Corporate Governance Kodex

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Deutscher Corporate Governance Kodex (aktueller Kodex 30.06.2003)

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht. Dabei ist für das Jahr 2002 zudem die Übergangsregelung gemäß § 15 EGAktG zu beachten.

Auf dieser Internetseite ist der Kodex in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht. Berücksichtigt ist die in der Plenarsitzung am 07. November 2002 beschlossene Änderung von Ziffer 6.6 Absatz 1, nachdem die Bekanntmachung der geänderten Fassung im Bundesanzeiger nunmehr erfolgt ist. Die Begründung dieser Kodexänderung und die übrigen Themen der Plenarsitzung sind in einer Presserklärung zusammengefasst.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich

  • mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
     
  • die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
     
  • mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
     
  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
     
  • eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlußprüfer.

Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen sein wird.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bleibt auch nach der Bekannmachung des Kodex bestehen. Sie wird die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Kodex angepasst werden soll.

 

Stellungnahmen und Anregungen zum Kodex werden an die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter erbeten:.
 

e-mail: geschaeftsstelle.corp.gov.kodex@tk.thyssenkrupp.com
oder
schriftlich:
 
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
c/o ThyssenKrupp AG
August-Thyssen-Str. 1
40211 Düsseldorf
oder
per Telefax:
 
0211-824-36688

* Mitglieder: Dr. Gerhard Cromme (Vorsitzender), Dr. Paul Achleitner, Dr. Rolf-E. Breuer, Dr. Hans-Friedrich Gehlhausen, Ulrich Hocker, Max Dietrich Kley, Prof. em. Dr. Dr. h.c. Marcus Lutter, Volker Potthoff, Heinz Putzhammer, Christian Strenger, Peer M. Schatz, Dr. Wendelin Wiedeking, Prof. Dr. Axel v. Werder,

Quelle: Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

 

 

 

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letzte Aktualisierung 12.01.05