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Freigabe internationaler Rechnungslegungsstandards

Brüssel, 23. Dezember 2002

Nach Inkrafttreten der im Juni 2002 verabschiedeten IAS-Verordnung (siehe IP/02/827) am 11. September 2002 müssen als Nächstes die bestehenden IAS freigegeben werden, damit sie ab 2005 von börsennotierten Unternehmen angewandt werden können. Dies sollte eigentlich bis Ende 2002 geschehen, doch werden die dazu erforderlichen Übersetzungen, die hohen Qualitätsansprüchen genügen müssen, erst Anfang 2003 vorliegen. Die IAS-Verordnung ist zentraler Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, bei dessen Umsetzung in den letzten Wochen erhebliche Fortschritte erzielt wurden (siehe IP/02/1785).

Börsennotierte Unternehmen sollten schon jetzt Vorkehrungen für die Umstellung auf die IAS treffen.

Um eine EU-weit einheitliche Anwendung zu erleichtern, werden die IAS derzeit in alle Amtssprachen der Gemeinschaft übersetzt und sollen danach im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Es ist wichtig, dass diese Übersetzungen hohen Qualitätsansprüchen genügen - kann die Freigabe der Standards doch erst bei Vorliegen der Übersetzungen erfolgen. Sobald dies der Fall ist, wird die Kommission umgehend, d.h. im Frühjahr 2003, über die Freigabe entscheiden.

Die IAS-Verordnung verpflichtet börsennotierte Unternehmen, einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen, ihren konsolidierten Abschluss ab dem Jahr 2005 nach den freigegebenen Internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellen.

Um eine angemessene politische Kontrolle zu gewährleisten, sieht die Verordnung ein neues Verfahren auf EU-Ebene vor, bei dem die vom Londoner "International Accounting Standards Board" (IASB) festgelegten internationalen Rechnungslegungsgrundsätze geprüft werden, um sie für die Anwendung innerhalb der EU freizugeben. Über diese Freigabe entscheidet die Kommission aufgrund einer Stellungnahme des neu geschaffenen, aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Regelungsausschusses "Rechnungslegung" und unter Berücksichtigung der fachlichen Ratschläge der EFRAG.

In der Zwischenzeit werden die bestehenden Internationalen Rechnungslegungsstandards von der Kommission und dem Regelungsausschuss "Rechnungslegung" geprüft.

Pressemitteilung EU IP/02/1967


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© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 12.01.05