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IAS Börse |
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Für das Verständnis von perfomanceorientierten Rechnungslegungsstandards wie den IAS oder US-Gaap ist es wichtig ein paar Grundkenntnisse über das Prinzip des Aktienhandels zu erlangen. Denn im Grunde genommen beeinflußt die Börse und die globalen Kapitalmärkte mit ihren hohen Ansprüchen an ein Berichtswesen die neue Rechnungslegung maßgeblich. Die Rechnungslegung nach den IAS oder US-Gaap unterstützt die Anteilseigner und zukünftige Aktionäre mit entscheidungsrelevanten, vergleichsfähigen Daten. Nach dem Börsenzusammenbruch von 1929 begann Amerika mit der Entwicklung der US-GAAB, Europa erst 1973 mit den IAS. Aussagen über die Performance eines Unternehmens stehen bei diesen Standars im Vordergrund, nicht der Gläubigerschutz. Die modernen Rechnungslegungsstandards richten sich vielmehr an Investoren und bringen Stabilität/Vergleichbarkeit für einen weltweiten Aktienhandels, der die Basis unser heutigen Weltwirtschaft darstellt. Der internationale Jahresabschluß hat keine Steuerbemessungsfunktion, sondern dient er der Bereitstellung einer zeitgerechten Information über die wirtschaftliche Lage und Potentials eines Unternehmens, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu erhöhen. Wichtige Angaben für Anleger und Investoren. "Earnings per share", der Gewinn pro Aktie, ist eine der wenigen Angaben, die nach IAS und US-Gaap unabdingbar gefordert werden. Deutsche Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, brauchen diese für Anleger wichtige Angabe nicht zu machen. In der jüngsten Vergangenheit sind aber selbst die als „unantastbar“ gehandelten US-Gaap ins Kreuzfeuer geraten. Grund: Die Enron-Pleite und manipultierte Bilanzen von AOL, Worldcom und Qwest. Schon werden erste Rufe nach neuen Standards laut. Die IAS als Nachfgolger von US-Gaap? Vielleicht ist es auch nur noch eine Frage der Zeit bis sich der "Neue Markt" mangels Nachfrage oder fehlerhafter Berichtserstattung von selbst auflöst... Nachdem sich der "Neue Markt" in der Zwischenzeit tatsächlich aufgelöst hat , werden wir mit Spannung die weitere Entwicklung abwarten.
Art der Zerlegung des Grundkapitals: Nennwert- und Stückaktien
Die Aktiengesellschaft (AG) besorgt sich über die Ausgabe von Aktien ihr Kapital. Das Unternehmensrisiko wird somit auf viele Personen verteilt, denn die Aktionäre sind als Gesellschafter über den Kauf von Aktien am Grundkapital der AG beteiligt. Sie haften allerdings nur zur Höhe ihrer Beteiligung und nicht mit ihrem übrigen Vermögen. Die für diese Gesellschaftsform gesetzlichen Regelungen sind unter anderem im Aktiengesetz und Handelsgesetzbuch festgeschrieben. Das vermögen der AG setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Zunächst wird ein Teil der Gewinne als Dividende (Erfolgsbeteiligung) an die Aktionäre ausgeschüttet. Mit einem weiteren Teil der Gewinne werden Rücklagen gebildet (zum Teil gesetzlich vorgeschrieben). Damit kann die Gesellschaft in Zukunft weiter investieren, um ihre Ertragskraft und damit ihr vermögen zu steigern. Die Mitwirkungsrechte an den Entscheidungen der AG beschränken sich für den Aktionär im Wesentlichen auf seine Stimmabgabe in der Hauptversammlung. Dort wird vor allem über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, die Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand und die Verwendung des Bilanzgewinns entschieden. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig, während der Vorstand die Geschäfte der AG leitet und sie im Außenverhältnis vertritt. Aktiengesellschaften erhöhen das Grundkapital hauptsächlich über die Ausgabe neuer junger Aktien. Für diese muß dem Aktionär ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Der Aktionär ist Miteigentümer und kann seine Beteiligung nicht kündigen. Er muß vielmehr seine Anteile in der Regel an der Börse verkaufen, will er seine Beteiligung beenden. Die Laufzeit von Aktien ist nicht begrenzt. Nur ein Konkurs kann das Engagement des Aktionärs von außen beenden.
Bei den traditionellen Wertpapierformen unterscheidet man zwischen Beteiligungspapieren und Rentenpapieren. Die Aktie ist ein Beteiligungspapier. Mit einer Aktie verbrieft eine Aktiengesellschaft ein Anteilsrecht an ihrem Unternehmen. Anteilsrechte sind beispielsweise das Stimmrecht bei der Hauptversammlung, das Recht auf Dividende und das Recht auf den Bezug junger Aktien bei Kapitalerhöhungen. Eine Aktie besteht formal aus Mantel, Bogen und Erneuerungsschein (Talon). Im Mantel sind die Rechte, die man mit dem Kauf einer Aktie erwirbt, verbrieft. Der Bogen verbrieft bei Aktien die Gewinnanteilsscheine (Kupons), bei Anleihen die Zinsscheine und den jeweiligen zugehörigen Talon. Der Erneuerungsschein berechtigt zum Empfang des neuen Kuponbogens. Der amtlich notierte Preis für ein an der Börse gehandeltes Papier ist der Kurs. Aktien können nur von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben werden. Dabei zerlegen Aktien das Grundkapital einer Gesellschaft in kleine Anteile. Die rechnerische Größe - also die Höhe der Beteiligung am Grundkapital einer Aktiengesellschaft - bezeichnet man als den Nennwert. Durch die Beteiligung am Grundkapital wird ein Aktionär Miteigentümer an der Gesellschaft. Er besitzt bestimmte Rechte, hat jedoch keine vertraglichen Ansprüche. Ihm fließt der Gewinn zu, der nach der Berücksichtigung der Ansprüche der Gläubiger verbleibt.
Art der Zerlegung des Grundkapitals:
Nennwert- und Stückaktien
Aktien können als Nennwertaktien mit einem Mindestnennbetrag von einem Euro ausgeben werden. Der Nennwert gibt die Höhe der Beteiligung am Grundkapital des Unternehmens an - der Kurswert liegt meist wesentlich höher. Der Nennwert einer Aktie kann in Deutschland auf einen Euro oder ein Vielfaches lauten. Seit der Einführung des Euros haben die meisten Gesellschaften ihre auf D-Mark lautenden Nennwerte auf Euro umgestellt. Da der Nennwert einer Aktie nur auf volle Beträge lauten darf, ergeben sich jedoch Probleme durch die Umrechnung in Euro. Eine Aktie mit einem Nennwert von fünf DM würde bei einer Umrechnung in Euro einen Nennwert von 2,55646 Euro haben. Daher wurde bereits 1998 im Aktienrecht die Möglichkeit eingeräumt, Stückaktien zu begeben. Schon heute haben viele Aktiengesellschaften von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es ist davon auszugehen, dass die Stückaktie die Nennwertaktie weitgehend ablösen wird. Stückaktien sind nennwertlose Aktien. Im Gegensatz zu Nennwertaktien, die einen festen Betrag am Grundkapital angeben, verbriefen Stückaktien einen prozentualen Anteil am Grundkapital des Unternehmens zu dem Zeitpunkt ihrer Begebung.
Aktien werden an Wertpapierbörsen gehandelt. In Deutschland bei der Deutsche Börse AG. Dort wird regelmäßig durch das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage der Wert einer Aktie ermittelt. In Deutschland sind zurzeit über 5.600 (Stand 2002) Aktien in- und ausländischer Emittenten zum Handel zugelassen. Grundsätzlich sind Aktien zugleich Chancen- und Risikopapiere, da ihre Kurse steigen oder fallen können. Der Kurs richtet sich nach den Erwartungen an die Gewinne eines Unternehmens. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungen der Anleger über die zukünftige Unternehmensentwicklung kommt es, dass Aktien zugleich gekauft oder verkauft werden. Die Kursentwicklung von Aktien lässt sich zum Beispiel in Tageszeitungen, über das Fernsehen und den Rundfunk oder im Internet verfolgen. Für Unternehmen ist das Ausgeben von Aktien eine Form der Beteiligungsfinanzierung. Gerade bei jungen Unternehmen aus zukunftsträchtigen Branchen hat diese Form der Finanzierung eine entscheidende Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit. Bestes Beispiel dafür sind die Unternehmen des Neuen Marktes. Die aber im Gegenzug zur risikobehafteten Aktie ein kostenintensives und aufwendiges Infomationsmanagement für ihre Anleger bereitstellen müssen.
Die Märkte (Wo wird gehandelt?) Amtlicher
Handel/amtlicher Markt
Der umfangreichste an den deutschen Börsen durchgeführte Handel in Wertpapieren, die nach einem festgelegten, strengen Verfahren zu diesem Handel zugelassen sind. Für die Zulassung müssen beispielsweise 3 Jahresabschlüsse vorliegen. Eine zum Börsenhandel zugelassene Bank muß als Mitantragsteller benannt werden. Insbesondere unterliegen solche Unternehmen, deren Aktien in diesen Handel eingeführt werden sollen, einer strengen Publikationspflicht. Für die Kursfestsetzung in diesem Handel ist der Vorstand der jeweiligen Börse unter Mitwirkung der vereidigten, amtlichen Makler zuständig. Die amtlichen Makler wickeln die Geschäfte ab. Die entsprechenden Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlicht (vgl. auch die übrigen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels: geregelter Markt, Freiverkehr, Deutsche Terminbörse). Der amtliche Handel ist das breiteste Marktsegment an den deutschen Börsen. Etwa 90 Prozent des Gesamtumsatzes am Aktienmarkt entfällt auf dieses Segment. Für die Zulassung der Aktien zum amtlichen Handel muß das betreffende Unternehmen umfassende Angaben über seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse machen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im Vergleich zum geregelten Markt oder dem Freiverkehr (hier müssen lediglich gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden) relativ streng. Nur die Zulassung zum Neuen Markt ist noch schärfer geregelt.
Zwischen dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr angesiedeltes Börsensegment. Der Geregelte Markt soll solchen Unternehmen die Eigenkapitalbeschaffung ermöglichen, die die Anforderungen des amtlichen Marktes nicht erfüllen, ihre Aktien jedoch öffentlich unter Aufsicht des Börsenrats notieren lassen wollen. Außerdem soll der Geregelte Markt Unternehmen als Vorstufe zum amtlichen Markt dienen. Der Geregelte Markt hat geringere Zulassungsbedingungen als der amtliche Markt und macht es Aktiengesellschaften "leichter", an einer liquiden Börse gehandelt zu werden. Das Mindestkapital liegt bei DM 500.000,- bzw. bei einem Stückvolumen von mindestens 10.000 Aktien.
Der Neue Markt ist ist ein von der Deutschen Börse AG entwickeltes neues Handelssegment an der Frankfurter Wertpapierbörse, das am 10. März 1997 eröffnet wurde und mit dem eine Verbesserung der börsenmäßigen Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten für kleine und mittelgroße Unternehmen angestrebt wird. Zielgruppe des Neuen Marktes stellen kleinere und mittlere innovative Wachstumsunternehmen dar. Zielsetzung bei der Entwicklung des Neuen Marktes waren die Schaffung einer hohen Informationstransparenz sowie die Gewährleistung einer hinreichenden Marktliquidität und im Vergleich zum Geregelten Markt erhöhten Informationsanforderungen. Voraussetzung für die Einführung der Wertpapiere zum Neuen Markt ist, daß die Papiere das Zulassungsverfahren zum öffentlich-rechtlichen Geregelten Markt durchlaufen. Zulassungsvoraussetzungen sind: (1) Das Unternehmen muß mind. 1 Jahr und sollte möglichst seit mind. 3 Jahren bestehen. (2) Bei der erstmaligen Zulassung sind Stammaktien zu begeben; später ist auch die Zulassung von Vorzugsaktien möglich. (3) Die Emission muß über einen voraussichtlichen Kurswert von mind. DM 10 Mio. verfügen. Es müssen mind. 100.000 Aktien emittiert werden. (4) Das Emissionsvolumen soll zu mind. 50% aus einer Kapitalerhöhung resultieren. (5) Im Streubesitz sollen sich mind. 15%, möglichst aber 25% oder mehr des Grundkapitals befinden. Jeder Emittent, der eine Zulassung zum Neuen Markt anstrebt, muß mindestens einen Betreuer zur Marktpflege benennen. Der Betreuer stellt verbindliche Geld- und Briefkurse. Für den Anleger bedeuten die Aktien des Neuen Marktes Risikokapital. Derzeit verlassen einige Unternehmen den Neuen Markt wieder, da er für die Unternehmen mit hohen Aufwendungen für die Internationale Rechnungslegung und Publizitätspflicht verbunden ist. Zusätzlich wird die Rechnungslegung als unvollständig kritisiert. Die Zulassung zu diesem Handelssegment kann unter diesem Link nachgelesen werden: Regelwerk.
Im Börsensegment Freiverkehr werden Wertpapiere gehandelt, die weder zur amtlichen Notierung noch zum geregelten Markt zugelassen sind. Die Bedingungen zur Zulassung in dieses Marktsegment sind nicht so streng wie für den amtlichen oder geregelten Markt. Im Freiverkehr sind beispielsweise die meisten Auslandswerte oder Aktien kleinerer Unternehmen notiert. Die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt bei den einzelnen Börsen auf Antrag eines zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens, meist eines Kreditinstitutes. Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel gewährleistet erscheint. Die Preise werden durch spezielle Makler festgestellt und börsentäglich veröffentlicht |
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© 2001 Matthias Ax |
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