Aktuelles 2002

Kontakt
Forum
Index
Home
Inhalt
Links
Info



Kommission begrüßt Konvergenzvereinbarung von  IASB und FASB zur Vorlage von Abschlüssen

Die Europäische Kommission begrüßt die heutige gemeinsame Mitteilung des "International Accounting Standards Board" (IASB) und des US-amerikanischen "Financial Accounting Standards Board" (FASB) über ihr Engagement für eine umfassende Konvergenz ihrer jeweiligen Rechnungslegungsstandards bis 2005. Ab diesem Termin werden EU-Unternehmen verpflichtet sein, die IAS anzuwenden. Die Mitteilung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem weltweiten Rechnungslegungsstandardsystem, und sie wird insbesondere dazu beitragen, dass die US-amerikanische "Securities and Exchange Commission" (SEC) von EU-Unternehmen gemäß den IAS erstellte Abschlüsse ohne Abstimmung mit den US-amerikanischen GAAP bei einer Notierung an US-amerikanischen Wertpapiermärkten akzeptiert.

Das für Binnenmarktfragen zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Frits Bolkestein, erklärte, dass "die jüngsten Skandale gezeigt haben, wie wichtig Rechnungslegungsstandards von höchster Qualität für die Solidität aller Finanzmärkte sind. Die heutige Mitteilung ist ein sehr positiver Schritt auf dem Weg zu einem weltweit einheitlichen System von qualitativ hochwertigen, erstklassigen und auf soliden Prinzipien basierenden Rechnungslegungsstandards, die eine deutliche Verbesserung der Effizienz der Kapitalmärkte der Welt ermöglichen würden. Dies würde Kosten senken, die Vergleichbarkeit erhöhen und die Unternehmensführung verbessern. Wir müssen dafür sorgen, dass die Konvergenz ohne eine Verwässerung der Qualität der Standards erreicht wird. Ich bin zuversichtlich, dass IASB und FASB dieser Herausforderung gerecht werden."

Die Mitteilung von IASB und FASB stützt sich auf eine Gemeinsame Absichtserklärung zur Konvergenz der jeweiligen Standards. In der Absichtserklärung verpflichten sich beide Organe zur Konvergenz auf der Grundlage von qualitätsorientierten Lösungen sowie zu deren Beibehaltung durch die Koordinierung der künftigen Arbeiten.

Im Juni 2002 hat die EU die IAS-Verordnung verabschiedet, nach der an einem geregelten Markt notierte EU-Unternehmen verpflichtet sind, ihren konsolidierten Abschluss ab 2005 gemäß den angenommenen IAS zu erstellen (siehe IP/02/827). Die Mitgliedstaaten können diese Anforderung auf nicht notierte Unternehmen und den Jahresabschluss ausweiten.

Herr Bolkestein erörterte die Fragen der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards und der Anerkennung von gemäß den IAS erstellten Abschlüssen durch die SEC mit dem Vorsitzenden der US-amerikanischen "Securities and Exchange Commission" (SEC), Harvey L. Pitt, bei dessen Besuch in Brüssel am 9. Oktober (siehe MEMO/02/210).

Den vollständigen Wortlaut der Mitteilung von IASB und FASB finden Sie unter der Adresse:

http://www.iasc.org.uk/cmt/0001.asp

EU Pressemitteilung IP/02/1576

 


Nutzungsbedingungen

© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 12.01.05