Banken-Rating Basel 2

Kontakt
Kontakt
Forum
Forum
Index
Index
Home
Home
Inhalt
Inhalt
Links
Links
Impressum
Info

IAS IFRS


 

 
Banken-Rating (Basel II)
 

 

Die Kapitalanforderungen an Banken sollen stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig gemacht werden und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten, sowie im Risikomanagement der Institute berücksichtigen.

Die neue Regelung sieht bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote eine Reihe von einfachen und fortgeschritteneren Ansätzen zur Messung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos vor. Sie gibt einen flexiblen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden kann, der ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Außerdem werden die Banken in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risikomessung gezielt belohnt.

Basel II soll zum 1.07.2007 in Kraft treten.

 

"Basel II" und "Kreditrating" sind zwei Begriffe, die sehr oft in der aktuellen Berichterstattung in Medien auftauchen. Dahinter verbirgt sich die Einführung von einheitlichen Bewertungsverfahren zur Bonitätseinschätzung von Kreditnehmern bei Banken und Sparkassen. Diese neuen bankinternen Bewertungs(Rating-)verfahren sind schon heute Realität und werden bei jedem deutschen Kreditinstitut angewandt. Durch die eingesetzten Ratingprogramme erfolgt eine Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit herausgegebener Kredite.

Ziel und Zweck des Ratings ist die Verringerung von Kreditausfallrisiken und damit verbunden eine risikoadjustierte Bepreisung der Kreditengagements.

Das heißt, daß zukünftig gut bewertete Unternehmen Kredite zu guten Konditionen bekommen. Weniger gut bewertete Unternehmen werden mit Konditionserhöhungen rechnen müssen.

Die Kreditinstitute spielen eine besondere Rolle in modernen Volkswirtschaften. Sie sind nicht nur Mittler zwischen Kreditnehmern und Einlegern, sondern stellen darüber hinaus vielfältige nicht bilanzwirksame Finanzdienstleistungen zur Verfügung.

Dabei ist der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken eine der wichtigsten Leistungen von Finanzintermediären. Solche Risiken dürfen jedoch nicht zu Instabilitäten im Finanzsektor führen. Über die eigene Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine herausragende Rolle einnehmen.

Im dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden. Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 konzentrierte sich auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenzrisikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist. Darauf aufbauend zielt die neue Regelung auf größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten.

Der Schwerpunkt der Neuen Eigenkapitalvereinbarung liegt zwar auf international tätigen Banken, ihre Grundsätze sollen sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen.

Vor rund 10 Jahren hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die derzeit geltenden Eigenkapitalvereinbarungen für Banken veröffentlicht. Der Ausschuß hat im Januar 2001 einen Vorschlag zur Änderung der internationalen Eigenkapitalregelung vorgestellt. Allgemein ist der Entwurf unter der Bezeichnung Basel II bekannt.

 Ab dem Jahr 2006 sollen die Bestimmungen in mehr als 100 Ländern in nationales Recht umgesetzt werden, um eine größere Sicherheit des Weltfinanzsystems zu erreichen.

Die Höhe des Eigenkapitals soll sich zukünftig stärker an den individuellen Kreditrisiken sowie den operationellen Risiken der Bank orientieren. Neben diesen weitreichenden Konsequenzen für die Mindestkapitalanforderungen werden insbesondere auch höhere Anforderungen an das Risikomanagement und die Offenlegungsvorschriften gestellt. Banken mit niedrigen Risiken (Kreditrisiken / operationelle Risiken) werden zukünftig auch eine niedrigere EK-Unterlegung vorhalten müssen.

Kreditkunden werden aus diesem Grund bankintern bewertet (gerated). Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach einheitlichen, internationalen Normen erstellen, werden zukünftig einen Bonitätsvorteil erwirken, da diese Abschlüsse als transparenter und vergleichbarer gelten. Weil Banken die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens zunehmend anhand von Vergleichsfirmen aus den jeweiligen Branchen - und das international - bewerten, werden standardisierte Kennzahlen benötigt.  Die traditionelle Rechnungslegung nach HGB gerät hierbei ins Hintertreffen.

Die Höhe des zu unterlegenden Eigenkapitals der Bank wird in Zukunft weitaus stärker von der Bonität des Kreditnehmers bestimmt werden. Dies bedeutet aber, dass viele Unternehmen mit schlechter Bonität nach der Umsetzung von Basel II in nationales Recht für ihre Bankkredite vermutlich höhere Zinsen als bisher bezahlen müssen oder sogar überhaupt keine Kredite mehr erhalten.

Von diesem Umstand ist in Deutschland insbesondere der Mittelstand betroffen, für den eine Bilanzierung nach den IAS/IFRS (bisher) noch keine Notwendigkeit darstellt .

 

Die Regelungsinhalte von Basel II stützen sich auf drei Säulen :

 
  Säule 1: Berechnung der aufsichtsrechtlich geforderten Unterlegung von Bankrisiken mit Eigenmitteln
  Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
  Säule 3: Marktdisziplin (Offenlegung)

Die Neuregelungen werden zunächst als Empfehlungen des Ausschusses für Bankenaufsicht der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ausgesprochen. Soweit sich international operierende Banken freiwillig verpflichtet haben, diesen Empfehlungen zu folgen, tritt für diese eine Bindungswirkung ein. Die EU hat jedoch angekündigt, möglichst zeitgleich die Vorschläge des Basler Ausschusses weitestgehend in eine EU Richtlinie zu fassen, die dann in nationales Recht zu transformieren ist. Somit entfaltet Basel II Auswirkungen auf alle deutschen Kreditinstitute.

Die erste Säule von Basel II (Berechnung der Eigenmittelunterlegung) eröffnet den Kreditinstituten verschiedene Gestaltungsalternativen in den Bereichen Kreditrisiken und operationellen Risiken.

Die zweite Säule führt zu einer Neugestaltung des aufsichtsrechtlichen Überwachungsprozesses, dem die gleiche Bedeutung zukommt, wie den Mindestanforderungen an die Eigenmittelunterlegung aus der ersten Säule. Hier werden insbesondere auch qualitative Anforderungen für die Kreditinstitute an ihren Risikomanagementprozess gestellt, die bei Nichterfüllung zu aufsichtsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen führen können.

Die dritte Säule soll durch erweiterte Transparenz die Marktdisziplin der Kreditinstitute verstärkt werden. Im Zusammenhang mit Anforderungen aus der ersten und zweiten Säule werden Offenlegungsanforderungen an die Kreditinstitute gestellt, die sowohl den Zweck haben, Marktmechanismen wie auch Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Unter der Annnahme, daß ein gut informierter Markt risikobewußtes Vorgehen und effektives Controlling belohnt, führen diese umfangreichen Transparenzanforderungen zu einem entsprechenden Anreiz für die Kreditinstitute, Maßnahmen zu deren Berücksichtigung zu implementieren.

 

Chronologie:
  Juli 1988 Veröffentlichung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)
  Ende 1992

Inkrafttreten von Basel I

  Januar 1996 Baseler Marktrisikopapier
  Juni 1999 Erstes Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)
  Januar 2001 Zweites Konsultationspapier zu Basel II
  Dezember 2001 Änderung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans für die Fertigstellung des neuen Akkords
  Mai 2003 Drittes Konsultationspapier zu Basel II
  Mitte 2004 Veröffentlichung der neuen Eigenkapitalvereinbarung
  Ende 2006 Inkrafttreten von Basel II

 

In Verbindung mit dem Risikomanagement von Kreditinstituten besonders bedeutsam ist der IAS 39 mit Blick auf die Abbildung von Sicherungsbeziehungen.

Das Hedging wird so verstanden, daß ein Sicherungsinstrument (i.A. Derivat) Fair Value- oder Cashflow-Änderungen des Grundgeschäfts ganz oder teilweise ausgleicht. Bei der bilanziellen Darstellung der Sicherungsgeschäfte werden die gegenläufigen Bewertungseffekte aus Grund- und Sicherungsgeschäft zeitgleich in der GuV erfaßt (Fair Value-Hedge) bzw. die Bewertungseffekte des Sicherungsinstruments erfolgsneutral im Eigenkapital angesammelt und erst mit dem Eintreten der bewertungsrelevanten Effekte des Grundgeschäfts aufgelöst (Cashflow-Hedge). Grundsätzlich ist allerdings die Möglichkeit, Sicherungsgeschäfte bilanziell abzubilden, an bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. eine klare Abgrenzung und Dokumentation des Sicherungszusammenhangs, aber auch die Meßbarkeit und Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts, gebunden. Absicherbar gegen Fair Value-Risiken sind nur bestehende, d.h. bilanziell erfaßte Vermögenswerte und Verpflichtungen. Allerdings ermöglicht IAS 39 auch die bilanzielle Abbildung von Sicherungsgeschäften für schwebende Geschäfte aus festen vertraglichen Verpflichtungen und für geplante zukünftige Geschäfte. Diese noch nicht bilanzierten Vermögenswerte und Verpflichtungen können jedoch nur im Rahmen eines Cashflow-Hedge abgesichert werden.

 

         


Nutzungsbedingungen

© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 12.01.05