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IAS allgemein |
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Die Internationalisierung des Handels und der Unternehmensstrukturen sowie die Globalisierung der Kapitalmärkte beeinflussen auch die externe Rechnungslegung. Unternehmen, die auf Märkten mehrerer Länder auftreten, haben mit unterschiedlichen Vorschriften zur Rechnungslegung zu tun. Sowohl für die Beziehungen zu (aktuellen und potentiellen) Marktpartnern als auch konzernintern gilt es, diese unterschiedlichen Normen zu kennen und entsprechend zu interpretieren. Die externe Rechnungslegung weist international ein heterogenes Bild auf. Direkte Vergleiche zwischen Jahresabschlüssen von Unternehmen verschiedener Länder können zu irreführenden Ergebnissen führen. Börsenaufsichtsbehörden formulieren Zulassungsvorschriften, die vornehmlich in Informationsansprüchen für den nationalen Kapitalmarkt bestehen; Zulassungsvorschriften für Börsen können Markeintrittsschranken sein. Die Heterogenität der Rechnungslegung fungiert dabei oft als mögliche Markteintrittsschranke. Die Heterogenität verursacht Transaktionskosten; der Aufbau von Wissen, die "entsprechende Interpretation" von Informationen etc. bedingen Kosten. Die Heterogenität kann zu Verwirrung führen; weist z.B. ein deutscher internationaler Konzern ein Konzernergebnis nach HGB und parallel ein Konzernergebnis nach US-GAAP aus, so stellt sich die Frage, welche Information denn nun "richtig" sei. Solche Umstände führen zu Bemühungen, die Vorschriften zur externen Rechnungslegung international zu harmonisieren, d.h. einander anzunähern. Zwischen der kontinentaleuropäischen, Gläubigerschutz bestimmten und der US-amerikanischen, kapitalmarktorientierten Rechnungslegung liegt das Normengebäude des International Accounting Standards Committee (IASC). Ähnlich den GOB stellen auch die Rechnungslegungsnormen der IAS keine Gesetzeswerke dar, sondern Empfehlungen zum Aufstellen von Jahresabschlüssen. Sie entstehen in einem komplexen Zusammenspiel verschiedener normgebender Institutionen der Praxis, dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, der Wissenschaft und der Rechtsprechung. Sie stellen somit den "Stand der Technik" dar. Die Mitglieder des IASC haben sich allerdings verpflichtet, die Durchsetzung der von ihnen entwickelten Grundsätze zu fördern. Den IAS kommt durch die Zusammenarbeit mit der IOSCO (International Organization of Securities Commissions) besondere Bedeutung zu. Die IOSCO ist die weltweite Vereinigung nationaler Börsenausichtsorgane, wobei die SEC eine dominierende Stellung einnimmt. Die IOSCO und das IASC einigten sich 1995 auf einen Arbeitsplan zur Vervollständigung und Änderung der IAS. Im Gegensatz zu den GOB enthalten die IAS aber nicht nur übergeordnete Prinzipien, sondern auch detaillierte Einzelfallregeln in Form der Standards. Diese Einzelfallregelungen sind typisch für das angelsächsische Rechtssystem des case law. Die Rechtssprechung aus identischen oder vergleichbaren Fällen bildet hierbei die primäre Rechtsquelle. Dem entgegen stehen deutsche nicht kodifizierte Gesetze mit hohem Abstraktionsgrad: code law. Im Falle der IAS geschieht dies jedoch nicht durch Richterrecht oder den Gesetzgeber. Vielmehr durch eigens eingesetzte oder sich zum diesem Zweck konstituierte Institutionen und Personengruppen, sowie der Öffentlichkeit. Jeder interessierte besitzt die Möglichkeit in der Entwicklungsphase die Standards diese zu kommentieren, um so am Entscheidungsprozess teilnehmen zu können. Für Deutschland nimmt u. a. der DSR an diesem Prozess teil. In Deutschland erhalten diese nicht kodifizierten Regelungen eine bindende Wirkung erst durch den Verweis des Gesetzgebers im HGB § 292a. Wie auch im internationalen Umfeld wird die Einhaltung durch die Abschlußtestierung bei prüfungspflichtigen Unternehmen der Wirtschaftsprüfer erreicht. |
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© 2001 Matthias Ax |
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