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Deutsche Rechnungslegung in internationaler Sicht
 

 

"Bilanzrecht ist seit 1987 Europarecht. Das HGB dient nur noch seiner Umsetzung in nationales Recht."

 

Die deutsche Rechnungslegung hat in den vergangenen Jahren einen grundlegenden Wandel erfahren. Die zunehmend globale Ausrichtung der Unternehmen, die steigende Bedeutung der Kapitalmärkte und das weitere Vordringen der Informationstechnologie werden auch in der Rechnungslegung weitere deutliche Spuren hinterlassen.

Bereits Anfang der 90er Jahre verhandelten die Bundesrepublik und die USA über die gegenseitige Anerkennung der landestypischen Rechnungslegung. Leider ohne Erfolg. So blieb einem Unternehmen, das den größten Kapitalmarkt der Welt für sich nutzen wollte, nichts anderes übrig, als die dort gültigen Rechnungslegungsvorschriften zu beachten.

Ein besonders Ereignis im Jahr 1993 war, daß ein deutsches Unternehmen erstmalig seine Aktien an der New York Stock Exchange (NYSE) registrieren ließ, die damalige Daimler Benz AG. Die zunehmende Internationalisierung/Globalisierung und der damit verbundene gestiegene Kapitalbedarf, veranlasste in den 90er Jahren auch viele andere Unternehmen, sich auf ausländischen Kapitalmärkten Geld zu besorgen. So ging z.B. die Telekom in November 1996 an die NYSE und ebenso die Veba AG im Oktober 1997. Voraussetzung für die Zulassung für eine Börsennotierung in den USA war und ist, daß das betreffende Unternehmen seinen Konzernabschluss nach amerikanischen Recht aufstellt. Die dort anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften werden US-GAAP abgekürzt. Das steht für "Generally accepted accounting principles". Frei übersetzen kann man das vielleicht mit "Amerikanische Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung".

In den Folgejahren sind immer mehr größere und auch mittlere deutsche Unternehmen dazu übergegangen, ihren Jahresabschluß nicht mehr nur nach deutschem, sondern nach amerikanischen (US-GAAP) oder anderen internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS, später IFRS) aufzustellen.

Um sich den amerikanischen Kapitalmarkt zu erschließen, sieht das US-Recht verschiedene Wege vor. Als sogenannter "Foreign Private Issuer" (ausländischer Privatemittent) können Debt Securities (Bonds/Anleihen) oder Equity Securities (Aktien) angeboten werden. Für die Ausgabe von Aktien gibt es dann verschiedene Spielarten; so können diese direkt in den USA gehandelt werden oder als sogenannte ADR`s (American Depository Receipts, eine Art Hinterlegungsschein) oder als GDR`s (Global Depository Receipts) emittiert werden.
 

Das Bilanzrecht in Deutschland ist das Ergebnis einer angestrebten Harmonisierung des Gesellschaftsrechts innerhalb der Europäischen Union. Diese Harmonisierung hat ihren Niederschlag unter anderem in der 4. (Einzelabschluss) und 7. (Konzernabschluss) EG-Richtlinie gefunden, die der deutsche Gesetzgeber mit dem am 19. Dezember 1985 verabschiedeten Bilanzrichtlinien-Gesetz in nationales Recht umgesetzt hat.

Formal bewirkte dieser Prozess eine Überführung der Bilanzierungsvorschriften aus dem Aktiengesetz in das Handelsgesetzbuch. Damit wurde die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bilanzrechtlich der Aktiengesellschaft gleichgestellt. Um die Anforderungen der 4. EG-Richtlinie nicht zum allgemein verbindlichen Bilanzierungsstandard in Deutschland zu erheben, hat sich der Gesetzgeber für das so genannte Zwei-Klassen-Bilanzrecht entschieden. Dies trennt zwischen dem Bilanzrecht für alle Kaufleute (Personengesellschaften) und dem Bilanzrecht der Kapitalgesellschaften. Diesem Harmonisierungsprozeß konnte man lange nur einen begrenzten Erfolg bescheinigen. Als Folge der unterschiedlichen Wahlrechtsausübung in den einzelnen Mitgliedsstaaten konnte von einer einheitlichen Bilanzierung und Bewertung in den Abschlüssen der Unternehmen lange keine Rede sein. Dies hat sich jedoch 2005 mit der verbindlichen Einführung der IAS/IFRS für Kapitalgesellschaften, deren Wertpapiere gehandelt werden, geändert.

Der Gesetzgeber erlaubte bereits 1998, daß es für ein deutsches Unternehmen ausreicht, seinen Konzernabschluß nach anerkannten internationalen Regeln aufzustellen. Hierzu gehörten sowohl die Rechnungslegungsvorschriften nach US-GAAP, als auch die nach den IAS (International Accounting Standards). Der Konzernabschluß eines deutschen Unternehmens mußte also nicht mehr zwingend nach deutschem Recht aufgestellt werden, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. Dies betrifft aber nur den Konzernabschluß. Die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften als Grundlage der Besteuerung sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Mit dem Bilanzrechtsreformgesetzes sollen schließlich auch Unternehmen, die nicht als Emittenten am Kapitalmarkt auftreten,  das Wahlrecht erhalten, ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Das kann z.B. für solche Unternehmen von Interesse sein, die sich auf den Gang an die Börse vorbereiten.

Bereits mit der Einführung des "Neuen Marktes" (mittlerweile von der Deutschen Börse mangels Erfolg eingestellt) war eine Zielsetzung der Börse, daß kleine und mittlere in- und ausländische Gesellschaften die Transparenz- und Publizitätskriterien nach internationalen Standards erfüllen sollen. Dies bedeutete, daß sowohl der Emissionsprospekt und die Jahresabschlüsse nach IAS oder US-GAAP aufzustellen waren. Auch am Börsensegment SMAX sind die Jahresabschlüsse nach IAS oder US-GAAP aufzustellen. Das heißt, der Anteil an Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nach internationalen Vorschriften aufstellen, war hier bereits sehr hoch, weil es schlichtweg bereits per Gesetz vorgeschrieben ist! Die Belastung der Unternehmen durch eine aufwendige Berichterstattung nach den IAS oder auf deren Umstellung sei an dieser Stelle angemerkt, da sie von den Kapitalgebern mit getragen wird.

Durch diese Entwicklung tritt zunehmend eine kapitalmarktorientierte Rechnungslegung in den Vordergrund. Kennzeichnend für diese Orientierung am Kapitalmarkt ist eine an den Informationsbedürfnissen der Kapitalmarktteilnehmer orientierte Berichterstattung. Diese soll möglichst zeitnah, umfassend und in verständlicher Form die wahren Verhältnisse eines Unternehmens offen legen (insofern das möglich und gewollt ist).


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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 16.08.05