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IAS allgemein |
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Die deutsche Rechnungslegung hat in den vergangenen Jahren einen grundlegenden Wandel erfahren. Die zunehmend globale Ausrichtung der Unternehmen, die steigende Bedeutung der Kapitalmärkte und das weitere Vordringen der Informationstechnologie werden auch in der Rechnungslegung weitere deutliche Spuren hinterlassen. Bereits Anfang der 90er Jahre verhandelten die Bundesrepublik und die USA über die gegenseitige Anerkennung der landestypischen Rechnungslegung. Leider ohne Erfolg. So blieb einem Unternehmen, das den größten Kapitalmarkt der Welt für sich nutzen wollte, nichts anderes übrig, als die dort gültigen Rechnungslegungsvorschriften zu beachten. Ein besonders Ereignis im Jahr 1993 war, daß ein deutsches Unternehmen erstmalig seine Aktien an der New York Stock Exchange (NYSE) registrieren ließ, die damalige Daimler Benz AG. Die zunehmende Internationalisierung/Globalisierung und der damit verbundene gestiegene Kapitalbedarf, veranlasste in den 90er Jahren auch viele andere Unternehmen, sich auf ausländischen Kapitalmärkten Geld zu besorgen. So ging z.B. die Telekom in November 1996 an die NYSE und ebenso die Veba AG im Oktober 1997. Voraussetzung für die Zulassung für eine Börsennotierung in den USA war und ist, daß das betreffende Unternehmen seinen Konzernabschluss nach amerikanischen Recht aufstellt. Die dort anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften werden US-GAAP abgekürzt. Das steht für "Generally accepted accounting principles". Frei übersetzen kann man das vielleicht mit "Amerikanische Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung". In den Folgejahren sind immer mehr größere und auch mittlere deutsche Unternehmen dazu übergegangen, ihren Jahresabschluß nicht mehr nur nach deutschem, sondern nach amerikanischen (US-GAAP) oder anderen internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS, später IFRS) aufzustellen. Um sich den amerikanischen Kapitalmarkt zu erschließen,
sieht das US-Recht verschiedene Wege vor. Als sogenannter
"Foreign Private Issuer" (ausländischer Privatemittent) können Debt
Securities (Bonds/Anleihen) oder Equity Securities (Aktien)
angeboten werden. Für die Ausgabe von Aktien gibt es dann
verschiedene Spielarten; so können diese direkt in den USA gehandelt
werden oder als sogenannte ADR`s (American Depository Receipts, eine
Art Hinterlegungsschein) oder als GDR`s (Global Depository Receipts)
emittiert werden.
Das Bilanzrecht in Deutschland ist das
Ergebnis einer angestrebten Harmonisierung des Gesellschaftsrechts
innerhalb der Europäischen Union. Diese Harmonisierung hat ihren
Niederschlag unter anderem in der
4. (Einzelabschluss) und 7.
(Konzernabschluss) EG-Richtlinie gefunden, die der deutsche
Gesetzgeber mit dem am 19. Dezember 1985 verabschiedeten
Bilanzrichtlinien-Gesetz in nationales Recht umgesetzt hat. Der Gesetzgeber erlaubte bereits 1998, daß es für ein deutsches Unternehmen ausreicht, seinen Konzernabschluß nach anerkannten internationalen Regeln aufzustellen. Hierzu gehörten sowohl die Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP, als auch die nach den IAS (International Accounting Standards). Der Konzernabschluß eines deutschen Unternehmens mußte also nicht mehr zwingend nach deutschem Recht aufgestellt werden, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. Dies betrifft aber nur den Konzernabschluß. Die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften als Grundlage der Besteuerung sind von dieser Regelung nicht betroffen. Mit dem Bilanzrechtsreformgesetzes sollen schließlich auch Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten, das Wahlrecht erhalten, ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Das kann z.B. für solche Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten.
Bereits mit der Einführung des "Neuen Marktes"
(mittlerweile von der Deutschen Börse mangels Erfolg eingestellt)
war eine Zielsetzung der Börse, daß kleine und mittlere in- und
ausländische Gesellschaften die Transparenz- und
Publizitätskriterien nach internationalen Standards erfüllen
sollen. Dies bedeutete, daß sowohl der Emissionsprospekt und die
Jahresabschlüsse nach IAS oder US-GAAP aufzustellen waren. Auch am
Börsensegment SMAX sind die Jahresabschlüsse nach IAS oder US-GAAP
aufzustellen. Das heißt, der Anteil an Unternehmen, die ihren
Jahresabschluss nach internationalen Vorschriften aufstellen, war
hier bereits sehr hoch, weil es schlichtweg bereits per Gesetz vorgeschrieben
ist! Die Belastung der Unternehmen durch eine aufwendige
Berichterstattung nach den IAS oder auf deren Umstellung sei an
dieser Stelle angemerkt, da sie von den Kapitalgebern mit getragen
wird. |
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© 2001 Matthias Ax |
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