationales Recht. Über
Mitgliedsstaatenwahlrechte kann die
IAS-Pflicht auf die Einzelabschlüsse
kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie
auf die Einzel- und/oder Konzernabschlüsse
nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen
ausgedehnt werden.
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28.05.2002 |
Das IASB veröffentlichte
Ende Mai 2002 einen neuen Standard, der
einen Teilaspekt in IAS 19 „Employee
Benefits“ ändert (s. ausführlich KIR, DB
2002 S. 495). Eine umfassendere Überarbeitung
von IAS 19 soll folgen.
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25.04.2002 |
Expertengruppe startet
Online-Konsultation zur Reform des Gesellschaftsrechts
Die von der Europäischen
Kommission eingesetzte hochrangige Expertengruppe auf dem
Gebiet des Gesellschaftsrechts hat eine Konsultation zur
Reform des europäischen Gesellschaftsrechts eingeleitet.
Die Konsultation erstreckt sich auf allgemeine Fragen sowie
auf die folgenden sieben Themenkreise: Corporate Governance,
Information der Gesellschafter, Kommunikation und Beschlussfassung,
Alternativen zu Kapitalbildungs- und Kapitalerhaltungsregeln,
Funktionsweise von Unternehmensgruppen, Unternehmensrestrukturierung
und Unternehmensmobilität, die Europäische Privatgesellschaft,
Genossenschaften und andere Unternehmensformen. Die Konsultationsfrist
endet am 21. Juni 2002.
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31.05.2002 |
Rechnungslegung: Kommission
begrüßt Verabschiedung der "fair
value"-Richtlinie
Die Europäische
Kommission hat die Verabschiedung einer EU-Richtlinie
durch den Rat und das Europäische Parlament am 31. Mai
begrüßt, mit der die EU-Rechnungslegungsvorschriften
durch Einführung der "fair value"-Methode
modernisiert werden. Mit der neuen Richtlinie werden die
EU-Rechnungslegungsrichtlinien den Entwicklungen der Märkte
(wie etwa der Verbreitung sog. "Derivate"),
des Finanzgeschäfts und der internationalen
Rechnungslegungsstandards angepasst. Für europäische
Unternehmen, die sich weltweit Kapital beschaffen, wird
es damit einfacher, die Rechnungslegungsanforderungen
der internationalen Kapitalmärkte zu erfüllen und
somit zu gleichen Bedingungen mit außereuropäischen
Wettbewerbern zu konkurrieren. Dass die Richtlinie nur
15 Monate, nachdem sie von der Kommission vorgeschlagen
wurde (siehe IP/00/187), bereits verabschiedet ist,
macht die Effizienz des äußerst kooperativen und
produktiven Ansatzes deutlich, den Kommission, Parlament
und Rat bei dieser Initiative verfolgt haben. Die
Richtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans für
Finanzdienstleistungen (siehe IP/00/1269).
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24.05.2002 |
Das IASB traf sich vom 22.
bis 24. 5. 2002 in London zu seiner monatlichen Sitzung.
— Die Veröffentlichung des Standardentwurfs zu
„Business Combinations – Phase I“ verzögerte sich
(s. KIR, DB 2002 S. 963) aufgrund weiterer Änderungen.
Sofern bei einer Unternehmensübernahme
Bewertungsprobleme auftreten, sind zunächst
provisorische (Schätz-) Werte anzusetzen. Anpassungen
dieser Beträge dürfen spätestens zwölf Monate nach
Erwerbszeitpunkt erfolgen. Anschließende Korrekturen
sind nur zulässig, wenn sie als Fehlerberichtigungen i.
S. von IAS 8 einzustufen sind und entsprechend behandelt
werden. — Im Rahmen des Projekts „Business
Combinations – Phase II“ diskutierte das IASB die
Bewertung von als Kaufpreis hingegebenen
Eigenkapitaltiteln bei großen Anteilsblöcken
(Kontrollprämie), verschob aber seine Entscheidung, um
eine diesbezügliche Verlautbarung des AICPA sowie die
weitere Entwicklung des Projekts „Financial
Instruments – Next Steps“ abzuwarten. Weiter wurde
hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von bei
Akquisitionen anfallenden Anschaffungsnebenkosten vorläufig
entschieden, dass diese nicht als Bestandteil des
Kaufpreises zu aktivieren, sondern i.d.R. als Aufwand zu
verrechnen sind. Ebenfalls bestätigte das IASB seine
schon früher geäußerte Ansicht, nach der
Restrukturierungsrückstellungen, die durch einen
Unternehmenserwerb entstehen und nicht bereits vorher
als Verpflichtungen des erworbenen Unternehmens
passiviert waren, bei der Erstkonsolidierung nicht geschäftswerterhöhend
verrechnet werden dürfen. Ebenso sollen
Pensionsverpflichtungen der durch den Zusammenschluss
neu entstehenden Einheit als Aufwendungen erfasst
werden. — Hinsichtlich der Umstellung auf die IFRS
plant das IASB, den Unternehmen eine vollständig rückwirkende
Anwendung der IFRS zwar zu erlauben, diese im Rahmen
eines Standards „First-time Application of IFRSs“
jedoch nicht zwingend vorzuschreiben. Weiterhin sollen
die IFRS-Erstanwender Überleitungsrechnungen für
Ergebnis und Eigenkapital von den IFRS auf die nationale
Rechnungslegung auch in den Zwischenberichten des
Umstellungsjahres präsentieren. Nach Abschluss der
Beratungen soll bald eine entsprechender Standardentwurf
veröffentlicht werden. — Im Rahmen des Projekts
„Insurance Contracts“ hält es das IASB nicht für
realistisch, bereits für 2005 einen vollständigen
Ansatz- und Bewertungs-Standard für Versicherungsverträge
zum Abschluss bringen zu können. Einige Komponenten der
bisher diskutierten Regeln sollen jedoch bis zum
Zeitpunkt der EU-weiten IAS-Pflicht in Kraft treten (zu
Einzelheiten s. www.iasc.org.uk). — Bezüglich des
Projekts „Reporting Performance“ beschloss das IASB,
im Rahmen eines zu entwickelnden Performance Statement
eine primäre Gliederung der auszuweisenden Rechengrößen
nach Funktionsbereichen („analysis by function“)
vorzuschreiben. Die entsprechenden Kategorien sollen von
den Unternehmen selbst definiert werden. Effekte einer
Stilllegung von Geschäftsbereichen („discontinuing
operations“) sollen – anders als „außerordentliche“,
„ungewöhnliche“ oder ähnliche Komponenten –
separat präsentiert werden. Der Ausweis eines
Ergebnisses „vor außergewöhnlichen Einflüssen“
ist somit nicht möglich.
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23.05.2002 |
Das IASB veröffentlichte am
23. 5. 2002 den Wortlaut des „Preface to International
Financial Reporting Standards“. Das Vorwort informiert
über Ziele und Gang des Due Process, Organisation und
Aufbau des IASB sowie Umfang, Rechtscharakter und
Anwendbarkeit der IFRS. Die bisher übliche
Unterscheidung zwischen fett gedruckten Grundsätzen und
normal gedruckten Erläuterungen wird beibehalten (s.
KIR, DB 2002 S. 963).
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17.05.2002 |
VÖB findet Verhalten des
IASB kleinkariert
Berlin - Der
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
kritisiert die Vorgehensweise des International
Accounting Standards Board (IASB), den jüngst im
Internet veröffentlichten Standardentwurf
„Improvements to International Accounting Standards“
bis zum 24. Mai 2002 ausschließlich einem eingeschränkten
Adressatenkreis und gegen Entgelt zur Verfügung zu
stellen.
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15.05.2002 |
Am 15. 5. 2002 veröffentlichte
das IASB den Exposure Draft „Improvements to IAS“,
in dem es mehr oder weniger umfangreiche Änderungen an
14 seiner derzeit gültigen 34 Standards vorschlägt.
Insbesondere beabsichtigt das IASB, durch dieses Projekt
zu internationaler Konvergenz beizutragen und explizite
Wahlrechte zu entfernen. Bei den überarbeiteten
Standards handelt es sich um IAS 1, 2, 8, 10, 15, 16,
17, 21, 24, 27, 28, 31, 33 und 40. Die
Kommentierungsfrist endet am 16. 9. 2002.
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14.5.2002 |
Vor dem Hintergrund der
geplanten EU-weiten IAS-Pflicht ab 2005 planen die
Trustees der IASC Foundation die Einrichtung eines Lern-
und Zertifizierungsprogramms. Künftige Anwender der IAS
/ IFRS sollen die Möglichkeit erhalten, zwei
unterschiedliche Abschlüsse zu erwerben.
Grundkenntnisse in der Anwendung der IAS / IFRS sollen
mit der „Certification in IAS and IFRS“ verbrieft
werden, fortgeschrittenes Expertenwissen durch das
„Diploma in IAS and IFRS“.
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19.04.2002 |
Bilanzierungsregeln IAS und
US-GAAP könnten bis 2005 gleichberechtigt werden (Interview mit
Robert Herdmann Quelle: FAZ.NET
Frankfurter Allgemiene Zeitung) |
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09.04.2002 |
Bekanntmachung des Deutschen
Rechnungslegungs Standards Nr. 10 (DRS 10)Latente Steuern im
Konzernabschluss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees
e.V., Berlin, nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (Umfang:
8 Seiten DIN A4), 9. 4. 2002 Bundesanzeiger 66a
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06.04.2002 |
Bekanntmachung des Deutschen
Rechnungslegungs Standards Nr. 1a (DRS 1a)Befreiender Konzernabschluss
nach § 292a HGB, Konzernabschluss nach US GAAP: Goodwill und andere
immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögensdes
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, nach
§ 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (Umfang: 8 Seiten DIN A4),
6. 4. 2002 Bundesanzeiger Nr. 65a
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28.03.2002 |
Die Trustees des IASC
beschlossen im März 2002 wie angekündigt (s. KIR, DB
2001 S. 2619) eine Satzungsänderung zwecks Umbenennung
des bisherigen SIC in „International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC)“. Chairman
des neuen Gremiums ist Kevin Stevenson, bisheriger
Director of Technical Activities des IASB. Ein sog.
Agenda Committee trifft eine Vorauswahl möglicher
Fragestellungen, über deren Annahme die
IFRIC-Mitglieder entscheiden sollen.
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25.03.2002 |
Wie angekündigt veröffentlichte das IASB Ende Februar
2002 einen Exposure Draft zur Änderung von IAS 19
„Employee Benefits“ (s. KIR, DB 2002 S. 287).
Anwender des Standards hatten das IASB darauf
hingewiesen, dass die bisherigen Regeln unter bestimmten
Voraussetzungen zu sinnwidrigen Ergebnissen führen. Der
kritisierte Effekt ergibt sich aus dem Zusammenspiel
zweier Aspekte: Zum einen gestattet IAS 19 die
Periodisierung von Verlusten und Gewinnen aus
Wertminderungen bzw. –steigerungen des Fondsvermögens,
zum anderen ist die Höhe des Betrages, der als Vermögenswert
aktivierungsfähig ist, nach oben begrenzt (sog. Asset
Ceiling). Der Entwurf, der Beispiele zum besseren Verständnis
des betrachteten Bilanzierungsproblems enthält, ist im
Internet unter www.iasb.org.uk verfügbar. Die
Kommentierungsfrist endet am 25. 3. 2002.
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18.3.2002 |
Die letzte Sitzung des IASB
fand vom 18. bis 23. 2. 2002 in London statt. Folgende
Projekte wurden diskutiert: — Im Rahmen des Projekts
„Business Combinations“ erörterte das IASB die
Problematik der Zusammenschlüsse von Unternehmen, die
sowohl vor als auch nach der Transaktion von derselben
Obergesellschaft kontrolliert werden (sog. Entities
under Common Control), den Ausweis von Anteilen außenstehender
Gesellschafter (Minority Interests) als gesonderten
Bestandteil des Konzerneigenkapitals, die Ergänzung der
in IAS 22 geregelten Offenlegungspflichten um die
Erfordernisse in SIC-22 und SIC-28 sowie weitere
umfangreiche Angaben, die denen in SFAS 141 und 142
vergleichbar sind. Zusätzlich sollen die
Offenlegungspflichten zu immateriellen Vermögenswerten
in IAS 38 und diejenigen zu möglichen
Wertberichtigungen in IAS 36 geändert bzw. erweitert
werden. — Das IASB diskutierte weiterhin die Übergangsvorschriften
(First-Time Application) auf die IFRSs. Im Jahr der
erstmaligen IFRS-Anwendung sollen Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung vollständig nach den Ansatz- und
Bewertungsvorschriften der IFRS erstellt werden. Vermögenswerte
können in denjenigen Fällen hilfsweise zu
beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) angesetzt werden,
in denen die Rekonstruktion von Anschaffungs- oder
Herstellungskosten besonders schwierig ist. Bei der
Verabschiedung künftiger IFRSs wird das IASB jeweils
gesondert entscheiden, ob diese retrospektiv oder
prospektiv anwendbar sind. — Im Rahmen des sog.
Improvements Project diskutierte das IASB einzelne Änderungsvorhaben
zu folgenden IAS: 1, 8, 24, 27, 28, 32 und 39. — Außerdem
wurde über die kürzlich vom Insurance Steering
Committee entwickelten Abschnitte 8 bis 12 des Draft SOP
„Insurance Contracts“ beraten. — Das IASB
verzeichnete zum Diskussionspapier „Share-based
Payment“ eine Vielzahl weiterer Stellungnahmen. Das
IASB erörterte die Anmerkung einiger Kommentatoren, die
die Frage aufgeworfen hatten, ob der „Verbrauch“ der
durch Aktienoptionen entlohnten Dienstleistungen der
Empfänger den Charakter eines Aufwands entsprechend der
Expense-Definition im IASB-Framework habe. Das IASB
bejaht diesen Aufwandcharakter. Die Stellungnahmen sind
einschließlich einer Zusammenfassung unter
www.iasb.org.uk
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13.03.2002 |
Das Europäische
Parlament stimmte mit großer Mehrheit einer Verordnung über
die Einführung Internationaler Rechnungslegungsgrundsätze
zu, die die Bilanzen transparenter und vergleichbarer machen wird.
Danach sollen für börsennotierte Unternehmen in Europa spätestens
ab 2005 die International Accounting Standards gelten. Europäische
Unternehmen, die auch in den USA gelistet sind, erhalten einen Aufschub
zur Anwendung der IAS-Regeln bis 2007.
Die EU-Kommission muss
die Änderungsvorschläge des Parlaments und des Rates jetzt
in einem überarbeiteten Text der VO berücksichtigen
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12.03.2002 |
STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS
festgelegt in erster Lesung am 12. März 2002 im Hinblick
auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung
internationaler Rechnungslegungsgrundsätze
(2001/0044(COD) − PE1) |
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26.02.2002 |
Das neu gegründete SIC des IASC trifft sich vom 26. bis
27. 2. 2002 in London zu seiner ersten öffentlichen
Arbeitssitzung. Für die geplante Umbenennung des
Gremiums in International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) bedarf es einer noch
ausstehenden Satzungsänderung.
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18.02.2002 |
Die letzte Sitzung des IASB
fand vom 18. bis 23. 2. 2002 in London statt. Folgende
Projekte wurden diskutiert: — Im Rahmen des Projekts
„Business Combinations“ erörterte das IASB die
Problematik der Zusammenschlüsse von Unternehmen, die
sowohl vor als auch nach der Transaktion von derselben
Obergesellschaft kontrolliert werden (sog. Entities
under Common Control), den Ausweis von Anteilen außenstehender
Gesellschafter (Minority Interests) als gesonderten
Bestandteil des Konzerneigenkapitals, die Ergänzung der
in IAS 22 geregelten Offenlegungspflichten um die
Erfordernisse in SIC-22 und SIC-28 sowie weitere
umfangreiche Angaben, die denen in SFAS 141 und 142
vergleichbar sind. Zusätzlich sollen die
Offenlegungspflichten zu immateriellen Vermögenswerten
in IAS 38 und diejenigen zu möglichen
Wertberichtigungen in IAS 36 geändert bzw. erweitert
werden. — Das IASB diskutierte weiterhin die Übergangsvorschriften
(First-Time Application) auf die IFRSs. Im Jahr der
erstmaligen IFRS-Anwendung sollen Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung vollständig nach den Ansatz- und
Bewertungsvorschriften der IFRS erstellt werden. Vermögenswerte
können in denjenigen Fällen hilfsweise zu
beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) angesetzt werden,
in denen die Rekonstruktion von Anschaffungs- oder
Herstellungskosten besonders schwierig ist. Bei der
Verabschiedung künftiger IFRSs wird das IASB jeweils
gesondert entscheiden, ob diese retrospektiv oder
prospektiv anwendbar sind. — Im Rahmen des sog.
Improvements Project diskutierte das IASB einzelne Änderungsvorhaben
zu folgenden IAS: 1, 8, 24, 27, 28, 32 und 39. — Außerdem
wurde über die kürzlich vom Insurance Steering
Committee entwickelten Abschnitte 8 bis 12 des Draft SOP
„Insurance Contracts“ beraten. — Das IASB
verzeichnete zum Diskussionspapier „Share-based
Payment“ eine Vielzahl weiterer Stellungnahmen. Das
IASB erörterte die Anmerkung einiger Kommentatoren, die
die Frage aufgeworfen hatten, ob der „Verbrauch“ der
durch Aktienoptionen entlohnten Dienstleistungen der
Empfänger den Charakter eines Aufwands entsprechend der
Expense-Definition im IASB-Framework habe. Das IASB
bejaht diesen Aufwandcharakter. Die Stellungnahmen sind
einschließlich einer Zusammenfassung unter www.iasb.org.uk.
Weiterhin hat das IASB dem Projekt „Accounting for
Share-based Payments“ eine Advisory Group zugeordnet.
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15.02.2002 |
Mitte Februar nahmen IASB-Chairman Sir David Tweedie
sowie der Chairman der IASC Foundation Trustees, Paul A.
Volcker, vor dem Committee on Banking, Housing and Urban
Affairs des US-Senats anlässlich des Enron-Skandals zu
Organisation, Zielsetzung und Arbeitsschwerpunkten des
IASB, zu aktuellen Problemen und Entwicklungstendenzen
der Rechnungslegung sowie zu geplanten Reformen des
Wirtschaftsprüferberufes Stellung.
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12.02.2002 |
Eine erste Antwort der EU
auf die aufgrund des Enron-Falls zu
klärenden politischen Fragen |
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3.02.2002 |
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
betreffend die Anwendung internationaler
Rechnungslegungsgrundsätze
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08.02.2002 |
Das Bundeskabinett hat am 06.02.01
den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts,
zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz)
gebilligt. Der Gesetzentwurf basiert nahezu vollständig auf dem
Gesetzvorschlag vom Sommer 2001.
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21.01.2002 |
Auf der IASB-Sitzung vom 21. bis 25. 1. 2002 kam es zu
folgenden vorläufigen Entscheidungen: — Beim Projekt
„Business Combinations“ diskutierte das IASB die Berücksichtigung
von Steuern im Rahmen des Goodwill-Impairment Tests, die
Bilanzierung von sog. Reverse Acquisitions sowie die
Festlegung von Offenlegungspflichten für die im Rahmen
des Impairment Tests verwendeten Bewertungsmethoden und
Annahmen. — Im Rahmen des Projekts „Performance
Reporting“ verständigte sich das IASB auf acht
Grundprinzipien hinsichtlich Format und Inhalt eines neu
zu regulierenden Rechenwerks zur Abbildung der
ertragswirtschaftlichen Entwicklung. — Das IASB
beschloss die Änderung von IAS 19 „Employee
Benefits“ zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
im Hinblick auf die Erfassung von Wertänderungen des
Fondsvermögens. Die jüngsten Kursverluste an den
Aktienmärkten hätten bei zahlreichen Pensionsfonds zu
erheblichen Vermögensverlusten geführt. Unter
bestimmten Voraussetzungen habe dies folgewidrige
Bilanzierungswirkungen zur Konsequenz. Für eine diesbezügliche
Korrektur des Standards wird derzeit ein Exposure Draft
vorbereitet. — Diskutiert wurden außerdem die
Projekte zur Erneuerung bestehender Standards
(Improvements to Existing IFRS) und zur Bilanzierung von
Versicherungsverträgen (Insurance Contracts).
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15.01.2002 |
Das IASB veröffentlichte auf seiner Homepage
(www.iasb.org.uk) einen Zeitplan für sein
Arbeitsprogramm: — Demnach werden für Ende 2002 endgültige
Standards zur erstmaligen Anwendung der IFRS (First-Time
Application), zur Erneuerung bestehender Standards
(Improvements to Existing IFRS) und zur Überarbeitung
von IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and
Measurement“ erwartet. — Erst für 2003 plant das
IASB die Verabschiedung neuer Standards zur
Bankenbilanzierung (Activities of Financial
Institutions) sowie zur Bilanzierung von
Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations,
Phase 1), Versicherungsverträgen (Insurance Contracts)
und aktienbasierten Entlohnungssystemen (Share-Based
Payment).
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08.01.2002 |
Die von der Bundesministerin für
Justiz, Frau Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin am 6. September
2001 eingesetzte Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 17. Dezember 2001 den Entwurf
eines Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet und stellt
ihn hiermit der Öffentlichkeit vor. |
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