Aktuelles 2006

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IAS Aktuelles 2006

 (für Deutschland - ohne Anspruch auf Vollständigkeit)


27.01.2006 Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 27. Januar 2006 die Verordnung (EG) Nr. 108/2006 der Kommission vom 11. Januar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Durch die Verordnung werden Änderungen in IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS und der Grundlage für die Schlussfolgerungen zu IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, Änderung des IAS 1 Darstellung des Abschlusses, Angaben zum Kapital, Änderungen des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und des IFRS 4 Versicherungsverträge Finanzgarantien, sowie IFRIC 6 Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben Elektro- und Elektronik-Altgeräte übernommen.
 

Verordnung (EG) Nr. 108/2006
27.01.2006 Der Stand des Endorsement-Prozesses.

 

Endorsement
25.01.2006 IFRS-Anwendung für ausländische börsennotierte Unternehmen in Korea möglich.

Die südkoreanische Börsenaufsichtskommission hat von der koreanischen Börse vorgeschlagene Vorschriftsänderungen gebilligt, nach denen in Korea börsennotierte, ausländische Unternehmen die Anwendung von IFRS und US-GAAP anstelle der koreanischen Rechnungslegungsstandards gestattet ist. Die World Federation of Exchanges berichtet, daß zum 31. Dezember 2005 1.619 koreanische und 0 ausländische Unternehmen an der koreanischen Börse gelistet waren.

 

 
23.01.2006 Reibungsloser Übergang auf IFRS in Australien.

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat eine Zusammenfassung ihrer jüngsten Untersuchung der kürzlich eingeführten australischen IFRS-Äquivalenzstandards (AIFRS) veröffentlicht. Die ASIC überprüfte die Angaben in den Geschäftsberichten von 1.250 börsennotierten Unternehmen mit Bilanzstichtag zwischen dem 30. Juni und 31. Juli 2005. Als Ergebnis hielt die ASIC fest dass "alle überprüften Unternehmen die vorgeschriebenen Angaben über die Auswirkungen der AIFRS erfolgreich vorgelegt haben, durch Erklärung der wichtigsten von ihnen unter AIFRS erwarteten bilanziellen Unterschiede".
 

 
21.01.2006 CESR-Erklärung bezüglich Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter IFRS.

Das Komitee der Europäischen Börsenaufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators - CESR) veröffentlichte eine Erklärung, in der europäische Wertpapier-Emittenten auf die Bedeutung klarer und transparenter Angaben (a) über jedes von ihnen genutzten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht unter IFRS sowie (b) über ihre Entscheidung zur Bestimmung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für unter IFRS nicht speziell geregelte Sachverhalte hingewiesen werden. Das CESR hob vier spezielle Sachverhalte hervor, bei denen, aufgrund der Erstanwendung der IFRS, transparente Angaben von besonderer Relevanz für Abschlüsse in 2005 sind:

1. Erstens enthalten die (von der EU-Kommission zur Anwendung in Europa) gebilligten IAS/IFRS selbst verschiedene Wahlmöglichkeiten, insbesondere bei der erstmaligen Anwendung der IFRS, zwischen zwei oder mehreren Ansatz- und Bewertungsmethoden. Die Standards ihrerseits enthalten spezielle zu erfüllende Angabevorschriften, insbesondere bezüglich der Ausübung von Wahlrechten.

2. Zweitens bestehen gegenwärtig Themenfelder, die unter IFRS noch nicht speziell geregelt sind (z.B. die Bilanzierung von Dienstleistungs-Konzessionen, Emissionsrechten, Put-Optionen von Minderheitsaktionären...). Transparente Angaben zur Erklärung der gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden würden den Abschlussadressaten aussagekräftige Informationen zur Verfügung stellen (siehe auch IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, Absatz 10ff).

3. Drittens kann es vorkommen, dass bei bestimmten Sachverhalten die entsprechenden IAS/IFRS noch nicht vollständig zur Anwendung in der EU freigegeben sind. Dies trifft gegenwärtig für einige der Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu, die sich direkt auf die Bilanzierung von Portfolio-Hedge-Beziehungen beziehen. Die diesbezüglichen Regelungen sind gemäß EU-Verordnung Nr. 2086/2004 vom 19. November 2004 noch nicht zur verpflichtenden Anwendung in der EU freigegeben (der so genannte "Carve-Out" von IAS 39). Daher ist zu erwarten, dass eine Reihe von Unternehmen sich für die Anwendung der vollständigen Fassung von IAS 39 entscheiden werden, während andere den geänderten, von der EU gebilligten Standard anwenden werden. Da es wahrscheinlich ist, dass Unternehmen unterschiedliche Bilanzierungsansätze im Bereich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") und Effektivität (dieser Beziehungen) nutzen werden, sollten Emittenten die von Ihnen angewendeten Grundsätze in transparenter Art und Weise erklären, insbesondere dann, wenn sie den "Carve-Out" nutzen.

4. Abschließend kommt es aufgrund des EU Endorsement-Verfahrens immer zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Veröffentlichungen von IFRS-Standards durch den IASB und deren verpflichtender Anwendung in der EU. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten kürzlich mitgeteilt, dass Unternehmen, wenn Verordnungen zur Freigabe von IFRS, nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Unterzeichnung des Abschlusses, im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten, diese anwenden können (aber nicht müssen), wenn eine frühzeitige Anwendung in der Verordnung und dem entsprechenden IFRS gestattet ist.

 

Erklärung CESR
20.1.2006 Die Januar-Sitzung des IASB fand am 24. und 25. 1. 2006 in London statt. Das IFRIC hatte bereits am 12. und 13. 1. 2006 in London getagt. Offizielle Ergebnisprotokolle  stehen unter http://www.iasb.org zum Download bereit.
 
 
20.01.2006 IASCF sucht neue IASB-Mitglieder.

Die IASC-Stiftung bittet um Bewerbungen für vier IASB-Vollzeitmitgliedschaften ab dem 1. 7. 2006. Die Amtszeiten von Hans-Georg Bruns, Warren McGregor, Geoffrey Whittington und Tatsumi Yamada laufen am 30. 6. 2006 aus. Die von den Board-Mitgliedern zu erfüllenden Qualifikationen finden sich im Anhang zur IASCF-Satzung. IASB-Vollzeitmitglieder werden für eine fünfjährige Amtszeit ernannt. Interessierte Kandidaten werden gebeten, sich bis zum 28. 2. 2006 zu bewerben. Weitere Informationen stehen unter http://www.iasb.org bereit.
 

 
20.01.2006 EU-Kommission bildet Gruppe der Wirtschaftsprüfer-Aufsichtsgremien.


Die EU-Kommission hat am 22. 12. 2005 eine neue Europäische Gruppe aus Vertretern der Aufsichtsgremien für Abschlussprüfer (European Group of Auditors' Oversight Bodies, EGAOB) ins Leben gerufen. Das Ziel der EGAOB ist die Sicherstellung effektiver Koordination der gemäß der Änderungen der 8. EG-Richtlinie vom Oktober 2005 von den EU-Mitgliedstaaten einzurichtenden Kontrollsysteme für Prüfer gesetzlicher Abschlüsse und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die neu geschaffene Gruppe darf darüber hinaus fachlichen Input bei der Vorbereitung möglicher Maßnahmen der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie geben, wie zum Beispiel zum Endorsement der International Standards on Auditing oder bei der Beurteilung der Kontrollmechanismen von Drittstaaten.
 

 
19.01.2006 Der International Accounting Standards Board hat den Entwurf des IFRS ED 8 Operating Segments veröffentlicht.

Der Entwurf ist Ergebnis des Short Term Convergence Projektes mit dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Segmentberichterstattung, und übernimmt die Regelungen des einschlägigen US Standards FAS 131 Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information praktisch unverändert.

IFRS ED 8 Operating Segments ersetzt IAS 14 Segment Reporting. Die Segmentberichterstattung hat damit künftig auf Basis des im FAS 131 festgelegten „Management Approaches“ zu erfolgen. Dies bedeutet, dass die berichteten Segmente auf der zu internen Steuerungszwecken verwendeten Segmentierung beruhen. Die berichteten Segmentergebnisse haben den internen (und womöglich nicht nach IFRS ermittelten) Berichtsgrößen zu entsprechen. Die Segmentergebnisse sind auf das Konzernergebnis vor Steuern, die Segmentumsätze und das Segmentvermögen auf die jeweilige Konzerngröße überzuleiten. Zudem sind, sofern nicht bereits als intern genutzte Segmentgröße berichtet, einige wenige verpflichtende Zusatzangaben zu Produktumsätzen, zu Umsätzen und langfristigem Vermögen je Region sowie ggf. zu Umsätzen mit Großkunden erforderlich.
Darüber hinaus wurden die Segmentangabepflichten im Rahmen der Zwischenberichterstattung ausgeweitet und IAS 34 Interim Financial Reporting entsprechend geändert.
Stellungnahmen können bis zum 19. Mai 2006 entweder an CommentLetters@iasb.org oder an info@drsc.de gesendet werden.
 

 
13.01.2006 Das IFRIC hat D18 Interim Financial Reporting and Impairment veröffentlicht.


Die vorgeschlagene Interpretation wurde entwickelt, um auf den Klärungsbedarf im Hinblick auf die Interaktion zwischen IAS 34 Interim Financial Reporting mit IAS 36 Impairment of Assets und IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement und deren Effekt auf die Zwischen- und Jahresabschlüsse zu reagieren.


Die Interpretation stellt klar, dass ein Unternehmen einen Wertminderungsaufwand, den es in einem vorherigen Zwischenabschluss für einen Geschäfts- oder Firmenwert, eine Investition in ein Eigenkapitalinstrument oder ein finanziellen Vermögenswert, der zu Anschaffungskosten bilanziert wird, erfasst hat, nicht rückgängig machen darf.


Der Interpretationsentwurf steht zum download bereit. Stellungnahmen zu IFRIC D18 können bis zum 31. März 2006 an das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC (info@drsc.de) oder an IFRIC (CommentLetters@iasb.org) gerichtet werden.

 

 
12.01.2006 Das IFRIC hat heute die Interpretation IFRIC 8 Scope of IFRS 2 veröffentlicht.

Durch die Interpretation wird geklärt, daß der Standard IFRS 2 Share-based Payment auf Vereinbarungen anzuwenden ist, bei denen das Unternehmen anteilsmäßige Vergütungen für keine oder inadäquate Gegenleistungen leistet. Wenn die identifizierbare Gegenleistung geringer zu sein scheint als der Fair Value des zugesagten Eigenkapitalinstruments, stellt das nach IFRIC 8 eine Situation dar, in der bereits andere Gegenleistungen erbracht wurden oder noch erbracht werden. IFRS 2 ist deswegen anzuwenden. Die Interpretation kann nur über das IASB bezogen

 

 
2.01.2006 Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 22. Dezember 2005 die Verordnung (EG) Nr. 2106/2005 der Kommission vom 21. Dezember 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Durch die Verordnung wird die Änderung zu IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, Cash Flow Hedge Accounting of Forecast Intragroup Transactions übernommen. Die Änderung vereinfacht die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften für bestimmte konzerninterne Geschäftsvorfälle.
 

Verordnung (EG) Nr. 2106/2005


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© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 29.01.06