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Voraussetzung für
die Rechtsverbindlichkeit der
IFRS/IAS ist ihre Anerkennung
("endorsement') durch
die EU.
Im
Anerkennungsverfahren wird die Kommission von einem politischen
Ausschuß, dem Regelungsausschuss (Accounting
Regulatory Committee - ARC), bei der Entscheidung
unterstützt, ob ein einzelner
IASIIFRS in der EU unverändert, mit Änderungen oder gar nicht
zur Anwendung kommt.
Der
Regelungsausschuss wird von Sachverständigen, die Mitglied der
European Financial Reporting
Advisory Group (EFRAG) sind, beraten.
Am 24.07.2003 hatte
das ARC mit
halbjähriger Verzögerung, einstimmig die Übernahme aller IAS mit
Ausnahme von IAS 32 und 39 und der entsprechenden SICs der
Europäischen Kommission empfohlen. Diese Standards werden z.Zt. im
Board überarbeitet. Entwürfe sollen bis März 2004 vorliegen.
Am 29.9. ist die
Kommission dieser Stellungnahme gefolgt und hat eine Verordnung zur
Freigabe der besagten Standards angenommen („
endorsed").
Die übernommenen
Standards wurden am 13.10.2003 in allen Amtssprachen der Union im
Amtsblatt der EU veröffentlicht (L 261) und sind online verfügbar.
Insgesamt sind jedoch nur die 34 gegenwärtig gültigen Standards und
31 SICs auf über
übersetzt worden, Framework,
Anhänge zu den Standards,
Basis for
Conclusions, Glossar und Stichwortverzeichnis nicht.
In der öffentlichen
Debatte wurden Stimmen laut: Das
"endorsement" berge die
Gefahr, daß spezifische "EU-IAS" geschaffen werden. Davon ist jedoch
momentan nichts zu spüren. Es kann schließlich nicht in der
politischen Absicht der EU liegen, den sich abzeichnenden
Vereinheitlichungsprozeß internationaler Rechnungslegungsgrundsätze
erneut durcheinander zu bringen.

Grafik: Deutsche Bundesbank Monatsbericht 6.2002
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