|
27.01.2006 |
Die Europäische Union hat im Amtsblatt
vom 27. Januar 2006 die Verordnung (EG) Nr. 108/2006 der Kommission
vom 11. Januar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003
betreffend die Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG)
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
veröffentlicht.
Durch die Verordnung werden
Änderungen in IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und der Grundlage
für die Schlussfolgerungen zu IFRS 6 Exploration und Evaluierung von
mineralischen Ressourcen, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben,
Änderung des IAS 1 Darstellung des Abschlusses, Angaben zum Kapital,
Änderungen des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und
des IFRS 4 Versicherungsverträge Finanzgarantien, sowie IFRIC 6
Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem
spezifischen Markt ergeben Elektro- und Elektronik-Altgeräte
übernommen.
|
|
|
27.01.2006 |
Der Stand des Endorsement-Prozesses. |
|
|
25.01.2006 |
IFRS-Anwendung für
ausländische börsennotierte Unternehmen in Korea möglich.
Die südkoreanische
Börsenaufsichtskommission hat von der koreanischen Börse
vorgeschlagene Vorschriftsänderungen gebilligt, nach denen
in Korea börsennotierte, ausländische Unternehmen die
Anwendung von IFRS und US-GAAP anstelle der koreanischen
Rechnungslegungsstandards gestattet ist. Die World
Federation of Exchanges berichtet, daß zum 31. Dezember
2005 1.619 koreanische und 0 ausländische Unternehmen an
der koreanischen Börse gelistet waren.
|
|
|
23.01.2006 |
Reibungsloser Übergang auf
IFRS in Australien.
Die australische
Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and
Investments Commission, ASIC) hat eine Zusammenfassung
ihrer jüngsten Untersuchung der kürzlich eingeführten
australischen IFRS-Äquivalenzstandards (AIFRS)
veröffentlicht. Die ASIC überprüfte die Angaben in den
Geschäftsberichten von 1.250 börsennotierten Unternehmen
mit Bilanzstichtag zwischen dem 30. Juni und 31. Juli
2005. Als Ergebnis hielt die ASIC fest dass "alle
überprüften Unternehmen die vorgeschriebenen Angaben über
die Auswirkungen der AIFRS erfolgreich vorgelegt haben,
durch Erklärung der wichtigsten von ihnen unter AIFRS
erwarteten bilanziellen Unterschiede".
|
|
|
21.01.2006 |
CESR-Erklärung bezüglich
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter
IFRS.
Das Komitee der
Europäischen Börsenaufsichtsbehörden (Committee of
European Securities Regulators -
CESR) veröffentlichte
eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten
auf die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a)
über jedes von ihnen genutzten Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über ihre
Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden für unter IFRS nicht speziell geregelte
Sachverhalte hingewiesen werden. Das CESR hob vier
spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der
Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von
besonderer Relevanz für Abschlüsse in 2005 sind:
1.
Erstens enthalten die (von der EU-Kommission zur Anwendung
in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst verschiedene
Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen
Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz-
und Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten
spezielle zu erfüllende Angabevorschriften, insbesondere
bezüglich der Ausübung von Wahlrechten.
2.
Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS
noch nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung
von Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten,
Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente
Angaben zur Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden würden den Abschlussadressaten
aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen (siehe
auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Änderungen von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff).
3.
Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten
Sachverhalten die entsprechenden IAS/IFRS noch nicht
vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies
trifft gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu, die
sich direkt auf die Bilanzierung von
Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen
Regelungen sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19.
November 2004 noch nicht zur verpflichtenden Anwendung in
der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out" von
IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von
Unternehmen sich für die Anwendung der vollständigen
Fassung von IAS 39 entscheiden werden, während andere den
geänderten, von der EU gebilligten Standard anwenden
werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen
unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ("Hedge
Accounting") und Effektivität (dieser Beziehungen) nutzen
werden, sollten Emittenten die von Ihnen angewendeten
Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären,
insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen.
4.
Abschließend kommt es aufgrund des EU
Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen
zwischen der Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch
den IASB und deren verpflichtender Anwendung in der EU.
Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten kürzlich
mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen zur
Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der
Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU
veröffentlicht werden und in Kraft treten, diese anwenden
können (aber nicht müssen), wenn eine frühzeitige
Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden IFRS
gestattet ist.
|
|
|
20.1.2006 |
Die Januar-Sitzung des IASB
fand am 24. und 25. 1. 2006 in London statt. Das IFRIC
hatte bereits am 12. und 13. 1. 2006 in London getagt.
Offizielle Ergebnisprotokolle stehen unter
http://www.iasb.org zum Download bereit.
|
|
|
20.01.2006 |
IASCF sucht neue
IASB-Mitglieder.
Die IASC-Stiftung bittet um
Bewerbungen für vier IASB-Vollzeitmitgliedschaften ab dem
1. 7. 2006. Die Amtszeiten von Hans-Georg Bruns, Warren
McGregor, Geoffrey Whittington und Tatsumi Yamada laufen
am 30. 6. 2006 aus. Die von den Board-Mitgliedern zu
erfüllenden Qualifikationen finden sich im Anhang zur
IASCF-Satzung. IASB-Vollzeitmitglieder werden für eine
fünfjährige Amtszeit ernannt. Interessierte Kandidaten
werden gebeten, sich bis zum 28. 2. 2006 zu bewerben.
Weitere Informationen stehen unter
http://www.iasb.org bereit.
|
|
|
20.01.2006 |
EU-Kommission bildet Gruppe
der Wirtschaftsprüfer-Aufsichtsgremien.
Die EU-Kommission hat am 22. 12. 2005 eine neue
Europäische Gruppe aus Vertretern der Aufsichtsgremien für
Abschlussprüfer (European Group of Auditors' Oversight
Bodies, EGAOB) ins Leben gerufen. Das Ziel der EGAOB ist
die Sicherstellung effektiver Koordination der gemäß der
Änderungen der 8. EG-Richtlinie vom Oktober 2005 von den
EU-Mitgliedstaaten einzurichtenden Kontrollsysteme für
Prüfer gesetzlicher Abschlüsse und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die neu geschaffene
Gruppe darf darüber hinaus fachlichen Input bei der
Vorbereitung möglicher Maßnahmen der Kommission zur
Umsetzung der Richtlinie geben, wie zum Beispiel zum
Endorsement der International Standards on Auditing oder
bei der Beurteilung der Kontrollmechanismen von
Drittstaaten.
|
|
|
19.01.2006 |
Der International Accounting
Standards Board hat den Entwurf des IFRS ED 8
Operating Segments veröffentlicht.
Der Entwurf ist Ergebnis
des Short Term Convergence Projektes mit dem US Financial
Accounting Standards Board (FASB) zur
Segmentberichterstattung, und übernimmt die Regelungen des
einschlägigen US Standards FAS 131 Disclosures about
Segments of an Enterprise and Related Information
praktisch unverändert.
IFRS ED 8 Operating
Segments ersetzt IAS 14 Segment Reporting. Die
Segmentberichterstattung hat damit künftig auf Basis des
im FAS 131 festgelegten „Management Approaches“ zu
erfolgen. Dies bedeutet, dass die berichteten Segmente auf
der zu internen Steuerungszwecken verwendeten
Segmentierung beruhen. Die berichteten Segmentergebnisse
haben den internen (und womöglich nicht nach IFRS
ermittelten) Berichtsgrößen zu entsprechen. Die
Segmentergebnisse sind auf das Konzernergebnis vor
Steuern, die Segmentumsätze und das Segmentvermögen auf
die jeweilige Konzerngröße überzuleiten. Zudem sind,
sofern nicht bereits als intern genutzte Segmentgröße
berichtet, einige wenige verpflichtende Zusatzangaben zu
Produktumsätzen, zu Umsätzen und langfristigem Vermögen je
Region sowie ggf. zu Umsätzen mit Großkunden erforderlich.
Darüber hinaus wurden die Segmentangabepflichten im Rahmen
der Zwischenberichterstattung ausgeweitet und IAS 34
Interim Financial Reporting entsprechend geändert.
Stellungnahmen
können bis zum
19. Mai 2006
entweder an
CommentLetters@iasb.org oder an
info@drsc.de gesendet
werden.
|
|
|
13.01.2006 |
Das IFRIC hat D18 Interim
Financial Reporting and Impairment veröffentlicht.
Die vorgeschlagene Interpretation wurde entwickelt, um auf
den Klärungsbedarf im Hinblick auf die Interaktion
zwischen IAS 34 Interim Financial Reporting mit
IAS 36 Impairment of Assets und IAS 39 Financial
Instruments: Recognition and Measurement und deren
Effekt auf die Zwischen- und Jahresabschlüsse zu
reagieren.
Die Interpretation stellt klar, dass ein Unternehmen einen
Wertminderungsaufwand, den es in einem vorherigen
Zwischenabschluss für einen Geschäfts- oder Firmenwert,
eine Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder ein
finanziellen Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten
bilanziert wird, erfasst hat, nicht rückgängig machen
darf.
Der Interpretationsentwurf steht zum download bereit.
Stellungnahmen
zu IFRIC D18 können bis
zum 31. März 2006 an das Rechnungslegungs
Interpretations Committee (RIC) des DRSC (info@drsc.de)
oder an IFRIC (CommentLetters@iasb.org)
gerichtet werden.
|
|
|
12.01.2006 |
Das IFRIC hat heute die
Interpretation IFRIC 8 Scope of IFRS 2
veröffentlicht.
Durch die Interpretation
wird geklärt, daß der Standard IFRS 2 Share-based Payment
auf Vereinbarungen anzuwenden ist, bei denen das
Unternehmen anteilsmäßige Vergütungen für keine oder
inadäquate Gegenleistungen leistet. Wenn die
identifizierbare Gegenleistung geringer zu sein scheint
als der Fair Value des zugesagten Eigenkapitalinstruments,
stellt das nach IFRIC 8 eine Situation dar, in der bereits
andere Gegenleistungen erbracht wurden oder noch erbracht
werden. IFRS 2 ist deswegen anzuwenden. Die Interpretation
kann nur über das IASB bezogen
|
|
|
2.01.2006 |
Die Europäische Union hat im
Amtsblatt vom 22. Dezember 2005 die Verordnung (EG) Nr.
2106/2005 der Kommission vom 21. Dezember 2005 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die
Übernahme bestimmter internationaler
Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates veröffentlicht.
Durch die Verordnung wird
die Änderung zu IAS 39 Financial Instruments: Recognition
and Measurement, Cash Flow Hedge Accounting of Forecast
Intragroup Transactions übernommen. Die Änderung
vereinfacht die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften für
bestimmte konzerninterne Geschäftsvorfälle.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
|