 |
Deutscher Corporate Governance Kodex
(aktueller Kodex 30.06.2003)
Die von der Bundesministerin für Justiz im
September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar
2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das
Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002)
eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des
elektronischen Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161
AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht. Dabei ist für das Jahr
2002 zudem die Übergangsregelung gemäß § 15 EGAktG zu beachten.
Auf dieser Internetseite ist der Kodex in seiner aktuellen Fassung
veröffentlicht. Berücksichtigt ist die in der Plenarsitzung am 07.
November 2002 beschlossene Änderung von Ziffer 6.6 Absatz 1, nachdem
die Bekanntmachung der geänderten Fassung im Bundesanzeiger nunmehr
erfolgt ist. Die Begründung dieser Kodexänderung und die übrigen
Themen der Plenarsitzung sind in einer
Presserklärung zusammengefasst.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in
Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung
für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht
werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher
Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen –
vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen
Unternehmensverfassung, nämlich
- mangelhafte Ausrichtung auf
Aktionärsinteressen;
- die duale Unternehmensverfassung mit
Vorstand und Aufsichtsrat;
- mangelnde Transparenz deutscher
Unternehmensführung;
- mangelnde Unabhängigkeit deutscher
Aufsichtsräte;
- eingeschränkte Unabhängigkeit der
Abschlußprüfer.
Die Bestimmungen und
Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte
ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen
Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den
Unternehmen auszufüllen sein wird.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bleibt
auch nach der Bekannmachung des Kodex bestehen. Sie wird die
Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis
verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Kodex
angepasst werden soll.
Stellungnahmen und Anregungen zum Kodex werden
an die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex unter erbeten:.
* Mitglieder: Dr. Gerhard Cromme
(Vorsitzender), Dr. Paul Achleitner, Dr. Rolf-E. Breuer, Dr.
Hans-Friedrich Gehlhausen, Ulrich Hocker, Max Dietrich Kley, Prof.
em. Dr. Dr. h.c. Marcus Lutter, Volker Potthoff, Heinz Putzhammer,
Christian Strenger, Peer M. Schatz, Dr. Wendelin Wiedeking, Prof.
Dr. Axel v. Werder,
Quelle:
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
|