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Banken Versicherungen |
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IAS / IFRS besonderer Unternehmen (Bankern, Versicherungen)
Die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Nachdem die Harmonisierungsbestrebungen der EG den Anstoß zu großen Veränderungen gaben wurden 1985 die 4. und 7. EG-Richtlinie und 1990 die EG-Bankbilanzrichtlinie in deutsches Recht transformiert. Zusätzlich erfolgt seit einigen Jahren eine zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung. Das deutsche Recht erfuhr eine
Öffnung für internationale Rechnungslegungsvorschriften durch das 1998
verabschiedete Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) und das Gesetz
zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Seitdem
können kapitalmarktorientierte Unternehmen gemäß § 292a HGB bis zum Jahr
2004 den Im Sinne einer weiteren Vereinheitlichung der Rechnungslegung in der EU hat die EU-Kommission 2002 eine Verordnung erlassen, wonach grundsätzlich von allen kapitalmarktorientierten europäischen Unternehmen ab 2005 ein IAS/IFRS-Konzernabschluß verlangt wird. Eine bis 2007 verlängerte Frist können diejenigen europäischen Unternehmen in Anspruch nehmen, die an einer US-amerikanischen Börse notiert sind und damit derzeit nach US-GAAP bilanzieren. Den Mitgliedstaaten wird durch die EU-Verordnung freigestellt, diese Regelung auf nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen sowie auf den Einzelabschluß auszudehnen. In Deutschland plant die Bundesregierung, den nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen ein Wahlrecht (Bilanzrechtsreformgesetzes) zur Anwendung der IAS/IFRS im Konzernabschluß einzuräumen. Der Einzelabschluß nach HGB soll grundsätzlich für alle Unternehmen erhalten bleiben. Beschränkt auf Informationszwecke soll aber allen Unternehmen ermöglicht werden, zusätzlich einen Einzelabschluß nach IAS/IFRS aufzustellen; dieser wäre statt des HGB-Einzelabschlusses gemäß § 325 HGB beim Handelsregister einzureichen und bei großen Kapitalgesellschaften im Bundesanzeiger offen zu legen. Die Verpflichtung zur IAS/IFRS-Bilanzierung im Jahre 2005 bzw. 2007 fällt zeitlich sehr nah mit der geplanten erstmaligen Anwendung der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) zusammen. Wie weitere neue Regelungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht strahlt auch das Papier zu Basel II – Säule 3 deutlich auf die Rechnungslegung aus. |
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© 2001 Matthias Ax |
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