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30.12.2003 |
In einer Empfehlung vom 30. 12. 2003 hat
das CESR Vorschläge unterbreitet, wie börsennotierte EU-Unternehmen
ihre Umstellung auf IFRS ihren Investoren kommunizieren sollten.
Dabei empfiehlt das Gremium den nationalen Regulierern, eine
möglichst frühzeitige verbale Erläuterung der Umstellungseffekte von
den Unternehmen einzufordern. |
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18.12.2003 |
Das IASB veröffentlichte am 18. 12.
2003 die 13 im Rahmen des Improvements-Projektes überarbeiteten IAS.
Es handelt sich dabei um IAS 1, 2, 8,
10, 16, 17, 21, 24, 27, 28, 31 und 33. Ebenfalls in diesem
Zusammenhang wurde IAS 15 aufgehoben. Mit IAS 32 und 39 wurden am
17. 12. 2003 zudem die umstrittenen Standards für die Bilanzierung
von Finanzinstrumenten in überarbeiteter Form publiziert. IAS 39
soll im laufenden Quartal nochmals hinsichtlich der jüngsten
Board-Entscheidungen zum sog. Makro-Hedging überarbeitet werden.
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17.12.2003 |
Im Rahmen seiner Dezember-Sitzung traf
sich das IASB vom 17. bis 19. 12. 2003 in London. Das Board
diskutierte eine Vielzahl von Projekten, ohne jedoch substanzielle
Neuregelungen zu beschließen. Daher wird an dieser Stelle auf das
offizielle Protokoll unter www.iasb.org.uk verwiesen. Die nächste
IASB-Sitzung findet vom 21. bis 23. 1. 2004 in London statt. |
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15.12.2003 |
Das Bundesministerium der Justiz hat am
15.12.2003 den Gesetzentwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes -BilReG
- veröffentlicht, mit dem die Option in nationales Recht umgesetzt
werden soll.
Danach erhalten Unternehmen, die nicht als Emittenten
am Kapitalmarkt auftreten, das Wahlrecht, ihre Konzernabschlüsse
nach IFRS aufzustellen. Das kann z.B. für solche Unternehmen von
Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten oder
deren Banken für das Rating einen Abschluss nach IFRS erwarten. Beim
Einzelabschluss eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, dass
in den Pflichtveröffentlichungen eines Unternehmens ein IFRS-Einzelabschluss
an die Stelle des traditionellen HGB-Abschlusses treten kann. Das
Unternehmen wird damit in die Lage versetzt, sich seinen
Geschäftspartnern mit einem auf Informationszwecke zugeschnittenen,
international "lesbaren" Abschluss zu präsentieren. Für die
Bemessung von Gewinnausschüttungen und für steuerliche Zwecke bleibt
es dagegen beim HGB-Abschluss. Unternehmen, die sich entscheiden auf
IFRS umzustellen, werden also auf Einzelabschlussebene auf längere
Zeit zweigleisig fahren müssen.
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11.12.2003 |
Die Trustees der IASC Foundation, der
Trägerorganisation des IASB, haben am 12. 11. 2003 eine umfangreiche
Überarbeitung ihrer Satzungsbestimmungen angekündigt. Nach der
bisherigen Satzung ist ein solcher Review Process turnusmäßig alle
fünf Jahre durchzuführen. Die Trustees beabsichtigen, alle Aspekte
der Satzung einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Hierzu wurde
bereits ein entsprechendes Komitee unter Vorsitz von Paul Volcker
eingerichtet. |
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8.12.2003 |
Am 8. 12. 2003 stellten Bundesjustiz-
und Bundesfinanzministerium die gemeinsam erarbeiteten Eckpunkte
eines Gesetzentwurfs zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen
(Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) vor.
Bereits im Februar 2003 hatte die
Bundesregierung das 10-Punkte-Programm „Unternehmensintegrität und
Anlegerschutz“ mit dem Ziel veröffentlicht, verspieltes Vertrauen in
die Aktienmärkte zurück zu gewinnen und so den Finanzplatz
Deutschland zu stärken.
Der Referentenentwurf sieht ein
zweistufiges Enforcement-Verfahren vor, mit dem die Rechtmäßigkeit
der Unternehmensabschlüsse überwacht werden soll. Zum einen ist
beabsichtigt, dass eine privatrechtlich organisierte, unabhängige
Prüfstelle für Rechnungslegung die Rechtmäßigkeit der Abschlüsse
kapitalmarktorientierter Unternehmen kontrolliert. Scheitert eine
mit dem Unternehmen einvernehmliche Lösung auftretender Probleme, so
schaltet sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
als staatlicher Hoheitsträger in das Verfahren ein. Die Finanzierung
der Prüfstelle soll über eine Umlage auf alle
kapitalmarktorientierten Unternehmen gesichert werden.
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5.12.2003 |
In einem Strategiepapier vom 5. 12.
2003 hat die EFRAG eine bedeutendere Rolle für sich reklamiert.
Nach dem Diskussionsentwurf, dessen
Kommentierungsfrist am 12. 1. 2004 abläuft, sieht sich das Gremium
künftig als Hauptvertreter europäischer Belange im Bereich der
Rechnungslegung. Angestrebt ist dabei insbesondere der Status eines
Liaison-Mitglieds beim IASB, um europäische Interessen in einem
möglichst frühen Stadium in die Diskussion einbringen zu können.
Diese Interessen und Meinungen sollen zuvor in einem neu zu
schaffenden Advisory Forum gebündelt werden. Zusätzlich zu dieser
aktiven Rolle im Standard-Setting-Prozess des IASB will die EFRAG
weiterhin die EU-Kommission bei der Anerkennung der IAS/IFRS
beraten. Um diese künftigen Aufgaben effizient bewältigen zu können,
fordert die EFRAG eine Verkleinerung ihres Aufsichtsrates, einen
hauptamtlichen Vorsitzenden ihrer Technical Expert Group und eine
Erhöhung ihrer Ressourcen. Am 8. 1. 2004 hat die EFRAG in Brüssel
eine öffentliche Anhörung über ihre Vorschläge abgehalten.
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12.2003 |
Das IFRIC hat auf seiner Sitzung Anfang
Dezember eine Änderung des Entwurfs D2 „Changes in Decommissioning,
Restoration and Similar Liabilities“ beschlossen. Bisher ist eine
teils erfolgswirksame, teils erfolgsneutrale Erfassung von
Schätzungsrevisionen bei Stilllegungs- und ähnlichen Rückstellungen
vorgesehen. Nach Auswertung der Stellungnahmen zu D2, in denen an
dieser Vorgehensweise Kritik geübt wurde, favorisiert das IFRIC
nunmehr eine durchgehend erfolgsneutrale Verbuchung des
Änderungsbetrages im Buchwert des entsprechenden Vermögenswertes. |
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12.2003 |
In einem Schreiben von Anfang Dezember
hat die EFRAG das IASB ersucht, seine Haltung zur Bilanzierung von
unternehmensinternen Sicherungsgeschäften für Fremdwährungsrisiken
zu überdenken. Bisher sowie nach den geplanten Änderungen von IAS 39
erfüllen derartige Konstrukte nicht die Voraussetzungen der
Sicherungsbilanzierung (Hedge Accounting). Die EFRAG fordert eine
Regelung analog der geltenden US-Lösung, wo solche Geschäfte für die
Sicherungsbilanzierung in Frage kommen. |
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18.11.2003 |
Im Rahmen seiner November-Sitzung traf
sich das IASB vom 18. bis 19. 9. 2003 in London.
Hierzu wird auch auf das offizielle
Protokoll unter www.iasb.org.uk verwiesen. Business Combinations –
Phase I: Hier diskutierte das Board die Stellungnahmen und
Feldstudien zu ED 3 und beschloss einige Änderungen im Wortlaut. So
wird beispielsweise die Definition der gemeinschaftlichen Führung
bei Joint Ventures gegenüber dem Entwurf dahingehend erweitert, dass
nur für Entscheidungen von strategischer Tragweite eine
Einstimmigkeit der beteiligten vertraglich erforderlich ist.
Weiterhin wurden terminologische Vereinheitlichungen mit den US-GAAP
vorgenommen, wonach die Purchase Method nur anwendbar ist, wenn ein
„business“ (bisher: „operation“) erworben wurde. Darüber hinaus
wurden Einzelfragen zur Ermittlung des Nutzungswertes nach IAS 36
sowie zur Bewertung von Rückstellungen, die im Rahmen der
Erstkonsolidierung gebildet wurden, diskutiert. Business
Combinations – Phase II: Hier beschloss das Board eine Änderung von
IAS 33 „Earnings per Share“ dahingehend, dass Unternehmen eine
zusätzliche Gewinn je Aktie-Kennzahl veröffentlichen dürfen, die im
Zähler die Effekte von Kapitaltransaktionen mit
Minderheitsgesellschaftern berücksichtigt. Employee Benefits: Im
Rahmen dieses Projekts ergeben sich Probleme aus der Tatsache, dass
bestimmte Änderungsvorschläge von einem neuen Konzept
für die Gewinn- und Verlustrechnung ausgehen, dessen Einführung sich
nunmehr verzögert. Das Board erörterte ohne abschließendes Ergebnis
die künftige Vorgehensweise. Improvements to IFRSs: Das Board
beschloss unter Anderem eine Überarbeitung einzelner Standards, um
den Eindruck, dass eine Präferenzreihenfolge zwischen
Benchmark-Methode und alternativ zulässiger Methode bestehe,
weitgehend zu vermeiden. Sonstiges: Gegenstand der Beratungen
waren außerdem die Projekte „Insurance Contracts“ (Diskussion der
Stellungnahmen zu ED 5 und weitere Vorgehensweise in Phase II des
Projekts), „Reporting Comprehensive Income“ (Ankündigung eines
Diskussionspapiers), „Share-based Payment“ (Bilanzierung der
Steuereffekte aktienorientierter Vergütungsmodelle), „Financial
Instruments“ und „Leasing“. Die nächste IASB-Sitzung findet vom 17.
bis 19. 12. 2003 in London statt.
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11.2003 |
Kommentare zu bestimmten Artikeln der Verordnung:
In einem Ende November 2003
veröffentlichten Dokument nimmt die EU-Kommission Stellung zur
Interaktion der IAS-Verordnung mit den
EU-Rechnungslegungsrichtlinien. Das Papier hat keinen bindenden
Charakter, stellt aber mit Hinblick auf die nahende Pflicht zur
IAS-Rechnungslegung für viele Unternehmen eine wichtige Ressource
zur Klärung zentraler Rechtsfragen dar.
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13.10.2003 |
Veröffentlichung der IAS im
Amtsblatt der EU (Mit Ausnahme der
Standards 32/39)
VERORDNUNG (EG) Nr. 1725/2003 DER KOMMISSION
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7.10.2003 |
CESR: Preparing for the implementation
of International Financial Reporting Standards |
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20.10.2003 |
Im Rahmen seiner Oktober-Sitzung traf
sich das IASB vom 20. bis 24. 10. 2003 in Toronto.
Am 21. und 22. 10. fanden die
Beratungen gemeinsam mit dem FASB statt. Business Combinations –
Phase I: Anlässlich der Auswertung der Stellungnahmen zu ED 3 und
weiterer Konsultationen mit Unternehmen beschloss das IASB unter
anderem, die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Goodwill und
immateriellen Werten mit unendlicher Nutzungsdauer zu verringern.
Weiterhin soll der aus ED 3 resultierende IFRS unter bestimmten
Voraussetzungen rückwirkend angewendet werden dürfen. Business
Combinations – Phase II: Hier änderte das IASB einige seiner
bisherigen Beschlüsse zu Minderheitenanteilen und aktiven latenten
Steuern im Interesse einer Konvergenz mit den diesbezüglichen
Überlegungen des FASB. Daneben wurden die Definition einer
Eventualforderung (Contingent Asset) sowie Angabepflichten diskutiert.
Financial Instruments: Hier erörterte das IASB unter anderem die
Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten und beschloss
klärende Kriterien. Zudem wurden zahlreiche Einzelfragen zu IAS 39
diskutiert. Small and Medium-sized Entities (SMEs): Das Board
beschloss, die Entwicklung spezieller IFRS für kleine und
mittelgroße Unternehmen (SMEs) zu betreiben. Abweichungen von den
tragenden Konzepten des Framework sowie von den bisherigen Standards
und Interpretationen wären mit den Bedürfnissen der Bilanzadressaten
von SMEs zu rechtfertigen. Es wird widerlegbar vermutet, dass zwar
Angabepflichten erleichtert werden können, aber die Ansatz- und
Bewertungsprinzipien grundsätzlich übernommen werden sollen.
Sonstiges: Im Rahmen des Improvements-Projekts wurden IAS 1, IAS 16
und IAS 21 diskutiert. Ferner wurden die Themen Revenue Recognition
und Share-based Payment erörtert. Auf Grund von Umfang und
Detailtiefe der Beratungsergebnisse wird auf das unter
www.iasb.org.uk verfügbare offizielle Protokoll verwiesen. Das
nächste Treffen findet vom 17. bis 19. 11. 2003 in London statt.
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10.2003 |
Das Committee of European Securities
Regulators (CESR) hat Anfang Oktober 2003 zur Umstellung
europäischer Unternehmen auf die IAS/IFRS sowie zum künftigen
Enforcement dieser Rechnungslegungsgrundsätze innerhalb der EU
Stellung genommen. Zum einen wird den betroffenen Unternehmen
empfohlen, seine Investoren frühzeitig über die zu erwartenden
Konsequenzen der Umstellung zu unterrichten. Zum anderen wird
angeregt, die Koordination der nationalen
Wertpapieraufsichtsbehörden im Bereich des Enforcement zu
intensivieren. Die beiden Dokumente stehen unter www.europefesco.org
zum Download bereit. |
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29.09.2003 |
Kommission nimmt
Verordnung zur Freigabe internationaler Rechnungslegungsstandards an
Einer entsprechenden Empfehlung des
Accounting Regulatory Committee (ARC) vom vergangenen Juli folgend,
hat die EU-Kommission am 29. 9. 2003 offiziell die derzeit geltenden
34 IAS und 31 SIC Interpretations angenommen. Ausgenommen von diesem
en bloc-Endorsement sind lediglich die Finanzinstrumente
betreffenden IAS 32 und 39 sowie SIC 5, 16 und 17, die derzeit
Gegenstand einer umfassenden Überarbeitung sind. Die Standards
sollen demnächst übersetzt in alle Amtssprachen im offiziellen
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. |
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17.09.2003 |
Im Rahmen seiner September-Sitzung traf sich das IASB vom 17. bis
19. 9. 2003 in London.
Business Combinations – Phase I: Das Board bekräftigte seine
bisherigen Entscheidungen bezüglich der Voraussetzungen für eine vom
Goodwill getrennte Aktivierung akquirierter immaterieller Werte.
Weiterhin wurden auf Basis der erhaltenen Stellungnahmen
Einzelfragen zu deren Anwendung sowie zur erstmaligen Bewertung und
Folgebehandlung derartiger Intangibles diskutiert. Business
Combinations – Phase II: Hier stand wiederum die sog. Full Goodwill
Method der Kapitalkonsolidierung im Vordergrund. Erörtert wurde
insbesondere, wie der Konsolidierungs-Goodwill und seine künftigen
Wertminderungsbeträge auf Mehrheit- und Minderheitenanteile am
Eigenkapital aufzuteilen sind. Daneben wurde die Bilanzierung
immaterieller Werte diskutiert, die zwar noch nicht beim Erwerb,
jedoch zu einem späteren Zeitpunkt einzeln identifizierbar sind.
Consolidation and Special Purpose Entities (SPEs): Das Board
konkretisierte den „Control“-Gedanken als konzeptionelle Grundlage
der Konsolidierungspflicht. Demnach hat ein Unternehmen Control über
ein anderes Unternehmen, wenn es (1) dessen strategische Ausrichtung
sowie Geschäfts- und Finanzpolitik bestimmen („Power“-Kriterium),
(2) sich den daraus entstehenden Nutzen sichern („Benefit“-Kriterium)
und (3) die Bestimmungsmacht zur Erhaltung und Steigerung dieses
Nutzens einsetzen kann. Diese Kriterien gelten unabhängig von einer
etwaigen Beteiligungshöhe. Exploration and Evaluation Activities:
Das Board bereitete die baldige Veröffentlichung eines
Standardentwurfs vor, der die Anwendung der IFRS in der
Rohstoffindustrie sowie spezielle Erleichterungsregeln zur
Diskussion stellen soll. Share-based Payment: Im Rahmen der
Analyse der Stellungnahmen zu ED 2 diskutierte das Board weitere
Einzelfragen. Der endgültige Standard wurde für das erste Quartal
2004 angekündigt. Small and Medium-sized Entities (SME): Das Board
beschloss, künftig spezielle Standards für kleine und mittelgroße
Unternehmen (IASB SME Standards) zu entwickeln. Die Angrenzung
dieses Kreises soll allerdings nicht allein auf quantitativen
Größenkriterien basieren, sondern auch etwa die Beanspruchung des
Kapitalmarktes berücksichtigen. Nationale Gesetzgeber sollen über
die Anwendbarkeit dieser Standards entscheiden. Sonstiges:
Desweiteren befasste sich das Board mit den Projekten „Convergence“,
„Financial Instruments“, „Improvements“ und „Revenue Recognition“.
Auf Grund von Umfang und Detailtiefe der Beratungsergebnisse wird
auf das unter www.iasb.org.uk verfügbare offizielle Protokoll
verwiesen. |
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24.07.2003 |
Künftige Bilanzregeln bereiten Lebensversicherern Probleme.
Versicherer haben
große Sorge, dass die neuen internationale Bilanzierungsregeln (IAS)
ihnen Probleme bei der Eigenkapitalbeschaffung bereiten.
Aktienanalysten hegen ähnliche Bedenken.
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22.07.2003 |
Im Rahmen seiner Juli-Sitzung traf sich
das IASB vom 22. bis 24. 7. 2003 in London.
Business Combinations – Phase I: Nach
Diskussion der Stellungnahmen und Feldstudien zu ED 3 bestätigte das
Board seine grundsätzliche Entscheidung, die planmäßige
Goodwillabschreibung zu Gunsten eines sog. Impairment-Only Approach
abzuschaffen. Der bisher in Anlehnung an SFAS 142 geplante
zweistufige Werthaltigkeitstest für den Goodwill soll nun, wie
bereits in IAS 36 kodifiziert, als einstufiges Verfahren
vorgeschrieben werden. — Weitere Themen: Gegenstand der Diskussion
waren zudem die Projekte Convergence, Financial Instruments,
Financial Instruments Disclosures (bisher: Financial Activities),
Improvements to Existing IFRSs (betreffend IAS 1, 8, 16 und sowie
das Zusammenwirken von IAS 17 und 40), Measurement Objectives,
Reporting Comprehensive Income, Revenue Recognition, Share-based
Payment und Small and Medium-sized Entities. Auf Grund von Umfang
und Detailtiefe der Beratungsergebnisse wird zudem auf das unter
www.iasb.org.uk verfügbare offizielle Protokoll verwiesen. Das
nächste Treffen findet vom 17. bis 19. 9. 2003 in London statt.
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19.07.2003 |
Das International
Accounting Standards Board hat am 19. Juni 2003 den Standard IFRS 1
–
International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Vor dem
Hintergrund, dass eine Vielzahl von Ländern in den nächsten Jahren
International Financial Reporting Standards
(IFRS) für die Rechnungslegung von Unternehmen einführen werden,
erschien es notwendig,
einen Standard zu erarbeiten, der den Unternehmen den Übergang von
nationalem Bilanzrecht auf IFRS erleichtert und gleichzeitig den
Bilanzadressaten hilft, die Auswirkungen der neuen
Rechnungslegung zu verstehen. |
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17.07.2003 |
Das Accounting Regulatory Committee
(ARC) der Europäischen Union hat der EU-Kommission am 17. 7. 2003
die Übernahme der IAS inklusive Interpretationen empfohlen. Hiervon
ausgenommen sind vorerst IAS 32, IAS 39 sowie die dazugehörigen
Interpretationen SIC 5, 16 und 17, welche somit möglicherweise erst
verzögert, also nach 2005, für EU-Unternehmen anwendbar werden. Die
endgültige Akzeptanz der IAS durch die EU-Kommission wird für
September 2003 erwartet.
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16.07.2003 |
Internationale
Rechnungslegungsgrundsätze (mit Ausnahme von IAS 32/39)durch
Entscheidung des Regelungsausschußs für Rechnungslegung (ARC)
angenommen
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15.07.2003 |
Berlin (vwd) - Der
Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat sich einen Tag vor der
anstehenden Entscheidung im europäischen Accounting Regulatory
Committee für die Übernahme der International Accounting Standards (IAS)
in europäisches Recht entsprechend des von der EU-Kommission hierzu
vorgesehenen Verordnungsentwurfs ausgesprochen.
Der BdB unterstütze den Verordnungsentwurf, wonach "die geltenden
IAS mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39 genehmigt werden", erklärte
der Bankenverband am Dienstag in Berlin. Die geltenden Standards IAS
32 und IAS 39, die die Bilanzierung von Finanzinstrumenten regeln,
führen aus BdB-Sicht "zu großen Verzerrungen in den
Unternehmensabschlüssen insbesondere von Banken". IAS 39 enthalte
"sehr problematische und restriktive Regelungen zur Bilanzierung von
Absicherungsbeziehungen, die zu einer verzerrten Abbildung der
Vermögens- und Ertragslage führen", sagte die
BdB-Bilanzierungsexpertin Katrin Burkhardt im Gespräch mit vwd.
Banken sicherten Nettorisikopositionen mit Derivaten ab. Nach dem
geltenden IAS 39 jedoch werde dies nur noch "in ganz wenigen
Ausnahmefällen" anerkannt. Hinzu komme, dass die abzusichernden
Positionen in der Regel mit historischen Anschaffungskosten bewertet
würden, IAS 39 aber vorschreibe, die absichernden Derivate mit dem
fair value zu bewerten.
"Wenn man bei der Bilanzierung die Wertänderung der abzusichernden
Position nicht berücksichtigt, andererseits aber die Wertänderung
der Derivate durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) laufen
lässt, wird nur eine Wertänderung der sich eigentlich ausgleichenden
Wertänderungen berücksichtigt", kritisierte Burkhardt.
Durch IAS 39 kämen damit "künstliche Schwankungen in den Abschluss,
die ökonomisch nicht zu erklären sind" und damit einer
realitätsnahen Abbildung der wirtschaftlichen Situation
entgegenständen, sagte die BdB-Expertin. Die Banken dringen laut
Burkhardt deshalb in den Verhandlungen mit dem IASB darauf,
Regelungen zu finden, die derartige Verzerrungen verhindern.
Schließlich solle die Rechnungslegung den Kapitalmärkten einen
möglichst realitätsnahen Einblick in die Vermögens- und
Ertragsstruktur von Unternehmungen geben, sagte Burkhardt.
Die BdB-Expertin zeigte sich mit Blick auf den weiteren
Verhandlungsverlauf "hoffnungsvoll". In Teilbereichen habe bereits
eine Annäherung stattgefunden. Eine generelle Aussetzung der
IAS-Genehmigung wegen der Schwierigkeiten mit IAS 32 und IAS 39
lehnt der Bankenverband jedoch ausdrücklich ab.
Dies würde bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen, die sich
seit einiger Zeit mit großem Investitionsaufwand auf die Einführung
der IAS-Standards vorbereiteten, zu erheblichen
Planungsunsicherheiten führen. "Der Beginn der IAS-Pflicht im Jahr
2005 wäre damit ernsthaft in Gefahr",warnte der Bankenverband. Eine
nur "partielle IAS-Genehmigung" hingegen wäre eine klare Botschaft,
"die gravierenden Mängel" der beiden Standards IAS 32 und IAS 39 zu
beheben.
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15.07.2003 |
Brüssel (vwd) - Die
EU-Finanzminister unterstützen die Europäische Kommission in ihrer
Forderung, die besonderen Bedürfnisse von EU-Unternehmen bei der
Festlegung der International Accounting Standards (IAS) zu beachten.
Damit die Anwendung der einheitlichen Standards ab 2005 ein Erfolg
werde, müssten die europäischen Bedenken im Standardisierungsprozess
berücksichtigt werden, heißt es in einer Stellungnahme der Minister
vom Dienstag.
EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein hatte bereits in einem
Brief an David Tweedie, den Vorsitzenden des IAS-Boards, kritisiert,
mit zwei der vorgesehenen Standards habe der EU-Banken- und
Versicherungssektor "ernsthafte Schwierigkeiten". Die Finanzminister
schlossen sich Bolkesteins Forderung an, dass allen betroffenen
Parteien die Möglichkeit gegeben werden müsse, sich an der
Ausarbeitung der Rechnungslegungs-Standards zu beteiligen, wobei
auch die wirtschaftlichen Konsequenzen beurteilt werden sollten.
Dafür solle die Rolle der "Europäischen Beratenden Gruppe für die
Vorlage von Abschlüssen" (Efrag) gestärkt werden.
Bolkestein hatte vor allem die beiden Standards 32 und 39 als
problematisch für den europäischen Banken- und Versicherungssektor
kritisiert. Besondere Schwierigkeiten sehe die Kommission beim
Umgang mit Mitgliederbeiträgen bei Bankkooperativen sowie bei der
Behandlung von Rückzahlungen und des beständigen durchschnittlichen
Einlagenbestands, heißt es in seinem Brief an Tweedie.
Auch könnten die für den Versicherungssektor geplanten Vorgaben in
manchen Staaten zu juristischen Problemen führen. Die Finanzminister
stimmten dem Vorschlag des Binnenmarktkommissars zu, die fraglichen
Standards zunächst auszunehmen, wenn der Ausschuss zur
Rechnungslegung an diesem Mittwoch die IAS-Standards billigen will.
Die Kommission soll den IAS-Board auffordern, in Zusammenarbeit mit
der Europäischen Industrie für die beiden Standards eine "zufriedenstellende
und zeitige" Lösung zu finden.
Zudem solle über die institutionellen Strukturen des IAS-Boards in
London, der sich aus 14 Vertretern verschiedener nationaler
Rechnungslegungsorgane zusammensetzt, diskutiert werden, um
sicherzustellen, dass sie den angestrebten Zielen förderlich seien,
heißt es weiter in der Erklärung der Finanzminister. Zu Beginn des
kommenden Jahres soll nach Angaben von Diplomaten geprüft werden,
wie die Arbeit des Boards transparenter und effektiver gestaltet
werden kann.
Die EU-Verordnung, mit der börsennotierte Unternehmen ab 2005
verpflichtet werden, ihre Bilanzen nach den Internationalen
Rechnungslegungsstandards zu erstellen, ist im September 2002 in
Kraft getreten. Um eine angemessene politische Kontrolle zu
gewährleisten, sieht die Verordnung vor, dass die vom IAS-Board
festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze geprüft werden, um sie für
die Anwendung innerhalb der EU freizugeben. Über diese Freigabe
entscheidet die Kommission aufgrund der Stellungnahme des aus
Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Regelungsausschusses.
Auch die Ratschläge des Efrag werden berücksichtigt.
vwd/15.7.2003/ang/zwi
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14.07.2003 |
Brüssel (vwd) - In
der Europäischen Kommission gibt es Zweifel darüber, ob die
International Accounting Standards (IAS) dem EU-Banken- und
Versicherungssektor gerecht werden. Die Branche habe "ernsthafte
Schwierigkeiten" mit dem jüngsten Entwurf für die Standards 32 und
39, heißt es in einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Frits
Bolkestein an David Tweedie, den Vorsitzenden des IAS-Boards in
London. Bolkestein fordert eine Einigung mit dem betroffenen Sektor,
bevor die Standards endgültig festgeschrieben werden.
Am Dienstag sollen sich auch die EU-Finanzminister auf Wunsch
Frankreichs mit dem Thema befassen. Nach den IAS-Standards müssen
vor allem börsennotierte Gesellschaften ab 2005 ihre Bilanzen
erstellen. Dadurch soll die Transparenz und die internationale
Vergleichbarkeit erhöht werden. Einige der in den Standards IAS 32
und 39 vorgesehenen technischen Aspekte erscheinen der Kommission
indes "zu theoretisch", wie es Bolkesteins Sprecher formulierte.
Besonders problematisch sieht Bolkestein den Umgang mit
Mitgliederbeiträgen bei Bankkooperativen sowie die Behandlung von
Rückzahlungen und des beständigen durchschnittlichen
Einlagenbestands.
Auch könnten die für den Versicherungssektor geplanten Vorgaben in
machen Staaten zu juristischen Problemen führen, heißt es in seinem
Brief weiter. Der Argumentation würden sich aber nicht alle
EU-Staaten anschließen, war unterdessen in Diplomatenkreisen zu
hören. Außerdem sei die Verordnung zur Einführung der IAS-Standards
bereits in trockenen Tüchern. Der EU-Ausschuss zur Rechnungslegung
soll am Mittwoch die IAS-Standards billigen, die beiden fraglichen
Standards bleiben nach Angaben Bolkesteins allerdings vorerst
ausgenommen.
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07.2003 |
Das Accounting
Regulatory Committee (ARC) der Europäischen Union hat im Rahmen des
Komitologieverfahrens zur Übernahme der International Accounting
Standards (IAS) das "Endorsement" aller International Accounting
Standards und den dazugehörigen Interpretationen empfohlen. Von
dieser Empfehlung wurden lediglich IAS 32, IAS 39 sowie die
dazugehörigen Interpretationen SIC 5, 16 und 17 ausgenommen.
Durch diese Empfehlung wurde ein weiterer großer Schritt in Richtung
einheitlicher europäischer Rechnungslegungsvorschriften unternommen.
Die endgültige Verabschiedung der International Accounting Standards
durch die Europäische Kommission wird für September 2003 erwartet.
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4.7.2003 |
Neuer Deutsche
Corporate Governance Kodex veröffentlicht |
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19.06.2003 |
Der International
Accounting Standards Board hat am 19.6.2003 den Standard IFRS 1
First-time Adoption of International Financial Reporting Standards
veröffentlicht. Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von
Ländern in den nächsten Jahren International Financial Reporting
Standards (IFRSs) für die Rechnungslegung von Unternehmen einführen
wird, erschien es notwendig, einen Standard zu erarbeiten, der den
Unternehmen den Übergang von nationalem Bilanzrecht auf IFRSs
erleichtert und gleichzeitig den Bilanzadressaten hilft, die Effekte
des Wechsels der Rechnungslegung zu verstehen.
Der Standard IFRS 1 erklärt, wie ein Unternehmen seinen Jahres- bzw.
Konzernabschluss auf IFRSs umstellen muss.
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18.06.2003 |
RICHTLINIE 2003/51/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG,
83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und
den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter
Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von
Versicherungsunternehmen.
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16.06.2003 |
Im Rahmen seiner Juni-Sitzung traf sich
das IASB vom 16. bis 18. 6. 2003 in Rom.
(Ein offizielles Protokoll ist unter
www.iasb.org.uk verfügbar.) Das nächste Treffen findet vom 22. bis
zum 24. 7. in London statt. — Business Combinations – Phase I: Das
Board diskutierte ausführlich über die bisherigen Stellungnahmen zu
ED 3. Es beschloss, den in ED 3 definierten Anwendungsbereich
unverändert zu lassen und die Pooling-of-Interests-Methode wie
geplant abzuschaffen. Auch hinsichtlich der Identifizierung des
Erwerbers, der Bildung von Restrukturierungs- und anderen
Rückstellungen, der Erfassung negativen Goodwills, der Verwendung
vorläufiger Werte sowie der anzuwendenden Variante der
Erwerbsmethode (Neubewertungsmethode) blieb das IASB bei seinen
Vorschlägen. Mittlerweile ist die Veröffentlichung eines endgültigen
Standards erst für März 2004 geplant. — Business Combinations –
Phase II: Trotz ernsthafter Zweifel beschloss das Board, im
demnächst erscheinenden Standardentwurf vorerst an der sog.
Full-Goodwill-Methode festzuhalten. Für Zwecke der
Kaufpreisallokation im Rahmen der Erstkonsolidierung von
Tochterunternehmen beschloss das IASB vorläufig die Einführung einer
Hierarchie für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte (Fair Value
Hierarchy). Sollten Marktpreise nicht direkt beobachtbar sein, sei
zunächst auf Marktwerte vergleichbarer Vermögenswerte bzw. Schulden
und erst subsidiär auf Bewertungsverfahren abzustellen. — IASB Work
Programme: In der Diskussion über den aktuellen Arbeitsplan des IASB
wurde deutlich, dass auf Grund einer Überlastung von Board und
Mitarbeiterstab vorerst keine neuen Projekte aufgenommen werden
sollten. — Insurance Contracts – Phase I: Das Board plant die
Herausgabe eines Standardentwurfs für Juli 2003. Die
Kommentierungsfrist wird am 31. 10. 2003 enden. — Income Statement:
Die Diskussion war geprägt von der Befürchtung, dass die derzeitigen
Erwägungen des FASB zum Thema „Reporting Performance“ von den
diesbezüglich bereits gefassten Beschlüssen des IASB abweichen
könnten. Dieser Gefahr soll durch verstärkte Zusammenarbeit begegnet
werden. Des Weiteren präsentierte der Mitarbeiterstab dem Board die
Ergebnisse einer Reihe von Feldstudien. Viele der Befragten sind an
einer „einzigen“ Ergebnisgröße interessiert, da mehrere
gleichberechtigte Gewinnzahlen Verwirrung stiften könnten. Einige
Unternehmen forderten mehr Flexibilität im Interesse einer
unternehmensspezifischen Darstellung der Ertragslage. Andere
bezweifelten, dass das vorgeschlagene Format die Aktivitäten von
Finanzintermediären zutreffend abbilden könne. — Sonstiges:
Hinsichtlich der Projekte „Consolidation and Special-Purpose
Entities“ und „Share-based Payment“ kam es nicht zu Entscheidungen.
Hinsichtlich der umfangreichen Diskussion zu „Financial Instruments“
wird auf das offizielle Protokoll verwiesen.
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22.05.2003 |
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßt die Beschlüsse der
Cromme-Kommission, mit denen der Deutsche Corporate Governance Kodex
erweitert und ergänzt wird.
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20.05.2003 |
Im Rahmen seiner Mai-Sitzung traf sich
das IASB vom 20. bis 23. 5. 2003 in London.
(Ein offizielles Protokoll ist unter
www.iasb.org.uk verfügbar.) Die nächste IASB-Sitzung (u.a. mit dem
Standards Advisory Council) findet vom 16. bis 20. 6. 2003 in Rom
statt. — Business Combinations – Phase II: Die Klassifizierung von
Minderheitenanteilen als Eigenkapitalbestandteil erfordert nach
An-sicht des Board die Ergänzung der
Eigenka-pitalveränderungsrechnung um eine Überlei-tungsrechnung des
Minderheitenpostens in einer eigenen Spalte gemäß IAS 1.86. Das
Board beschloss, zu diesem Projekt zwei Standardentwürfe mit
90-tägiger Kommen-tierungsfrist herauszugeben. Während der erste
Entwurf Einzelfragen der Erwerbsme-thode regeln soll, ist die
Behandlung von Minderheiten Gegenstand des zweiten Ex-posure Draft.
Die endgültigen Standards sol-len ab dem 1. 1. 2006 rückwirkend
anwend-bar sein, wobei eine frühere Anwendung freiwillig erfolgen
kann. — Convergence: Neben weiteren Themen diskutierte das Board
mögliche Änderungen bei der Bilanzierung von Rückstellungen,
Eventualschulden und Eventualforderungen nach IAS 37. So ist
beabsichtigt, den redun-danten Wahrscheinlichkeitsbegriff aus den
Definitionen von Eventualschulden und E-ventualforderungen zu
streichen. Weitere Neuformulierungen betreffen die faktischen
Verpflichtungen sowie die Bewertung von Rückstellungen. Weiterhin
beschloss das Board, für Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses Sensitivitätsanalysen hinsichtlich einzelner
versicherungsmathe-matischer Annahmen zu fordern. — Financial Risk
Disclosures: Die Financial Acitivities Advisory Group berichtete
über ih-re Aktivitäten seit Dezember 2002. Nach An-sicht des Board
sollen Unternehmen künftig über Mindestwerte hinsichtlich der
Eigenka-pitalausstattung sowie deren Einhaltung be-richten. Ein
Standardentwurf ist für 2004 ge-plant; ein endgültiger Standard wird
voraus-sichtlich erst nach 2005 anwendbar sein. — Income Statement
(Reporting Performan-ce): Das Board erörterte die bei Feldstudien
zum neuen Präsentationsformat gemachten Erfahrungen und die
diesbezüglichen Mei-nungsäußerungen von Rechnungslegung-serstellern
und –adressaten. Zu neuen Be-schlüssen kam es dabei nicht. — Revenue
Recognition: In diesem Gemein-schaftsprojekt mit dem FASB
diskutierte das Board vier unterschiedliche Sichtweisen bei der
Definition von Umsatzerlösen, ohne sich endgültig festzulegen. Der
Kreis der in Frage kommenden Abgrenzungen wurde jedoch auf die „Broad
Performance View“ und die „Liability Extinguishment View“ verengt. —
Share-based Payment: Anlässlich der Auswertung von Stellungnahmen zu
ED 2 „Share-based Payment“ revidierte das Board seine bisherige
Auffassung zur Aufwands-verteilung bei aktienbasierten
Entlohnungs-systemen. Bereits erfolgte Aufwandsbu-chungen für
Optionen, die aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern vor dem
Ausübungstermin verfallen, sollen nunmehr im aktuellen Jahr zu
korrigieren sein. Die in ED 2 "Share-based Payment" vorgeschlage-ne
Methode sieht indes keine solchen Kor-rekturen vor. (Siehe auch FASB).
— Sonstiges: Des Weiteren diskutierte das Board das Projekt
„Financial Instruments – Amendments to IAS 32 and IAS 39“, einen
möglichen Projektplan zur Leasing-Bilanzierung sowie einzelne
IFRIC-Themen.
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7.05.2003 |
Die Europäische
Kommission hat am 7. Mai 2003 ihre Binnenmarktstrategie für den
Zeitraum 2003 bis 2006 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um
einen 10-Punkte-Plan, der die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts
verbessern soll. So soll beispielsweise, wie unter Punkt 6 ("Bessere
Rahmenbedingungen für Unternehmen") beschrieben, bis September 2003
die rechtliche Absicherung der IAS erfolgen, "vorausgesetzt, die
erforderlichen Modifikationen sind erfolgt". Dieser Vorgang soll
unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Regelungsausschusses
für Rechnungslegung und den Ratschlägen der EFRAG erfolgen.
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6.05.2003 |
Verabschiedung der
Modernisierungs-Richtlinie am 06.05.2003 Der Ministerrat der EU hat
am 6. Mai 2003 die Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 78/660 (Bilanz-RL),
83/349 (Konzernbilanz-RL), 86/635 (Bankbilanz-RL) und 91/674 (Versicherungsbilanz-RL)
über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen
Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen verabschiedet.
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6.05.2003 |
Vorlage von Abschlüssen:
Kommission begrüßt Annahme von Richtlinie zur Modernisierung und
Aktualisierung der Rechnungslegungsvorschriften
Der EU-Ministerrat hat am 6. 5. 2003
die Modernisierungsrichtlinie zur Änderung der
EU-Rechnungslegungsrichtlinien endgültig angenommen. Diese sieht
eine Angleichung der Vierten und Siebten EU-Richtlinie an bestimmte
IAS-Grundsätze vor. Damit werden auch für Unternehmen, die nicht ab
2005 von der IAS-Verordnung betroffen sind, zur Einhaltung
bestimmter Grundsätze anglo-amerikanischer Rechnungslegung
verpflichtet. Die Modernisierung soll beispielsweise das Auslagern
von Schulden in sog. Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles)
erschweren.
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05.2003 |
Für die Versicherungswirtschaft wird es
keine Ausnahme von IAS geben, auch wenn 2005 noch kein IFRS für
Versicherungen vorliegt |
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29.04.2003 |
Die April-Sitzung des IASB fand vom 29.
4. bis 2. 5. 2003 in London statt.
(Ein offizielles Protokoll ist unter
www.iasb.org.uk verfügbar.) — Business Combinations – Phase II: Das
Board beschloss, Verluste aus der Beteiligung an Tochterunternehmen
auch dann anteilig etwaigen Minderheitsgesellschaftern zuzuweisen,
wenn diese den Minderheitenanteil übersteigen. Diskutiert wurde
ferner, welche Konsequenzen die bisherigen Entscheidungen zur
Behandlung von Minderheiten für andere IFRS haben. Wei-terhin wurden
zusätzliche Offenlegungspflichten bei Unternehmenszusammen-schlüssen
erwogen. Ein aus Phase II resultierender Entwurf soll mit einer
90-tägigen Kommentierungsfrist ausgestattet werden und hinsichtlich
seiner Terminologie mit dem FASB abgestimmt sein. Der endgültige
Standard wird voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2006 gelten. —
Convergence: Bei der Angleichung von IFRS und US-GAAP ging es zum
einen um Ansatz, Bewertung und Ausweis von latenten Steuern nach IAS
12 „Income Taxes“ (Aufheben von Ausnahmen, anzuwendender Steuersatz,
Bilanzausweis). Zum anderen wurde die bilanzielle Abbildung von
Tauschgeschäften mit Sachanlagen (IAS 16 „Property, Plant and
Equipment“) diskutiert. Ebenfalls wurde beschlossen, dass die
Abschreibung eines Anlagegegenstandes auszusetzen ist, wenn der
voraussichtliche Restwert den Buchwert übersteigt. — Financial
Instruments: Das Board diskutierte eine Reihe von Einzelfragen
bezüg-lich Ansatz und Bewertung (IAS 39) sowie Offenlegungspflichten
und Ausweis (IAS 32) bei Finanzinstrumenten. — First-time Adoption
of IFRSs: Gegenstand der Erörterungen waren u.a. Fälle, in denen die
erstmalige IFRS-Anwendung durch Tochterunternehmen,
Equity-Beteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen zu einem anderen
Zeitpunkt als beim Mutterunternehmen erfolgt. Weiterhin wurden die
Bilanzierung von akquirierten immateriellen Werten sowie die
Zwischenberichterstattung im Zusammenhang mit der Erstanwendung
diskutiert. — Insurance Contracts – Phase I: Das Board besprach den
Vorschlag eines Standardentwurfs, dessen Veröffentlichung zur
Jahresmitte 2003 beabsichtigt ist. — Joint Ventures: Das Board
erwog, ob eine vertragliche Absprache notwendiges
Definitionskriterium eines Gemeinschaftsunternehmens ist. Weiterhin
stand das bisherige Wahlrecht zwischen Quotenkonsolidierung und
Equity-Methode zur Disposition. — Share-based Payments: Das Board
besprach die 230 Stellungnahmen zum Standardentwurf für die
Bilanzierung von aktienbasierten Entlohnungssystemen. Die meisten
Kommentatoren stimmten einer Aufwandserfassung in Höhe des Fair
Va-lue zu, während der relevante Bewertungszeitpunkt umstritten war.
Verschiedentlich wurde gefordert, bestimmte Entlohnungsverträge
und/oder Unternehmen von den geplanten Vorschriften auszunehmen. Der
endgültige Standard soll bis Jahresende 2003 veröffentlicht werden.
— Sonstiges: Bei den Diskussionen zu Extractive Industries
(Bilanzierung in der Rohstoffindustrie) wurden keine konkreten
Ergebnisse erzielt. Die nächste IASB-Sitzung findet vom 20. bis 23.
5. 2003 in London statt.
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16.04.2003 |
Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien
78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG des Rates über den
Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften
bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten
sowie von Versicherungsunternehmen GEMEINSAME LEITLINIEN
Konsultationsfrist:28.4.2003
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4.2003 |
Durchsetzung der IFRS in Europa
Das Committee of European Securities
Regulators (CESR), der Zusammenschluss europäischer
Wertpapieraufsichtsbehörden, hat Anfang April 2003 seinen Standard 1
"Enforcement of Standards on Financial Information in Europe"
veröffentlicht. Der Standard enthält ein Konzept zur Durchsetzung
der IFRS in Europa.
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1/2.04.2003 |
Sitzung des IASC |
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27.03.2002 |
Neuausrichtung des DRSC |
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19/20.03.2003 |
Die März-Sitzung des IASB fand vom 19.
bis 20. 3. 2003 in London statt. (Ein ausführliches Protokoll ist
unter www.iasb.org.uk verfügbar.)
Business Combinations – Phase II:
Hier diskutierte das Board alternative Vorgehensweisen bei der
Ermittlung eines um den Minderheitenanteil aufzustockenden sog.
„Full Goodwill“, der künftig beim Erwerb von weniger als 100% der
Anteile an einem Tochterunternehmen zu aktivieren sein soll.
Weiterhin wurde erörtert, wie einem Unternehmenserwerb zu verfahren
sein soll, bei dem Kaufpreis und erworbenes Nettovermögen von
einander abweichen. Hat der Erwerber „zuviel“ bezahlt, so wäre der
Unterschiedsbetrag erfolgswirksam als Verlust zu behandeln. Im
umgekehrten Fall wäre zunächst ein bereits vorhandener Goodwill bis
auf Null abzustocken; ein verbleibender Rest wäre erfolgswirksam als
Ertrag zu vereinnahmen. Ferner ging es um Einzelfragen der
Berücksichtigung von Minderheiten bei der Endkonsolidierung.
Financial Instruments: Bei der
Bilanzierung von Finanzinstrumenten erörterte das Board zahlreiche
Punkte, die im Rahmen der öffentlichen Anhörungen am 10. 3. 2003 von
interessierten Personengruppen geäußert worden waren. Unter anderem
soll erwogen werden, die Sicherungsbilanzierung künftig auf Fair
Value Hedges zu beschränken. Die Mitarbeiter des IASB wurden
angewiesen, einen geänderten Entwurf zu erarbeiten.
First-Time Adoption of IFRSs: Hier
beschloss das IASB, die in ED 1 vorgesehenen Ausnahmen von der
Anwendung der im Umstellungszeitpunkt geltenden IAS auch dann
zuzulassen, wenn der erstmalige Anwender nicht nachweist, dass diese
mit unzumutbaren Kosten oder Belastungen einher geht. Weiterhin
sollen Erstanwender bisher nicht bilanzierte immaterielle Werte aus
vergangenen Unternehmenserwerben, die nach IAS 38
aktivierungspflichtig wären, zu Lasten des Goodwill separat
aktivieren müssen. Der umbenannte Standard (bisher: First-Time
Application) soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2003
veröffentlicht werden.
Insurance Contracts – Phase I: Das
Board erörterte ausführlich den Fortgang des Projekts zu
bilanziellen Erfassung von Versicherungsverträgen. Nach der
abschließenden Diskussion einiger Detailfragen auf der April-Sitzung
plant das IASB derzeit die Veröffentlichung eines Standardentwurfs
zum Ende des zweiten Quartals 2003.
Measurement Objectives: Abschließend
befasste sich das IASB mit einem Forschungsprojekt zu
Bewertungszwecken und –zielen für Vermögenswerte und Schulden. Der
kanadische Standard-Setter, das Canadian Accounting Standards Board
(AcSB), hat hierzu im Auftrag des IASB kürzlich einen
Diskussionsentwurf erarbeitet, der einem Projekt zur Überarbeitung
des IASB-Rahmenkonzepts zu Grunde gelegt werden soll.
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12.03.2002 |
Das Europäische Parlament hat am 12. März in
erster Lesung einem Verordnungsentwurf über die Einführung der
International Accounting Standards in der Europäischen Union
ab 2005 zugestimmt.
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19-21.02.2003 |
Die Februar-Sitzung des IASB
fand vom 19. bis 21. 2. 2003 in London statt. (Ein
ausführliches Protokoll ist unter www.iasb.org.uk
verfügbar.)
Business Combinations – Phase
II: Hier diskutierte das Board die EPS-Ermittlung bei
Existenz von Minderheitsgesellschaftern. Obwohl Minderheiten
künftig als Eigenkapitalgeber angesehen werden sollen (s.
KIR, DB 2002 S. 2560), bleiben ihre Ergebnisanteile wie
bisher bei der EPS-Berechnung unberücksichtigt. Die EPS-Zahl
informiert folglich allein über die den Anteilseignern des
Mutterunternehmens zustehende Ertragsentwicklung. Weiterhin
wurde die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen
erörtert, bei denen Kontrollübernahme
(Akquisitionszeitpunkt) und Anteilserwerb zeitlich
auseinander fallen. Eine bereits zuvor an dem erworbenen
Unternehmen gehaltene Beteiligung soll im
Akquisitionszeitpunkt erfolgsneutral zu ihrem Fair Value
bewertet werden.
Convergence: Hier stellte das
IASB u.a. eine umfassende Neuregelung der Bilanzierung von
Pensionsverpflichtungen in Aussicht, die zwar derzeit die
Kapazitäten des Boards übersteige, aber für die Zukunft als
gemeinsames Projekt mit einem anderen Standard-Setter
geplant sei.
First-Time Application of
IFRSs: Hier diskutierte das IASB Einzelfragen der
Hedging-Bilanzierung bei Übergang auf die IFRS. Weiterhin
wurde beschlossen, dass für Erstanwender grundsätzlich die
im Zeitpunkt der Erstanwendung aktuell geltenden IFRS
relevant sein sollen. Nach einer jetzt ausgeschlossenen
Alternativmethode hätte bei der Erstanwendung fingiert
werden sollen, dass IFRS sowie ggf. mittlerweile überholte
IAS seit jeher angewendet worden seien. Das Board plant nach
nunmehr beendeter Erörterung der Stellungnahmen zu ED 1 für
das zweite Quartal 2003 die Veröffentlichung des endgültigen
Standards.
Improvements: Das Board
befasste sich mit Stellungnahmen zum Improvements-Entwurf,
vor allem betreffend IAS 1, 2, 8, 10, 15, 16, 21, 24 und 33.
Es ist geplant, die im Rahmen dieses Projekts geänderten
Standards en bloc ab 2005 verpflichtend zu machen, wobei
eine frühere Anwendung empfohlen würde. — Income Statements:
Im Rahmen dieses bisher als „Reporting Performance“
bezeichneten Projekts erwog das Board, den Ausweis einer
Zwischensumme Operating Profit in der GuV vorzuschreiben. An
diese soll sich eine eng umgrenzte Other Operating-Kategorie
anschließen, gefolgt von der Kategorie Financial Items.
Weiterhin kündigte das Board Feldstudien mit
Bilanzerstellern und –adressaten an und diskutierte
Spezialregeln für Finanzinstitutionen.
Revenue Recognition: Hier
erörterte das IASB nicht die Frage des
Realisationszeitpunktes, sondern das Ausmaß der aus einem
Geschäft zu realisierenden Umsätze. Nach der Liability
Extinguishment View entsteht ein Umsatz dadurch, dass eine
(Leistungs-) Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem
Kunden erlischt, während es nach der Broad Performance View
darauf ankommt, dass das Unternehmen dieser Verpflichtung
selbst nachkommt. Bei an Dritte subkontrahierten Geschäften
führen diese Ansätze zu unterschiedlichen Umsatzhöhen,
sofern der Subunternehmer gegenüber dem Kunde nicht selbst
die rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der Leistung
übernimmt. Die diesbezüglichen Beratungen dauern an.
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03.2003 |
DRSC-Umfrage zu den
Arbeitsprogrammen der Standard-Setter:
Mit einer unter
www.drsc.de
verfügbaren Umfrage lädt der DSR alle interessierten
Personen und Organisationen ein, ihre Meinung zum
derzeitigen Arbeitsprogramm und den Forschungsvorhaben des
IASB sowie den Arbeitsprogrammen der nationalen
Standard-Setter zu äußern. Der DSR ist als Liaison
Standard-Setter des IASB aufgerufen, zu dessen
Arbeitsprogramm Stellung zu nehmen. Ziel ist es, das IASB
bei der Fortschreibung seines Arbeitsprogramms zu
unterstützen. Der DSR bittet um Stellungnahme bis zum 3. 4.
2003.
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02.2003 |
In einer Stellungnahme gegenüber
dem Komitee europäischer Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee
of European Securities Regulators, CESR) hat die European
Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Februar 2003
zur Frage der Durchsetzung (Enforcement) von
Rechnungslegungsregeln Stellung genommen. Das CESR hatte im
Oktober 2002 ein Konsultationspapier zur Durchsetzung von
Rechnungslegungsstandards in Europa vorgelegt. In ihrer
Kommentierung betonte die EFRAG die Notwendigkeit eines
europaweit einheitlichen Enforcement-Mechanismus, da
Durchsetzungsakte immer auch als inhaltliche
Interpretationen der Rechnungslegungsregeln anzusehen seien.
In diesem Zusammenhang warnt sie vor einer in einzelnen
Ländern praktizierten sog. Pre-Clearance, also der
Vorabgenehmigung bestimmter Rechnungslegungspraktiken.
Derlei erleichternde Maßnahmen gefährdeten eine
gleichförmige Anwendung von Rechnungslegungsnormen in den
EU-Staaten, weil ungewollt Präzedenzfälle geschaffen würden,
auf die sich Unternehmen berufen könnten. |
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4/5.02.2003 |
Die Februar-Sitzung des IFRIC
fand am 4. und 5. 2. 2003 in London statt.
Dabei kam es nicht zu
offiziellen Verlautbarungen. Diskutiert wurden u.a. folgende
Themen: Abgrenzung von Leasingverhältnissen, wobei auf das
Vorliegen von Nutzungsrechten abgestellt wird (Rights of Use);
Bilanzierung von Emissionsrechten bei erstmaliger Gewährung
(Emission Rights); Ausnahmen von den Bilanzierungsnormen für
leistungsorientierte Pensionspläne bei mangelnder
Datenverfügbarkeit (Multi-Employer Plans);
Abgrenzungsprobleme von leistungs- und beitragsorientierten
Pensionsplänen, wobei beitragsorientierte Pläne mit einer
garantierten Mindestrendite wie leistungsorientierte
Pensionspläne zu bilanzieren sind; Erfassung von
Bewertungsänderungen bei Stilllegungs- und ähnlichen
Rückstellungen (Changes in Decommissioning and Similar
Liabilities); grundlegende Kriterien für die Bilanzierung
verbundener Transaktionen (Reporting Linked Transactions).
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28.01.2003 |
Der Corporate Governance Kodex
ist ein Erfolg. Unternehmensintegrität, Anlegerschutz und
eine gute Corporate Governance haben für die
Bundesregierung hohe Priorität. Der im vorigen Jahre von
der sogenannten Cromme-Kommission erarbeitete Deutsche
Corporate Governance Kodex spielt dabei eine
wichtige Rolle.
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24.01.2003 |
SEC nähert sich weiter im
Bilanzstreit der EU an, Financial Times Deutschland
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22/23.01.2003 |
Die Januar-Sitzung des IASB fand
vom 22. bis 23. 1. 2003 in London statt.
(Ein ausführliches Protokoll
ist unter www.iasb.org.uk verfügbar.)
Business Combinations – Phase
II: Das Board diskutierte die bilanzielle Abbildung eines
Unternehmenserwerbs, bei dem der Erwerber die Anteile am
erworbenen Unternehmen im Austausch für einen an Zahlungs
Statt hingegebenen Betrieb (Business) oder andere
nicht-monetäre Vermögenswerte erhält. Die erworbene
Beteiligung soll auch hier zum Fair Value angesetzt werden,
welcher über eine Bewertung entweder des erworbenen
Unternehmens oder der Gegenleistung zu ermitteln ist.
Convergence: Das Board
erörterte zum einen, wie die bei der Bilanzierung von
Pensionsverpflichtungen entstehenden Ertrags- und
Aufwandskomponenten im Rahmen des Comprehensive Income
(Projekt „Reporting Performance“) auszuweisen sind.
Weiterhin wurde bei der Bilanzierung von zum Abgang
bestimmten Vermögenswerten (Assets Held for Disposal) die
Übernahme von Vorschriften aus SFAS 144 „Accounting for the
Impairment or Disposal of Long-Lived Assets“ diskutiert.
Diese Konvergenzbestrebungen sollen einerseits in einen
neuen IFRS münden, der IAS 35 „Discontinuing Operations“
ersetzt, andererseits bestimmte Begriffe im derzeit in
Überarbeitung befindlichen IAS 36 „Impairment of Assets“
anpassen. Schließlich einigte sich das IASB auf die
Ersetzung von IAS 20 „Accounting for Government Grants and
Disclosure of Government Assistance“ zur Bilanzierung
staatlicher Zuschüsse und sonstiger Finanzhilfen.
First-Time Application of
IFRS: Im Rahmen des Projekts zur erstmaligen Anwendung von
IFRS wurde die Diskussion der bisher erhaltenen
Stellungnahmen fortgesetzt. Das Board einigte sich auf
Änderungen bei der Ausbuchung (Derecognition) von
Finanzvermögenswerten, bei der Bilanzierung
zusammengesetzter (Compound) Finanzinstrumente, bei der
Umstellung auf IFRS durch Tochterunternehmen, deren
Konzernmutterunternehmen IFRS bereits länger anwenden, und
bei der Fortführung bestimmter Wertansätze im Rahmen der
Erstellung der ersten IFRS-Eröffnungsbilanz. Mit einem
endgültigen Standard wird im zweiten Quartal 2003 gerechnet.
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21.01.2003 |
Eschborn/Frankfurt am Main, 21.
Januar 2003. Unternehmen verkennen die Tragweite der
IAS-Umstellung. Viele Unternehmen, die aufgrund der EU
Verordnung auf IAS umstellen, laufen Gefahr, gravierende
Managementfehler zu begehen.
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14.01.2003 |
Vorlage von Abschlüssen:
Kommission begrüßt Unterstützung des Europäischen
Parlaments für aktualisierte Rechnungslegungsvorschriften
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