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Aktuelles 2003 |
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Kommission begrüßt Unterstützung des Europäischen Parlaments für aktualisierte Rechnungslegungsvorschriften Brüssel, den 14. Januar 2003 Die Europäische Kommission hat die Annahme des Richtlinienvorschlags zur Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien durch das Europäische Parlament am 14. Januar 2003 begrüßt. Mit den Änderungen werden die bestehenden EU-Regeln der derzeitigen Wohlverhaltenspraxis angepaßt. Auch wird die Verordnung über die "International Accounting Standards" (IAS) ergänzt, die im Juni 2002 angenommen wurde (s. IP/02/827) und alle auf einem geregelten Markt notierten EU-Unternehmen verpflichtet, die IAS ab 2005 zu Grunde zu legen. Überdies wird den Mitgliedstaaten mit dieser Verordnung gestattet, diese Anforderung auf alle anderen Unternehmen auszudehnen. Mit den Änderungen werden diejenigen Mitgliedstaaten, die die IAS nicht auf alle Unternehmen anwenden, in die Lage versetzt, sich auf die Erstellung vergleichbarer qualitativ hochwertiger Abschlüsse hin zu entwickeln. Mit der neuen Richtlinie wird eine angemessene Rechnungslegung für sogenannte "Zweckgesellschaften" ("special purpose vehicles") sichergestellt, die Offenlegung von Risiken und Ungewissheiten verbessert sowie die Kohärenz der Abschlussprüferberichte in der EU erhöht. Die Kommission befürwortet die Änderungen des Parlaments und hofft, dass der Rat den Text in einer einzigen Lesung im März annehmen kann. Herr Bolkestein meinte hierzu: "Die Unterstützung dieses Vorschlags durch das Parlament stellt ein wichtiges politisches Signal dahingehend dar, dass die Europäische Union nicht nur ernsthaft an der Integration des Kapitalmarktes bis 2005 arbeitet, sondern dass sie sich auch Verbesserungen bei der Vorlage von Abschlüssen und im Auditbereich gegenüber allen EU-Unternehmen verpflichtet fühlt. Qualitativ hochwertige Finanzabschlüsse sind von ausschlaggebender Bedeutung, will man sicherstellen, dass Anleger und Verbraucher fundierte Entscheidungen in Bezug auf Unternehmen treffen können." Die IAS-Verordnung schreibt allen auf einem geregelten Markt notierten EU-Unternehmen vor, ihre konsolidierten Abschlüsse ab 2005 gemäß den angenommenen IAS zu erstellen. Die Mitgliedstaaten können diese Anforderung auch auf nichtnotierte Unternehmen und auf die Jahresabschlüsse ausdehnen. Werden die befürworteten IAS nicht zu Grunde gelegt, so gelten die einzelnen Bestimmungen der Vierten und der Siebenten Rechnungslegungsrichtlinie, die durch diesen Vorschlag geändert würden, auch weiterhin als Grundlage für EU-Rechnungslegungsanforderungen. Diese Richtlinien können somit u.U. weiterhin für bis zu 5 Mio. Unternehmen in Europa gelten. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würden die EU-Rechnungslegungsvorschriften der modernen Rechnungslegungstheorie und -praxis angepasst werden (s. IP/02/799, d.h. es würden alle Inkohärenzen mit den IAS ausgeräumt werden. Den Unternehmen wird es insbesondere erschwert werden, Verbindlichkeiten zu "verstecken", indem sie künstliche Strukturen (wie die sogenannten 'special purpose vehicles') errichten, die sie vom Wesen her kontrollieren, die aber aus Sicht der Beteiligungen weitgehend unabhängig zu sein scheinen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der angemessenen Behandlung von außerbilanzmäßigen Finanzierungen. In Anbetracht der Verbindungen, die in einigen Mitgliedstaaten zwischen den Jahresabschlüssen und der Besteuerung bestehen, ist es von großer Bedeutung, dass jeder Mitgliedstaat in seinem eigenen Tempo auf die IAS umstellt, d.h. dem Tempo, das dem jeweiligen Land angemessen ist. Die meisten Änderungen werden also als Optionen für die Mitgliedstaaten eingeführt, was eine allmähliche Anpassung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften an die IAS gestattet. Die vorgeschlagenen Änderungen nehmen nicht nur eine Aktualisierung der derzeit gültigen Rechnungslegungsvorschriften vor, sondern stellen auch klar, dass sich die im Lagebericht vorgenommene Analyse der Risiken und der Ungewissheiten, mit denen ein Unternehmen konfrontiert ist, nicht nur auf die finanziellen Aspekte der Geschäftstätigkeit beziehen sollte, sondern dass vielmehr auch die Offenlegung wichtiger sozialer und umweltbezogener Aspekte erforderlichenfalls mit ins Auge gefasst werden sollte. Die vorgeschlagenen Änderungen fördern überdies eine harmonisiertere Aufmachung der Abschlussprüferberichte, indem ihr Inhalt obligatorisch festgelegt wird. Diese Berichte stellen eine wertvolle Vergewisserung dahingehend dar, dass die Unternehmensabschlüsse verlässlich sind. Die neuen Anforderungen stimmen mit den "International Standards on Auditing" überein, die vom "International Auditing and Assurance Standards Board" herausgegeben werden. Der Vorschlag ist ein wichtiger Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (s. IP/00/1269), der vom Europäischen Rat von Lissabon als ein Schlüsselelement für die Schaffung eines integrierten Finanzdienstleistungs-Binnenmarktes besonders unterstützt wurde. Auch stimmt er mit der Strategie überein, die in der Mitteilung der Kommission vom Juni 2000 über die Zukunft der Finanzabschlüsse in Europa dargelegt wurde (s. IP/00/606). Pressemitteilung EU IP/03/47
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© 2001 Matthias Ax |
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