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"Endorsement" Verfahren zur Anerkennung der IFRS/IAS
 
 

Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der IFRS/IAS ist ihre Anerkennung ("endorsement') durch die EU.

Im Anerkennungsverfahren wird die Kommission von einem politischen Ausschuß, dem Regelungsausschuss (Accounting Regulatory Committee - ARC), bei der Entscheidung unterstützt, ob ein einzelner IASIIFRS in der EU unverändert, mit Änderungen oder gar nicht zur Anwendung kommt.

Der Regelungsausschuss wird von Sachverständigen, die Mitglied der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sind, beraten.

Am 24.07.2003 hatte das ARC mit halbjähriger Verzögerung, einstimmig die Übernahme aller IAS mit Ausnahme von IAS 32 und 39 und der entsprechenden SICs der Europäischen Kommission empfohlen. Diese Standards werden z.Zt. im Board überarbeitet. Entwürfe sollen bis März 2004 vorliegen.

Am 29.9. ist die Kommission dieser Stellungnahme gefolgt und hat eine Verordnung zur Freigabe der besagten Standards angenommen („ endorsed").

Die übernommenen Standards wurden am 13.10.2003 in allen Amtssprachen der Union im Amtsblatt der EU veröffentlicht (L 261) und sind online verfügbar. Insgesamt sind jedoch nur die 34 gegenwärtig gültigen Standards und 31 SICs auf über übersetzt worden, Framework, Anhänge zu den Standards, Basis for Conclusions, Glossar und Stichwortverzeichnis nicht.

In der öffentlichen Debatte wurden Stimmen laut: Das "endorsement" berge die Gefahr, daß spezifische "EU-IAS" geschaffen werden. Davon ist jedoch momentan nichts zu spüren. Es kann schließlich nicht in der politischen Absicht der EU liegen, den sich abzeichnenden Vereinheitlichungsprozeß internationaler Rechnungslegungsgrundsätze erneut durcheinander zu bringen.

 

Grafik: Deutsche Bundesbank Monatsbericht 6.2002

 

 
   

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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 29.01.06