Aktuelles 2003

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IAS Aktuelles 2003  (für Deutschland - ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

 


30.12.2003 In einer Empfehlung vom 30. 12. 2003 hat das CESR Vorschläge unterbreitet, wie börsennotierte EU-Unternehmen ihre Umstellung auf IFRS ihren Investoren kommunizieren sollten. Dabei empfiehlt das Gremium den nationalen Regulierern, eine möglichst frühzeitige verbale Erläuterung der Umstellungseffekte von den Unternehmen einzufordern.

 

 
18.12.2003 Das IASB veröffentlichte am 18. 12. 2003 die 13 im Rahmen des Improvements-Projektes überarbeiteten IAS.

Es handelt sich dabei um IAS 1, 2, 8, 10, 16, 17, 21, 24, 27, 28, 31 und 33. Ebenfalls in diesem Zusammenhang wurde IAS 15 aufgehoben. Mit IAS 32 und 39 wurden am 17. 12. 2003 zudem die umstrittenen Standards für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten in überarbeiteter Form publiziert. IAS 39 soll im laufenden Quartal nochmals hinsichtlich der jüngsten Board-Entscheidungen zum sog. Makro-Hedging überarbeitet werden.

 

 
17.12.2003 Im Rahmen seiner Dezember-Sitzung traf sich das IASB vom 17. bis 19. 12. 2003 in London. Das Board diskutierte eine Vielzahl von Projekten, ohne jedoch substanzielle Neuregelungen zu beschließen. Daher wird an dieser Stelle auf das offizielle Protokoll unter www.iasb.org.uk verwiesen. Die nächste IASB-Sitzung findet vom 21. bis 23. 1. 2004 in London statt.

 

 
15.12.2003

Das Bundesministerium der Justiz hat am 15.12.2003 den Gesetzentwurf  des Bilanzrechtsreformgesetzes -BilReG - veröffentlicht, mit dem die Option in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Danach erhalten Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten, das Wahlrecht, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen. Das kann z.B. für solche Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten oder deren Banken für das Rating einen Abschluss nach IFRS erwarten. Beim Einzelabschluss eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, dass in den Pflichtveröffentlichungen eines Unternehmens ein IFRS-Einzelabschluss an die Stelle des traditionellen HGB-Abschlusses treten kann. Das Unternehmen wird damit in die Lage versetzt, sich seinen Geschäftspartnern mit einem auf Informationszwecke zugeschnittenen, international "lesbaren" Abschluss zu präsentieren. Für die Bemessung von Gewinnausschüttungen und für steuerliche Zwecke bleibt es dagegen beim HGB-Abschluss. Unternehmen, die sich entscheiden auf IFRS umzustellen, werden also auf Einzelabschlussebene auf längere Zeit zweigleisig fahren müssen.

 

 
11.12.2003 Die Trustees der IASC Foundation, der Trägerorganisation des IASB, haben am 12. 11. 2003 eine umfangreiche Überarbeitung ihrer Satzungsbestimmungen angekündigt. Nach der bisherigen Satzung ist ein solcher Review Process turnusmäßig alle fünf Jahre durchzuführen. Die Trustees beabsichtigen, alle Aspekte der Satzung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Hierzu wurde bereits ein entsprechendes Komitee unter Vorsitz von Paul Volcker eingerichtet.

 

 
8.12.2003 Am 8. 12. 2003 stellten Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium die gemeinsam erarbeiteten Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) vor.

Bereits im Februar 2003 hatte die Bundesregierung das 10-Punkte-Programm „Unternehmensintegrität und Anlegerschutz“ mit dem Ziel veröffentlicht, verspieltes Vertrauen in die Aktienmärkte zurück zu gewinnen und so den Finanzplatz Deutschland zu stärken.

Der Referentenentwurf sieht ein zweistufiges Enforcement-Verfahren vor, mit dem die Rechtmäßigkeit der Unternehmensabschlüsse überwacht werden soll. Zum einen ist beabsichtigt, dass eine privatrechtlich organisierte, unabhängige Prüfstelle für Rechnungslegung die Rechtmäßigkeit der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen kontrolliert. Scheitert eine mit dem Unternehmen einvernehmliche Lösung auftretender Probleme, so schaltet sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als staatlicher Hoheitsträger in das Verfahren ein. Die Finanzierung der Prüfstelle soll über eine Umlage auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen gesichert werden.

 

 
5.12.2003 In einem Strategiepapier vom 5. 12. 2003 hat die EFRAG eine bedeutendere Rolle für sich reklamiert.

Nach dem Diskussionsentwurf, dessen Kommentierungsfrist am 12. 1. 2004 abläuft, sieht sich das Gremium künftig als Hauptvertreter europäischer Belange im Bereich der Rechnungslegung. Angestrebt ist dabei insbesondere der Status eines Liaison-Mitglieds beim IASB, um europäische Interessen in einem möglichst frühen Stadium in die Diskussion einbringen zu können. Diese Interessen und Meinungen sollen zuvor in einem neu zu schaffenden Advisory Forum gebündelt werden. Zusätzlich zu dieser aktiven Rolle im Standard-Setting-Prozess des IASB will die EFRAG weiterhin die EU-Kommission bei der Anerkennung der IAS/IFRS beraten. Um diese künftigen Aufgaben effizient bewältigen zu können, fordert die EFRAG eine Verkleinerung ihres Aufsichtsrates, einen hauptamtlichen Vorsitzenden ihrer Technical Expert Group und eine Erhöhung ihrer Ressourcen. Am 8. 1. 2004 hat die EFRAG in Brüssel eine öffentliche Anhörung über ihre Vorschläge abgehalten.

 

 
12.2003 Das IFRIC hat auf seiner Sitzung Anfang Dezember eine Änderung des Entwurfs D2 „Changes in Decommissioning, Restoration and Similar Liabilities“ beschlossen. Bisher ist eine teils erfolgswirksame, teils erfolgsneutrale Erfassung von Schätzungsrevisionen bei Stilllegungs- und ähnlichen Rückstellungen vorgesehen. Nach Auswertung der Stellungnahmen zu D2, in denen an dieser Vorgehensweise Kritik geübt wurde, favorisiert das IFRIC nunmehr eine durchgehend erfolgsneutrale Verbuchung des Änderungsbetrages im Buchwert des entsprechenden Vermögenswertes.

 

 
12.2003 In einem Schreiben von Anfang Dezember hat die EFRAG das IASB ersucht, seine Haltung zur Bilanzierung von unternehmensinternen Sicherungsgeschäften für Fremdwährungsrisiken zu überdenken. Bisher sowie nach den geplanten Änderungen von IAS 39 erfüllen derartige Konstrukte nicht die Voraussetzungen der Sicherungsbilanzierung (Hedge Accounting). Die EFRAG fordert eine Regelung analog der geltenden US-Lösung, wo solche Geschäfte für die Sicherungsbilanzierung in Frage kommen.

 

 
18.11.2003 Im Rahmen seiner November-Sitzung traf sich das IASB vom 18. bis 19. 9. 2003 in London.

Hierzu wird auch auf das offizielle Protokoll unter www.iasb.org.uk verwiesen. Business Combinations – Phase I: Hier diskutierte das Board die Stellungnahmen und Feldstudien zu ED 3 und beschloss einige Änderungen im Wortlaut. So wird beispielsweise die Definition der gemeinschaftlichen Führung bei Joint Ventures gegenüber dem Entwurf dahingehend erweitert, dass nur für Entscheidungen von strategischer Tragweite eine Einstimmigkeit der beteiligten vertraglich erforderlich ist. Weiterhin wurden terminologische Vereinheitlichungen mit den US-GAAP vorgenommen, wonach die Purchase Method nur anwendbar ist, wenn ein „business“ (bisher: „operation“) erworben wurde. Darüber hinaus wurden Einzelfragen zur Ermittlung des Nutzungswertes nach IAS 36 sowie zur Bewertung von Rückstellungen, die im Rahmen der Erstkonsolidierung gebildet wurden, diskutiert.  Business Combinations – Phase II: Hier beschloss das Board eine Änderung von IAS 33 „Earnings per Share“ dahingehend, dass Unternehmen eine zusätzliche Gewinn je Aktie-Kennzahl veröffentlichen dürfen, die im Zähler die Effekte von Kapitaltransaktionen mit Minderheitsgesellschaftern berücksichtigt.  Employee Benefits: Im Rahmen dieses Projekts ergeben sich Probleme aus der Tatsache, dass bestimmte Änderungsvorschläge von einem neuen Konzept für die Gewinn- und Verlustrechnung ausgehen, dessen Einführung sich nunmehr verzögert. Das Board erörterte ohne abschließendes Ergebnis die künftige Vorgehensweise.  Improvements to IFRSs: Das Board beschloss unter Anderem eine Überarbeitung einzelner Standards, um den Eindruck, dass eine Präferenzreihenfolge zwischen Benchmark-Methode und alternativ zulässiger Methode bestehe, weitgehend zu vermeiden.  Sonstiges: Gegenstand der Beratungen waren außerdem die Projekte „Insurance Contracts“ (Diskussion der Stellungnahmen zu ED 5 und weitere Vorgehensweise in Phase II des Projekts), „Reporting Comprehensive Income“ (Ankündigung eines Diskussionspapiers), „Share-based Payment“ (Bilanzierung der Steuereffekte aktienorientierter Vergütungsmodelle), „Financial Instruments“ und „Leasing“. Die nächste IASB-Sitzung findet vom 17. bis 19. 12. 2003 in London statt.

 

 
11.2003 Kommentare zu bestimmten Artikeln der Verordnung:

In einem Ende November 2003 veröffentlichten Dokument nimmt die EU-Kommission Stellung zur Interaktion der IAS-Verordnung mit den EU-Rechnungslegungsrichtlinien. Das Papier hat keinen bindenden Charakter, stellt aber mit Hinblick auf die nahende Pflicht zur IAS-Rechnungslegung für viele Unternehmen eine wichtige Ressource zur Klärung zentraler Rechtsfragen dar.

 

Nr. 1606/2002
13.10.2003 Veröffentlichung der IAS im Amtsblatt der EU (Mit Ausnahme der Standards 32/39)

VERORDNUNG (EG) Nr. 1725/2003 DER KOMMISSION

 

1725/2003
7.10.2003 CESR: Preparing for the implementation of International Financial Reporting Standards
Pressemitteilung
20.10.2003 Im Rahmen seiner Oktober-Sitzung traf sich das IASB vom 20. bis 24. 10. 2003 in Toronto.

Am 21. und 22. 10. fanden die Beratungen gemeinsam mit dem FASB statt. Business Combinations – Phase I: Anlässlich der Auswertung der Stellungnahmen zu ED 3 und weiterer Konsultationen mit Unternehmen beschloss das IASB unter anderem, die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Goodwill und immateriellen Werten mit unendlicher Nutzungsdauer zu verringern. Weiterhin soll der aus ED 3 resultierende IFRS unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend angewendet werden dürfen. Business Combinations – Phase II: Hier änderte das IASB einige seiner bisherigen Beschlüsse zu Minderheitenanteilen und aktiven latenten Steuern im Interesse einer Konvergenz mit den diesbezüglichen Überlegungen des FASB. Daneben wurden die Definition einer Eventualforderung (Contingent Asset) sowie Angabepflichten diskutiert. Financial Instruments: Hier erörterte das IASB unter anderem die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten und beschloss klärende Kriterien. Zudem wurden zahlreiche Einzelfragen zu IAS 39 diskutiert. Small and Medium-sized Entities (SMEs): Das Board beschloss, die Entwicklung spezieller IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (SMEs) zu betreiben. Abweichungen von den tragenden Konzepten des Framework sowie von den bisherigen Standards und Interpretationen wären mit den Bedürfnissen der Bilanzadressaten von SMEs zu rechtfertigen. Es wird widerlegbar vermutet, dass zwar Angabepflichten erleichtert werden können, aber die Ansatz- und Bewertungsprinzipien grundsätzlich übernommen werden sollen. Sonstiges: Im Rahmen des Improvements-Projekts wurden IAS 1, IAS 16 und IAS 21 diskutiert. Ferner wurden die Themen Revenue Recognition und Share-based Payment erörtert. Auf Grund von Umfang und Detailtiefe der Beratungsergebnisse wird auf das unter www.iasb.org.uk verfügbare offizielle Protokoll verwiesen. Das nächste Treffen findet vom 17. bis 19. 11. 2003 in London statt.

 

 
10.2003 Das Committee of European Securities Regulators (CESR) hat Anfang Oktober 2003 zur Umstellung europäischer Unternehmen auf die IAS/IFRS sowie zum künftigen Enforcement dieser Rechnungslegungsgrundsätze innerhalb der EU Stellung genommen. Zum einen wird den betroffenen Unternehmen empfohlen, seine Investoren frühzeitig über die zu erwartenden Konsequenzen der Umstellung zu unterrichten. Zum anderen wird angeregt, die Koordination der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden im Bereich des Enforcement zu intensivieren. Die beiden Dokumente stehen unter www.europefesco.org zum Download bereit.

 

 
29.09.2003 Kommission nimmt Verordnung zur Freigabe internationaler Rechnungslegungsstandards an

Einer entsprechenden Empfehlung des Accounting Regulatory Committee (ARC) vom vergangenen Juli folgend, hat die EU-Kommission am 29. 9. 2003 offiziell die derzeit geltenden 34 IAS und 31 SIC Interpretations angenommen. Ausgenommen von diesem en bloc-Endorsement sind lediglich die Finanzinstrumente betreffenden IAS 32 und 39 sowie SIC 5, 16 und 17, die derzeit Gegenstand einer umfassenden Überarbeitung sind. Die Standards sollen demnächst übersetzt in alle Amtssprachen im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

 

Pressemitteilung
17.09.2003 Im Rahmen seiner September-Sitzung traf sich das IASB vom 17. bis 19. 9. 2003 in London.

Business Combinations – Phase I: Das Board bekräftigte seine bisherigen Entscheidungen bezüglich der Voraussetzungen für eine vom Goodwill getrennte Aktivierung akquirierter immaterieller Werte. Weiterhin wurden auf Basis der erhaltenen Stellungnahmen Einzelfragen zu deren Anwendung sowie zur erstmaligen Bewertung und Folgebehandlung derartiger Intangibles diskutiert.  Business Combinations – Phase II: Hier stand wiederum die sog. Full Goodwill Method der Kapitalkonsolidierung im Vordergrund. Erörtert wurde insbesondere, wie der Konsolidierungs-Goodwill und seine künftigen Wertminderungsbeträge auf Mehrheit- und Minderheitenanteile am Eigenkapital aufzuteilen sind. Daneben wurde die Bilanzierung immaterieller Werte diskutiert, die zwar noch nicht beim Erwerb, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt einzeln identifizierbar sind.  Consolidation and Special Purpose Entities (SPEs): Das Board konkretisierte den „Control“-Gedanken als konzeptionelle Grundlage der Konsolidierungspflicht. Demnach hat ein Unternehmen Control über ein anderes Unternehmen, wenn es (1) dessen strategische Ausrichtung sowie Geschäfts- und Finanzpolitik bestimmen („Power“-Kriterium), (2) sich den daraus entstehenden Nutzen sichern („Benefit“-Kriterium) und (3) die Bestimmungsmacht zur Erhaltung und Steigerung dieses Nutzens einsetzen kann. Diese Kriterien gelten unabhängig von einer etwaigen Beteiligungshöhe.  Exploration and Evaluation Activities: Das Board bereitete die baldige Veröffentlichung eines Standardentwurfs vor, der die Anwendung der IFRS in der Rohstoffindustrie sowie spezielle Erleichterungsregeln zur Diskussion stellen soll.  Share-based Payment: Im Rahmen der Analyse der Stellungnahmen zu ED 2 diskutierte das Board weitere Einzelfragen. Der endgültige Standard wurde für das erste Quartal 2004 angekündigt.  Small and Medium-sized Entities (SME): Das Board beschloss, künftig spezielle Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IASB SME Standards) zu entwickeln. Die Angrenzung dieses Kreises soll allerdings nicht allein auf quantitativen Größenkriterien basieren, sondern auch etwa die Beanspruchung des Kapitalmarktes berücksichtigen. Nationale Gesetzgeber sollen über die Anwendbarkeit dieser Standards entscheiden.  Sonstiges: Desweiteren befasste sich das Board mit den Projekten „Convergence“, „Financial Instruments“, „Improvements“ und „Revenue Recognition“. Auf Grund von Umfang und Detailtiefe der Beratungsergebnisse wird auf das unter www.iasb.org.uk verfügbare offizielle Protokoll verwiesen.

 

 
24.07.2003 Künftige Bilanzregeln bereiten Lebensversicherern Probleme.

Versicherer haben große Sorge, dass die neuen internationale Bilanzierungsregeln (IAS) ihnen Probleme bei der Eigenkapitalbeschaffung bereiten. Aktienanalysten hegen ähnliche Bedenken.
 

Artikel
22.07.2003 Im Rahmen seiner Juli-Sitzung traf sich das IASB vom 22. bis 24. 7. 2003 in London.

Business Combinations – Phase I: Nach Diskussion der Stellungnahmen und Feldstudien zu ED 3 bestätigte das Board seine grundsätzliche Entscheidung, die planmäßige Goodwillabschreibung zu Gunsten eines sog. Impairment-Only Approach abzuschaffen. Der bisher in Anlehnung an SFAS 142 geplante zweistufige Werthaltigkeitstest für den Goodwill soll nun, wie bereits in IAS 36 kodifiziert, als einstufiges Verfahren vorgeschrieben werden. — Weitere Themen: Gegenstand der Diskussion waren zudem die Projekte Convergence, Financial Instruments, Financial Instruments Disclosures (bisher: Financial Activities), Improvements to Existing IFRSs (betreffend IAS 1, 8, 16 und sowie das Zusammenwirken von IAS 17 und 40), Measurement Objectives, Reporting Comprehensive Income, Revenue Recognition, Share-based Payment und Small and Medium-sized Entities. Auf Grund von Umfang und Detailtiefe der Beratungsergebnisse wird zudem auf das unter www.iasb.org.uk verfügbare offizielle Protokoll verwiesen. Das nächste Treffen findet vom 17. bis 19. 9. 2003 in London statt.

 

 
19.07.2003 Das International Accounting Standards Board hat am 19. Juni 2003 den Standard IFRS 1 –
International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Ländern in den nächsten Jahren International Financial Reporting Standards
(IFRS) für die Rechnungslegung von Unternehmen einführen werden, erschien es notwendig,
einen Standard zu erarbeiten, der den Unternehmen den Übergang von nationalem Bilanzrecht auf IFRS erleichtert und gleichzeitig den Bilanzadressaten hilft, die Auswirkungen der neuen
Rechnungslegung zu verstehen.

 

 

 
17.07.2003 Das Accounting Regulatory Committee (ARC) der Europäischen Union hat der EU-Kommission am 17. 7. 2003 die Übernahme der IAS inklusive Interpretationen empfohlen. Hiervon ausgenommen sind vorerst IAS 32, IAS 39 sowie die dazugehörigen Interpretationen SIC 5, 16 und 17, welche somit möglicherweise erst verzögert, also nach 2005, für EU-Unternehmen anwendbar werden. Die endgültige Akzeptanz der IAS durch die EU-Kommission wird für September 2003 erwartet.

 

 
16.07.2003 Internationale Rechnungslegungsgrundsätze (mit Ausnahme von IAS 32/39)durch Entscheidung des Regelungsausschußs für Rechnungslegung (ARC) angenommen

 

Protokoll
15.07.2003 Berlin (vwd) - Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat sich einen Tag vor der anstehenden Entscheidung im europäischen Accounting Regulatory Committee für die Übernahme der International Accounting Standards (IAS) in europäisches Recht entsprechend des von der EU-Kommission hierzu vorgesehenen Verordnungsentwurfs ausgesprochen.

Der BdB unterstütze den Verordnungsentwurf, wonach "die geltenden IAS mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39 genehmigt werden", erklärte der Bankenverband am Dienstag in Berlin. Die geltenden Standards IAS 32 und IAS 39, die die Bilanzierung von Finanzinstrumenten regeln, führen aus BdB-Sicht "zu großen Verzerrungen in den Unternehmensabschlüssen insbesondere von Banken". IAS 39 enthalte "sehr problematische und restriktive Regelungen zur Bilanzierung von Absicherungsbeziehungen, die zu einer verzerrten Abbildung der Vermögens- und Ertragslage führen", sagte die BdB-Bilanzierungsexpertin Katrin Burkhardt im Gespräch mit vwd. Banken sicherten Nettorisikopositionen mit Derivaten ab. Nach dem geltenden IAS 39 jedoch werde dies nur noch "in ganz wenigen Ausnahmefällen" anerkannt. Hinzu komme, dass die abzusichernden Positionen in der Regel mit historischen Anschaffungskosten bewertet würden, IAS 39 aber vorschreibe, die absichernden Derivate mit dem fair value zu bewerten.

"Wenn man bei der Bilanzierung die Wertänderung der abzusichernden Position nicht berücksichtigt, andererseits aber die Wertänderung der Derivate durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) laufen lässt, wird nur eine Wertänderung der sich eigentlich ausgleichenden Wertänderungen berücksichtigt", kritisierte Burkhardt.

Durch IAS 39 kämen damit "künstliche Schwankungen in den Abschluss, die ökonomisch nicht zu erklären sind" und damit einer realitätsnahen Abbildung der wirtschaftlichen Situation entgegenständen, sagte die BdB-Expertin. Die Banken dringen laut Burkhardt deshalb in den Verhandlungen mit dem IASB darauf, Regelungen zu finden, die derartige Verzerrungen verhindern. Schließlich solle die Rechnungslegung den Kapitalmärkten einen möglichst realitätsnahen Einblick in die Vermögens- und Ertragsstruktur von Unternehmungen geben, sagte Burkhardt.

Die BdB-Expertin zeigte sich mit Blick auf den weiteren Verhandlungsverlauf "hoffnungsvoll". In Teilbereichen habe bereits eine Annäherung stattgefunden. Eine generelle Aussetzung der IAS-Genehmigung wegen der Schwierigkeiten mit IAS 32 und IAS 39 lehnt der Bankenverband jedoch ausdrücklich ab.

Dies würde bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen, die sich seit einiger Zeit mit großem Investitionsaufwand auf die Einführung der IAS-Standards vorbereiteten, zu erheblichen Planungsunsicherheiten führen. "Der Beginn der IAS-Pflicht im Jahr 2005 wäre damit ernsthaft in Gefahr",warnte der Bankenverband. Eine nur "partielle IAS-Genehmigung" hingegen wäre eine klare Botschaft, "die gravierenden Mängel" der beiden Standards IAS 32 und IAS 39 zu beheben.

 
 
15.07.2003 Brüssel (vwd) - Die EU-Finanzminister unterstützen die Europäische Kommission in ihrer Forderung, die besonderen Bedürfnisse von EU-Unternehmen bei der Festlegung der International Accounting Standards (IAS) zu beachten. Damit die Anwendung der einheitlichen Standards ab 2005 ein Erfolg werde, müssten die europäischen Bedenken im Standardisierungsprozess berücksichtigt werden, heißt es in einer Stellungnahme der Minister vom Dienstag.

EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein hatte bereits in einem Brief an David Tweedie, den Vorsitzenden des IAS-Boards, kritisiert, mit zwei der vorgesehenen Standards habe der EU-Banken- und Versicherungssektor "ernsthafte Schwierigkeiten". Die Finanzminister schlossen sich Bolkesteins Forderung an, dass allen betroffenen Parteien die Möglichkeit gegeben werden müsse, sich an der Ausarbeitung der Rechnungslegungs-Standards zu beteiligen, wobei auch die wirtschaftlichen Konsequenzen beurteilt werden sollten. Dafür solle die Rolle der "Europäischen Beratenden Gruppe für die Vorlage von Abschlüssen" (Efrag) gestärkt werden.

Bolkestein hatte vor allem die beiden Standards 32 und 39 als problematisch für den europäischen Banken- und Versicherungssektor kritisiert. Besondere Schwierigkeiten sehe die Kommission beim Umgang mit Mitgliederbeiträgen bei Bankkooperativen sowie bei der Behandlung von Rückzahlungen und des beständigen durchschnittlichen Einlagenbestands, heißt es in seinem Brief an Tweedie.

Auch könnten die für den Versicherungssektor geplanten Vorgaben in manchen Staaten zu juristischen Problemen führen. Die Finanzminister stimmten dem Vorschlag des Binnenmarktkommissars zu, die fraglichen Standards zunächst auszunehmen, wenn der Ausschuss zur Rechnungslegung an diesem Mittwoch die IAS-Standards billigen will. Die Kommission soll den IAS-Board auffordern, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Industrie für die beiden Standards eine "zufriedenstellende und zeitige" Lösung zu finden.

Zudem solle über die institutionellen Strukturen des IAS-Boards in London, der sich aus 14 Vertretern verschiedener nationaler Rechnungslegungsorgane zusammensetzt, diskutiert werden, um sicherzustellen, dass sie den angestrebten Zielen förderlich seien, heißt es weiter in der Erklärung der Finanzminister. Zu Beginn des kommenden Jahres soll nach Angaben von Diplomaten geprüft werden, wie die Arbeit des Boards transparenter und effektiver gestaltet werden kann.

Die EU-Verordnung, mit der börsennotierte Unternehmen ab 2005 verpflichtet werden, ihre Bilanzen nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellen, ist im September 2002 in Kraft getreten. Um eine angemessene politische Kontrolle zu gewährleisten, sieht die Verordnung vor, dass die vom IAS-Board festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze geprüft werden, um sie für die Anwendung innerhalb der EU freizugeben. Über diese Freigabe entscheidet die Kommission aufgrund der Stellungnahme des aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Regelungsausschusses. Auch die Ratschläge des Efrag werden berücksichtigt.
vwd/15.7.2003/ang/zwi

 

 
14.07.2003 Brüssel (vwd) - In der Europäischen Kommission gibt es Zweifel darüber, ob die International Accounting Standards (IAS) dem EU-Banken- und Versicherungssektor gerecht werden. Die Branche habe "ernsthafte Schwierigkeiten" mit dem jüngsten Entwurf für die Standards 32 und 39, heißt es in einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein an David Tweedie, den Vorsitzenden des IAS-Boards in London. Bolkestein fordert eine Einigung mit dem betroffenen Sektor, bevor die Standards endgültig festgeschrieben werden.

Am Dienstag sollen sich auch die EU-Finanzminister auf Wunsch Frankreichs mit dem Thema befassen. Nach den IAS-Standards müssen vor allem börsennotierte Gesellschaften ab 2005 ihre Bilanzen erstellen. Dadurch soll die Transparenz und die internationale Vergleichbarkeit erhöht werden. Einige der in den Standards IAS 32 und 39 vorgesehenen technischen Aspekte erscheinen der Kommission indes "zu theoretisch", wie es Bolkesteins Sprecher formulierte. Besonders problematisch sieht Bolkestein den Umgang mit Mitgliederbeiträgen bei Bankkooperativen sowie die Behandlung von Rückzahlungen und des beständigen durchschnittlichen Einlagenbestands.

Auch könnten die für den Versicherungssektor geplanten Vorgaben in machen Staaten zu juristischen Problemen führen, heißt es in seinem Brief weiter. Der Argumentation würden sich aber nicht alle EU-Staaten anschließen, war unterdessen in Diplomatenkreisen zu hören. Außerdem sei die Verordnung zur Einführung der IAS-Standards bereits in trockenen Tüchern. Der EU-Ausschuss zur Rechnungslegung soll am Mittwoch die IAS-Standards billigen, die beiden fraglichen Standards bleiben nach Angaben Bolkesteins allerdings vorerst ausgenommen.
 
 
07.2003 Das Accounting Regulatory Committee (ARC) der Europäischen Union hat im Rahmen des Komitologieverfahrens zur Übernahme der International Accounting Standards (IAS) das "Endorsement" aller International Accounting Standards und den dazugehörigen Interpretationen empfohlen. Von dieser Empfehlung wurden lediglich IAS 32, IAS 39 sowie die dazugehörigen Interpretationen SIC 5, 16 und 17 ausgenommen.

Durch diese Empfehlung wurde ein weiterer großer Schritt in Richtung einheitlicher europäischer Rechnungslegungsvorschriften unternommen. Die endgültige Verabschiedung der International Accounting Standards durch die Europäische Kommission wird für September 2003 erwartet.
 
 
4.7.2003 Neuer Deutsche Corporate Governance Kodex veröffentlicht
Pressemitteilung BMJ
19.06.2003 Der International Accounting Standards Board hat am 19.6.2003 den Standard IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Ländern in den nächsten Jahren International Financial Reporting Standards (IFRSs) für die Rechnungslegung von Unternehmen einführen wird, erschien es notwendig, einen Standard zu erarbeiten, der den Unternehmen den Übergang von nationalem Bilanzrecht auf IFRSs erleichtert und gleichzeitig den Bilanzadressaten hilft, die Effekte des Wechsels der Rechnungslegung zu verstehen.

Der Standard IFRS 1 erklärt, wie ein Unternehmen seinen Jahres- bzw. Konzernabschluss auf IFRSs umstellen muss.
 
 
18.06.2003 RICHTLINIE 2003/51/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen.

 

 2003/51/EG
16.06.2003 Im Rahmen seiner Juni-Sitzung traf sich das IASB vom 16. bis 18. 6. 2003 in Rom.

(Ein offizielles Protokoll ist unter www.iasb.org.uk verfügbar.) Das nächste Treffen findet vom 22. bis zum 24. 7. in London statt. — Business Combinations – Phase I: Das Board diskutierte ausführlich über die bisherigen Stellungnahmen zu ED 3. Es beschloss, den in ED 3 definierten Anwendungsbereich unverändert zu lassen und die Pooling-of-Interests-Methode wie geplant abzuschaffen. Auch hinsichtlich der Identifizierung des Erwerbers, der Bildung von Restrukturierungs- und anderen Rückstellungen, der Erfassung negativen Goodwills, der Verwendung vorläufiger Werte sowie der anzuwendenden Variante der Erwerbsmethode (Neubewertungsmethode) blieb das IASB bei seinen Vorschlägen. Mittlerweile ist die Veröffentlichung eines endgültigen Standards erst für März 2004 geplant. — Business Combinations – Phase II: Trotz ernsthafter Zweifel beschloss das Board, im demnächst erscheinenden Standardentwurf vorerst an der sog. Full-Goodwill-Methode festzuhalten. Für Zwecke der Kaufpreisallokation im Rahmen der Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen beschloss das IASB vorläufig die Einführung einer Hierarchie für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte (Fair Value Hierarchy). Sollten Marktpreise nicht direkt beobachtbar sein, sei zunächst auf Marktwerte vergleichbarer Vermögenswerte bzw. Schulden und erst subsidiär auf Bewertungsverfahren abzustellen. — IASB Work Programme: In der Diskussion über den aktuellen Arbeitsplan des IASB wurde deutlich, dass auf Grund einer Überlastung von Board und Mitarbeiterstab vorerst keine neuen Projekte aufgenommen werden sollten. — Insurance Contracts – Phase I: Das Board plant die Herausgabe eines Standardentwurfs für Juli 2003. Die Kommentierungsfrist wird am 31. 10. 2003 enden. — Income Statement: Die Diskussion war geprägt von der Befürchtung, dass die derzeitigen Erwägungen des FASB zum Thema „Reporting Performance“ von den diesbezüglich bereits gefassten Beschlüssen des IASB abweichen könnten. Dieser Gefahr soll durch verstärkte Zusammenarbeit begegnet werden. Des Weiteren präsentierte der Mitarbeiterstab dem Board die Ergebnisse einer Reihe von Feldstudien. Viele der Befragten sind an einer „einzigen“ Ergebnisgröße interessiert, da mehrere gleichberechtigte Gewinnzahlen Verwirrung stiften könnten. Einige Unternehmen forderten mehr Flexibilität im Interesse einer unternehmensspezifischen Darstellung der Ertragslage. Andere bezweifelten, dass das vorgeschlagene Format die Aktivitäten von Finanzintermediären zutreffend abbilden könne. — Sonstiges: Hinsichtlich der Projekte „Consolidation and Special-Purpose Entities“ und „Share-based Payment“ kam es nicht zu Entscheidungen. Hinsichtlich der umfangreichen Diskussion zu „Financial Instruments“ wird auf das offizielle Protokoll verwiesen.

 

 
22.05.2003 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßt die Beschlüsse der Cromme-Kommission, mit denen der Deutsche Corporate Governance Kodex erweitert und ergänzt wird.

 

Pressemitteilung
20.05.2003 Im Rahmen seiner Mai-Sitzung traf sich das IASB vom 20. bis 23. 5. 2003 in London.

(Ein offizielles Protokoll ist unter www.iasb.org.uk verfügbar.) Die nächste IASB-Sitzung (u.a. mit dem Standards Advisory Council) findet vom 16. bis 20. 6. 2003 in Rom statt. — Business Combinations – Phase II: Die Klassifizierung von Minderheitenanteilen als Eigenkapitalbestandteil erfordert nach An-sicht des Board die Ergänzung der Eigenka-pitalveränderungsrechnung um eine Überlei-tungsrechnung des Minderheitenpostens in einer eigenen Spalte gemäß IAS 1.86. Das Board beschloss, zu diesem Projekt zwei Standardentwürfe mit 90-tägiger Kommen-tierungsfrist herauszugeben. Während der erste Entwurf Einzelfragen der Erwerbsme-thode regeln soll, ist die Behandlung von Minderheiten Gegenstand des zweiten Ex-posure Draft. Die endgültigen Standards sol-len ab dem 1. 1. 2006 rückwirkend anwend-bar sein, wobei eine frühere Anwendung freiwillig erfolgen kann. — Convergence: Neben weiteren Themen diskutierte das Board mögliche Änderungen bei der Bilanzierung von Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen nach IAS 37. So ist beabsichtigt, den redun-danten Wahrscheinlichkeitsbegriff aus den Definitionen von Eventualschulden und E-ventualforderungen zu streichen. Weitere Neuformulierungen betreffen die faktischen Verpflichtungen sowie die Bewertung von Rückstellungen. Weiterhin beschloss das Board, für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sensitivitätsanalysen hinsichtlich einzelner versicherungsmathe-matischer Annahmen zu fordern. — Financial Risk Disclosures: Die Financial Acitivities Advisory Group berichtete über ih-re Aktivitäten seit Dezember 2002. Nach An-sicht des Board sollen Unternehmen künftig über Mindestwerte hinsichtlich der Eigenka-pitalausstattung sowie deren Einhaltung be-richten. Ein Standardentwurf ist für 2004 ge-plant; ein endgültiger Standard wird voraus-sichtlich erst nach 2005 anwendbar sein. — Income Statement (Reporting Performan-ce): Das Board erörterte die bei Feldstudien zum neuen Präsentationsformat gemachten Erfahrungen und die diesbezüglichen Mei-nungsäußerungen von Rechnungslegung-serstellern und –adressaten. Zu neuen Be-schlüssen kam es dabei nicht. — Revenue Recognition: In diesem Gemein-schaftsprojekt mit dem FASB diskutierte das Board vier unterschiedliche Sichtweisen bei der Definition von Umsatzerlösen, ohne sich endgültig festzulegen. Der Kreis der in Frage kommenden Abgrenzungen wurde jedoch auf die „Broad Performance View“ und die „Liability Extinguishment View“ verengt. — Share-based Payment: Anlässlich der Auswertung von Stellungnahmen zu ED 2 „Share-based Payment“ revidierte das Board seine bisherige Auffassung zur Aufwands-verteilung bei aktienbasierten Entlohnungs-systemen. Bereits erfolgte Aufwandsbu-chungen für Optionen, die aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern vor dem Ausübungstermin verfallen, sollen nunmehr im aktuellen Jahr zu korrigieren sein. Die in ED 2 "Share-based Payment" vorgeschlage-ne Methode sieht indes keine solchen Kor-rekturen vor. (Siehe auch FASB). — Sonstiges: Des Weiteren diskutierte das Board das Projekt „Financial Instruments – Amendments to IAS 32 and IAS 39“, einen möglichen Projektplan zur Leasing-Bilanzierung sowie einzelne IFRIC-Themen.

 

 
7.05.2003 Die Europäische Kommission hat am 7. Mai 2003 ihre Binnenmarktstrategie für den Zeitraum 2003 bis 2006 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um einen 10-Punkte-Plan, der die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts verbessern soll. So soll beispielsweise, wie unter Punkt 6 ("Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen") beschrieben, bis September 2003 die rechtliche Absicherung der IAS erfolgen, "vorausgesetzt, die erforderlichen Modifikationen sind erfolgt". Dieser Vorgang soll unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung und den Ratschlägen der EFRAG erfolgen.
 
 
6.05.2003 Verabschiedung der Modernisierungs-Richtlinie am 06.05.2003 Der Ministerrat der EU hat am 6. Mai 2003 die Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 78/660 (Bilanz-RL), 83/349 (Konzernbilanz-RL), 86/635 (Bankbilanz-RL) und 91/674 (Versicherungsbilanz-RL) über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen verabschiedet.
 
 
6.05.2003

Vorlage von Abschlüssen: Kommission begrüßt Annahme von Richtlinie zur Modernisierung und Aktualisierung der Rechnungslegungsvorschriften

Der EU-Ministerrat hat am 6. 5. 2003 die Modernisierungsrichtlinie zur Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien endgültig angenommen. Diese sieht eine Angleichung der Vierten und Siebten EU-Richtlinie an bestimmte IAS-Grundsätze vor. Damit werden auch für Unternehmen, die nicht ab 2005 von der IAS-Verordnung betroffen sind, zur Einhaltung bestimmter Grundsätze anglo-amerikanischer Rechnungslegung verpflichtet. Die Modernisierung soll beispielsweise das Auslagern von Schulden in sog. Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) erschweren.

 

Presssemitteilung
05.2003 Für die Versicherungswirtschaft wird es  keine Ausnahme von IAS geben, auch wenn 2005 noch kein IFRS für Versicherungen vorliegt

 

 
29.04.2003 Die April-Sitzung des IASB fand vom 29. 4. bis 2. 5. 2003 in London statt.

(Ein offizielles Protokoll ist unter www.iasb.org.uk verfügbar.) — Business Combinations – Phase II: Das Board beschloss, Verluste aus der Beteiligung an Tochterunternehmen auch dann anteilig etwaigen Minderheitsgesellschaftern zuzuweisen, wenn diese den Minderheitenanteil übersteigen. Diskutiert wurde ferner, welche Konsequenzen die bisherigen Entscheidungen zur Behandlung von Minderheiten für andere IFRS haben. Wei-terhin wurden zusätzliche Offenlegungspflichten bei Unternehmenszusammen-schlüssen erwogen. Ein aus Phase II resultierender Entwurf soll mit einer 90-tägigen Kommentierungsfrist ausgestattet werden und hinsichtlich seiner Terminologie mit dem FASB abgestimmt sein. Der endgültige Standard wird voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2006 gelten. — Convergence: Bei der Angleichung von IFRS und US-GAAP ging es zum einen um Ansatz, Bewertung und Ausweis von latenten Steuern nach IAS 12 „Income Taxes“ (Aufheben von Ausnahmen, anzuwendender Steuersatz, Bilanzausweis). Zum anderen wurde die bilanzielle Abbildung von Tauschgeschäften mit Sachanlagen (IAS 16 „Property, Plant and Equipment“) diskutiert. Ebenfalls wurde beschlossen, dass die Abschreibung eines Anlagegegenstandes auszusetzen ist, wenn der voraussichtliche Restwert den Buchwert übersteigt. — Financial Instruments: Das Board diskutierte eine Reihe von Einzelfragen bezüg-lich Ansatz und Bewertung (IAS 39) sowie Offenlegungspflichten und Ausweis (IAS 32) bei Finanzinstrumenten. — First-time Adoption of IFRSs: Gegenstand der Erörterungen waren u.a. Fälle, in denen die erstmalige IFRS-Anwendung durch Tochterunternehmen, Equity-Beteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen zu einem anderen Zeitpunkt als beim Mutterunternehmen erfolgt. Weiterhin wurden die Bilanzierung von akquirierten immateriellen Werten sowie die Zwischenberichterstattung im Zusammenhang mit der Erstanwendung diskutiert. — Insurance Contracts – Phase I: Das Board besprach den Vorschlag eines Standardentwurfs, dessen Veröffentlichung zur Jahresmitte 2003 beabsichtigt ist. — Joint Ventures: Das Board erwog, ob eine vertragliche Absprache notwendiges Definitionskriterium eines Gemeinschaftsunternehmens ist. Weiterhin stand das bisherige Wahlrecht zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Methode zur Disposition. — Share-based Payments: Das Board besprach die 230 Stellungnahmen zum Standardentwurf für die Bilanzierung von aktienbasierten Entlohnungssystemen. Die meisten Kommentatoren stimmten einer Aufwandserfassung in Höhe des Fair Va-lue zu, während der relevante Bewertungszeitpunkt umstritten war. Verschiedentlich wurde gefordert, bestimmte Entlohnungsverträge und/oder Unternehmen von den geplanten Vorschriften auszunehmen. Der endgültige Standard soll bis Jahresende 2003 veröffentlicht werden. — Sonstiges: Bei den Diskussionen zu Extractive Industries (Bilanzierung in der Rohstoffindustrie) wurden keine konkreten Ergebnisse erzielt. Die nächste IASB-Sitzung findet vom 20. bis 23. 5. 2003 in London statt.

 

 
16.04.2003

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG des Rates über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist:28.4.2003

 

Richtlinie
4.2003 Durchsetzung der IFRS in Europa

Das Committee of European Securities Regulators (CESR), der Zusammenschluss europäischer Wertpapieraufsichtsbehörden, hat Anfang April 2003 seinen Standard 1 "Enforcement of Standards on Financial Information in Europe" veröffentlicht. Der Standard enthält ein Konzept zur Durchsetzung der IFRS in Europa.
 

 
1/2.04.2003 Sitzung des IASC
Newesletter
27.03.2002 Neuausrichtung des DRSC
Artikel
19/20.03.2003 Die März-Sitzung des IASB fand vom 19. bis 20. 3. 2003 in London statt. (Ein ausführliches Protokoll ist unter www.iasb.org.uk verfügbar.)

Business Combinations – Phase II: Hier diskutierte das Board alternative Vorgehensweisen bei der Ermittlung eines um den Minderheitenanteil aufzustockenden sog. „Full Goodwill“, der künftig beim Erwerb von weniger als 100% der Anteile an einem Tochterunternehmen zu aktivieren sein soll. Weiterhin wurde erörtert, wie einem Unternehmenserwerb zu verfahren sein soll, bei dem Kaufpreis und erworbenes Nettovermögen von einander abweichen. Hat der Erwerber „zuviel“ bezahlt, so wäre der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam als Verlust zu behandeln. Im umgekehrten Fall wäre zunächst ein bereits vorhandener Goodwill bis auf Null abzustocken; ein verbleibender Rest wäre erfolgswirksam als Ertrag zu vereinnahmen. Ferner ging es um Einzelfragen der Berücksichtigung von Minderheiten bei der Endkonsolidierung.

Financial Instruments: Bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten erörterte das Board zahlreiche Punkte, die im Rahmen der öffentlichen Anhörungen am 10. 3. 2003 von interessierten Personengruppen geäußert worden waren. Unter anderem soll erwogen werden, die Sicherungsbilanzierung künftig auf Fair Value Hedges zu beschränken. Die Mitarbeiter des IASB wurden angewiesen, einen geänderten Entwurf zu erarbeiten.

First-Time Adoption of IFRSs: Hier beschloss das IASB, die in ED 1 vorgesehenen Ausnahmen von der Anwendung der im Umstellungszeitpunkt geltenden IAS auch dann zuzulassen, wenn der erstmalige Anwender nicht nachweist, dass diese mit unzumutbaren Kosten oder Belastungen einher geht. Weiterhin sollen Erstanwender bisher nicht bilanzierte immaterielle Werte aus vergangenen Unternehmenserwerben, die nach IAS 38 aktivierungspflichtig wären, zu Lasten des Goodwill separat aktivieren müssen. Der umbenannte Standard (bisher: First-Time Application) soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2003 veröffentlicht werden.

Insurance Contracts – Phase I: Das Board erörterte ausführlich den Fortgang des Projekts zu bilanziellen Erfassung von Versicherungsverträgen. Nach der abschließenden Diskussion einiger Detailfragen auf der April-Sitzung plant das IASB derzeit die Veröffentlichung eines Standardentwurfs zum Ende des zweiten Quartals 2003.

Measurement Objectives: Abschließend befasste sich das IASB mit einem Forschungsprojekt zu Bewertungszwecken und –zielen für Vermögenswerte und Schulden. Der kanadische Standard-Setter, das Canadian Accounting Standards Board (AcSB), hat hierzu im Auftrag des IASB kürzlich einen Diskussionsentwurf erarbeitet, der einem Projekt zur Überarbeitung des IASB-Rahmenkonzepts zu Grunde gelegt werden soll.

 

 
12.03.2002 Das Europäische Parlament hat am 12. März in erster Lesung einem Verordnungsentwurf über die Einführung der International Accounting Standards in der Europäischen Union ab 2005 zugestimmt. 

 

Artikel
19-21.02.2003 Die Februar-Sitzung des IASB fand vom 19. bis 21. 2. 2003 in London statt. (Ein ausführliches Protokoll ist unter www.iasb.org.uk verfügbar.)

Business Combinations – Phase II: Hier diskutierte das Board die EPS-Ermittlung bei Existenz von Minderheitsgesellschaftern. Obwohl Minderheiten künftig als Eigenkapitalgeber angesehen werden sollen (s. KIR, DB 2002 S. 2560), bleiben ihre Ergebnisanteile wie bisher bei der EPS-Berechnung unberücksichtigt. Die EPS-Zahl informiert folglich allein über die den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehende Ertragsentwicklung. Weiterhin wurde die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erörtert, bei denen Kontrollübernahme (Akquisitionszeitpunkt) und Anteilserwerb zeitlich auseinander fallen. Eine bereits zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Beteiligung soll im Akquisitionszeitpunkt erfolgsneutral zu ihrem Fair Value bewertet werden.

Convergence: Hier stellte das IASB u.a. eine umfassende Neuregelung der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen in Aussicht, die zwar derzeit die Kapazitäten des Boards übersteige, aber für die Zukunft als gemeinsames Projekt mit einem anderen Standard-Setter geplant sei.

First-Time Application of IFRSs: Hier diskutierte das IASB Einzelfragen der Hedging-Bilanzierung bei Übergang auf die IFRS. Weiterhin wurde beschlossen, dass für Erstanwender grundsätzlich die im Zeitpunkt der Erstanwendung aktuell geltenden IFRS relevant sein sollen. Nach einer jetzt ausgeschlossenen Alternativmethode hätte bei der Erstanwendung fingiert werden sollen, dass IFRS sowie ggf. mittlerweile überholte IAS seit jeher angewendet worden seien. Das Board plant nach nunmehr beendeter Erörterung der Stellungnahmen zu ED 1 für das zweite Quartal 2003 die Veröffentlichung des endgültigen Standards.

Improvements: Das Board befasste sich mit Stellungnahmen zum Improvements-Entwurf, vor allem betreffend IAS 1, 2, 8, 10, 15, 16, 21, 24 und 33. Es ist geplant, die im Rahmen dieses Projekts geänderten Standards en bloc ab 2005 verpflichtend zu machen, wobei eine frühere Anwendung empfohlen würde. — Income Statements: Im Rahmen dieses bisher als „Reporting Performance“ bezeichneten Projekts erwog das Board, den Ausweis einer Zwischensumme Operating Profit in der GuV vorzuschreiben. An diese soll sich eine eng umgrenzte Other Operating-Kategorie anschließen, gefolgt von der Kategorie Financial Items. Weiterhin kündigte das Board Feldstudien mit Bilanzerstellern und –adressaten an und diskutierte Spezialregeln für Finanzinstitutionen.

Revenue Recognition: Hier erörterte das IASB nicht die Frage des Realisationszeitpunktes, sondern das Ausmaß der aus einem Geschäft zu realisierenden Umsätze. Nach der Liability Extinguishment View entsteht ein Umsatz dadurch, dass eine (Leistungs-) Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Kunden erlischt, während es nach der Broad Performance View darauf ankommt, dass das Unternehmen dieser Verpflichtung selbst nachkommt. Bei an Dritte subkontrahierten Geschäften führen diese Ansätze zu unterschiedlichen Umsatzhöhen, sofern der Subunternehmer gegenüber dem Kunde nicht selbst die rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der Leistung übernimmt. Die diesbezüglichen Beratungen dauern an.

 

 
03.2003 DRSC-Umfrage zu den Arbeitsprogrammen der Standard-Setter:

Mit einer unter www.drsc.de verfügbaren Umfrage lädt der DSR alle interessierten Personen und Organisationen ein, ihre Meinung zum derzeitigen Arbeitsprogramm und den Forschungsvorhaben des IASB sowie den Arbeitsprogrammen der nationalen Standard-Setter zu äußern. Der DSR ist als Liaison Standard-Setter des IASB aufgerufen, zu dessen Arbeitsprogramm Stellung zu nehmen. Ziel ist es, das IASB bei der Fortschreibung seines Arbeitsprogramms zu unterstützen. Der DSR bittet um Stellungnahme bis zum 3. 4. 2003.

 

 
02.2003 In einer Stellungnahme gegenüber dem Komitee europäischer Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Februar 2003 zur Frage der Durchsetzung (Enforcement) von Rechnungslegungsregeln Stellung genommen. Das CESR hatte im Oktober 2002 ein Konsultationspapier zur Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Europa vorgelegt. In ihrer Kommentierung betonte die EFRAG die Notwendigkeit eines europaweit einheitlichen Enforcement-Mechanismus, da Durchsetzungsakte immer auch als inhaltliche Interpretationen der Rechnungslegungsregeln anzusehen seien. In diesem Zusammenhang warnt sie vor einer in einzelnen Ländern praktizierten sog. Pre-Clearance, also der Vorabgenehmigung bestimmter Rechnungslegungspraktiken. Derlei erleichternde Maßnahmen gefährdeten eine gleichförmige Anwendung von Rechnungslegungsnormen in den EU-Staaten, weil ungewollt Präzedenzfälle geschaffen würden, auf die sich Unternehmen berufen könnten.

 

 
4/5.02.2003 Die Februar-Sitzung des IFRIC fand am 4. und 5. 2. 2003 in London statt.

Dabei kam es nicht zu offiziellen Verlautbarungen. Diskutiert wurden u.a. folgende Themen: Abgrenzung von Leasingverhältnissen, wobei auf das Vorliegen von Nutzungsrechten abgestellt wird (Rights of Use); Bilanzierung von Emissionsrechten bei erstmaliger Gewährung (Emission Rights); Ausnahmen von den Bilanzierungsnormen für leistungsorientierte Pensionspläne bei mangelnder Datenverfügbarkeit (Multi-Employer Plans); Abgrenzungsprobleme von leistungs- und beitragsorientierten Pensionsplänen, wobei beitragsorientierte Pläne mit einer garantierten Mindestrendite wie leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren sind; Erfassung von Bewertungsänderungen bei Stilllegungs- und ähnlichen Rückstellungen (Changes in Decommissioning and Similar Liabilities); grundlegende Kriterien für die Bilanzierung verbundener Transaktionen (Reporting Linked Transactions).

 

Newsletter
28.01.2003 Der Corporate Governance Kodex ist ein Erfolg. Unternehmensintegrität, Anlegerschutz und eine gute Corporate Governance haben für die Bundesregierung hohe Priorität. Der im vorigen Jahre von der sogenannten Cromme-Kommission erarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex spielt dabei eine
wichtige Rolle.
Pressemitteilung
24.01.2003 SEC nähert sich weiter im Bilanzstreit der EU an, Financial Times Deutschland
Artikel
22/23.01.2003 Die Januar-Sitzung des IASB fand vom 22. bis 23. 1. 2003 in London statt.

(Ein ausführliches Protokoll ist unter www.iasb.org.uk verfügbar.)

Business Combinations – Phase II: Das Board diskutierte die bilanzielle Abbildung eines Unternehmenserwerbs, bei dem der Erwerber die Anteile am erworbenen Unternehmen im Austausch für einen an Zahlungs Statt hingegebenen Betrieb (Business) oder andere nicht-monetäre Vermögenswerte erhält. Die erworbene Beteiligung soll auch hier zum Fair Value angesetzt werden, welcher über eine Bewertung entweder des erworbenen Unternehmens oder der Gegenleistung zu ermitteln ist.

Convergence: Das Board erörterte zum einen, wie die bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen entstehenden Ertrags- und Aufwandskomponenten im Rahmen des Comprehensive Income (Projekt „Reporting Performance“) auszuweisen sind. Weiterhin wurde bei der Bilanzierung von zum Abgang bestimmten Vermögenswerten (Assets Held for Disposal) die Übernahme von Vorschriften aus SFAS 144 „Accounting for the Impairment or Disposal of Long-Lived Assets“ diskutiert. Diese Konvergenzbestrebungen sollen einerseits in einen neuen IFRS münden, der IAS 35 „Discontinuing Operations“ ersetzt, andererseits bestimmte Begriffe im derzeit in Überarbeitung befindlichen IAS 36 „Impairment of Assets“ anpassen. Schließlich einigte sich das IASB auf die Ersetzung von IAS 20 „Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance“ zur Bilanzierung staatlicher Zuschüsse und sonstiger Finanzhilfen.

First-Time Application of IFRS: Im Rahmen des Projekts zur erstmaligen Anwendung von IFRS wurde die Diskussion der bisher erhaltenen Stellungnahmen fortgesetzt. Das Board einigte sich auf Änderungen bei der Ausbuchung (Derecognition) von Finanzvermögenswerten, bei der Bilanzierung zusammengesetzter (Compound) Finanzinstrumente, bei der Umstellung auf IFRS durch Tochterunternehmen, deren Konzernmutterunternehmen IFRS bereits länger anwenden, und bei der Fortführung bestimmter Wertansätze im Rahmen der Erstellung der ersten IFRS-Eröffnungsbilanz. Mit einem endgültigen Standard wird im zweiten Quartal 2003 gerechnet.

 

 
21.01.2003 Eschborn/Frankfurt am Main, 21. Januar 2003. Unternehmen verkennen die Tragweite der IAS-Umstellung. Viele Unternehmen, die aufgrund der EU Verordnung auf IAS umstellen, laufen Gefahr, gravierende Managementfehler zu begehen.

 

14.01.2003 Vorlage von Abschlüssen: Kommission begrüßt Unterstützung des Europäischen Parlaments für aktualisierte Rechnungslegungsvorschriften
Artikel EU


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www.ias-rechnungslegung.com
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